Im vergangenen Sommer wurden in Deutschland rund 827.500 Kinder eingeschult. Wie viele dieser Sch?ler auf ihre Wunschschule gekommen sind, ist nicht best?tigt, aber vermutlich die meisten. Aus Sch?lersicht h?ngt die Wahl der Schule in der Regel davon ab, wo die engsten Freunde die Schulbank dr?cken werden. Geht es nach den Eltern, spielen andere Faktoren eine Rolle, wie etwa N?he zum Wohnort, Erreichbarkeit, Reputation oder inhaltlicher Schwerpunkt der Schule. Doch was, wenn es keinen Platz an der Wunschschule gibt? Kann man ihn einklagen? ARAG Experte Tobias Klingelh?fer ?ber die (rechtlichen) M?glichkeiten, einen Schulplatz zu bekommen.
Besteht eigentlich Anspruch auf einen bestimmten Schulplatz? Wie sind die rechtlichen Grundlagen?
Tobias Klingelh?fer: In Deutschland besteht grunds?tzlich ein Recht auf Schulbildung. Das bedeutet, jedes Kind hat Anspruch auf einen Platz in einer ?ffentlichen Schule, die es besuchen kann. Dabei hat jedes Bundesland eigene Vorschriften zur Schulplatzvergabe. In manchen Bundesl?ndern gibt es verbindliche Regeln f?r die Vergabe von Schulpl?tzen, w?hrend in anderen die Schulen mehr Spielraum bei der Entscheidung haben. Aber es ist nicht immer garantiert, dass das Kind an der bevorzugten Schule aufgenommen wird. Schulpl?tze sind in vielen Regionen limitiert und die Nachfrage ?bersteigt h?ufig das Angebot. Das ist vor allem an beliebten Schulen oder in dicht besiedelten Gebieten der Fall. Doch auch in solchen F?llen gibt es rechtliche Mittel, um einen Schulplatz zu erzwingen.
Was sind m?gliche Gr?nde f?r einen verweigerten Schulplatz?
Tobias Klingelh?fer: Daf?r gibt es viele Gr?nde. Das kann schlicht die ?berbelegung der Schule sein oder auch die geografische Lage kann eine Rolle spielen. Vor allem in st?dtischen Gebieten, wo die Nachfrage hoch ist, kann der Platz verweigert werden, wenn das Kind nicht im Einzugsbereich der Schule lebt. Bei Schulen mit speziellen Schwerpunkten, wie etwa Sport, Musik oder Sprachen m?ssen Kinder bestimmte Anforderungen erf?llen, um aufgenommen zu werden. In einigen F?llen werden Kinder bevorzugt, die bestimmte soziale oder gesundheitliche Bed?rfnisse haben, etwa Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit Migrationshintergrund oder solche mit einem besonderen F?rderbedarf. In solchen F?llen kann ein Kind ohne solche Voraussetzungen abgelehnt werden, wenn der Platz f?r eine andere Personengruppe reserviert ist. Besonders in weiterf?hrenden Schulen k?nnen auch fehlende Pl?tze in bestimmten Klassenstufen das Problem sein, auch wenn in der Schule grunds?tzlich Pl?tze vorhanden sind.
In all diesen F?llen haben Eltern aber oft die M?glichkeit, Einspruch zu erheben, mit der Schule zu verhandeln oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um einen Platz f?r ihr Kind zu bekommen.
Ist es denn sinnvoll, den Weg zur Lieblingsschule bis zum Ende zu gehen und wom?glich einen Schulplatz einzuklagen? Welche Alternativen gibt es?
Tobias Klingelh?fer: Nein, nicht immer. Das Einklagen eines Schulplatzes kommt in der Regel dann infrage, wenn alle anderen M?glichkeiten ausgesch?pft sind. Bevor es ?berhaupt zu einer Klage kommt, rate ich zu einem pers?nlichen Gespr?ch mit der Schulleitung. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Schulplatzes ist ebenfalls eine M?glichkeit, die in vielen F?llen eine schnellere L?sung bietet als eine Klage. Oder k?nnte eine andere Schule doch eine Alternative sein? Erst wenn all diese Schritte nicht zum Erfolg f?hren, sollten Eltern vor Gericht ziehen.
Wie wird denn ein Schulplatz einklagt?
Tobias Klingelh?fer: Wenn Gespr?che oder Beschwerden keinen Erfolg hatten, bleibt der Weg vor das Verwaltungsgericht. Eltern k?nnen in diesem Fall mit der Unterst?tzung eines Anwalts einen sogenannten Eilantrag stellen. Das bedeutet, dass das Gericht kurzfristig ?ber den Anspruch auf einen Schulplatz entscheidet. Der Antrag muss gut begr?ndet sein, da das Gericht in der Regel nur dann entscheidet, wenn eine dringende Notwendigkeit besteht, die Schulbildung des Kindes sicherzustellen.
Auch die Klage muss gut vorbereitet sein, und dabei ist es wichtig, fristgerecht zu handeln. In der Regel m?ssen Eltern innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Ablehnung des Schulplatzes reagieren. Zudem ist es erforderlich, nachzuweisen, warum der angeforderte Schulplatz notwendig ist. Hierzu geh?ren beispielsweise ?rztliche Gutachten bei einer gesundheitlichen Einschr?nkung des Kindes oder Bescheinigungen ?ber die besondere F?rderung, die in einer bestimmten Schule gegeben ist.
Was passiert, wenn die Klage erfolgreich ist?
Tobias Klingelh?fer: Wenn das Verwaltungsgericht zugunsten der Eltern entscheidet, wird die Schule verpflichtet, eine Sondergenehmigung auszustellen und das Kind aufzunehmen. In der Praxis kann das bedeuten, dass eine Ausnahme von den regul?ren Aufnahmebedingungen gemacht wird. Beispielsweise k?nnte ein ?berf?llter Jahrgang trotzdem noch ein weiteres Kind aufnehmen m?ssen.
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