Windenergieanlage der VSB Gruppe in Zernitz-Lohm: 1. Bauabschnitt fertig

Zernitz-Lohm/Dresden, 07. April 2022 – In der brandenburgischen Gemeinde Zernitz-Lohm hat die VSB Gruppe mit dem Bau eines Windrades begonnen. Errichtet wird eine Anlage des Herstellers Vestas vom Typ V-150 mit 4,2 Megawatt Leistung. Aufgrund von Bauzeitenbeschr?nkungen zum Artenschutz ruhen die Arbeiten bis August. Die Inbetriebnahme ist f?r Ende 2022 geplant.

Der Ausbau der Windenergie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin geht weiter voran: Im Herbst 2021 haben die Bauarbeiten der VSB Gruppe f?r ein Windrad in der Gemarkung Zernitz begonnen. Hier exisiert bereits ein Windparkgebiet mit 28 Anlagen unterschiedlicher Betreiber, die in der Zeit zwischen 2003 bis 2015 errichtet wurden.

Auf der VSB-Baustelle ist der 1. Bauabschnitt nun abgeschlossen: Die Wege sind erschlossen, die Kranstellfl?che errichtet und das Fundament fertiggestellt. Zum Schutz von Brutv?geln, Reptilien und Amphibien ruht die Baustelle bis August. Im Sommer schlie?en sich weitere Arbeiten wie der Bau der Kabeltrasse und die Errichtung der ?bergabestation an. Die Lieferung sowie Errichtung von Turmteilen, Maschinenhaus, Getriebe und Rotorbl?ttern ist f?r November geplant. Noch im Dezember 2022 soll die Vestas-Anlage mit 166 Meter Nabenh?he ans Netz gehen und Windstrom einspeisen.

Mehrwehrt f?r Natur und Ortsumfeld: Ausgleichs- und Ersatzma?nahmen

F?r die mit dem Windpark Zernitz-Lohm verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt wird eine bisher intensiv genutzte landwirtschaftliche Fl?che im Gebiet „K?nigsberger See“ in artenreiches Gr?nland umgewandelt. Sie befindet sich an der Stra?e zwischen Zernitz-Lohm und Voigtsbr?gge. Ziel der Ma?nahme ist es, bedrohte Arten der Feldflur sowie der feuchten Wiesengesellschaften zu f?rdern, Feuchtbiotope zu erhalten und die Regeneration des Bodens zu f?rdern. Die Fl?chenagentur Brandenburg GmbH betreut die Umsetzung der Kompensationsma?nahme. VSB stellt daf?r Mittel zur Verf?gung.

Die Windenergieanlage f?gt sich in den bereits bestehenden Windpark ein. Dennoch ist eine Ersatzgeldzahlung f?r den Eingriff in das Landschaftsbild vorgesehen. Sie wird als zweckgebundene Abgabe an das Land Brandenburg gezahlt. Die Mittel kommen direkt dem Naturschutzfonds Brandenburg zugute. Dieser wird das Geld in fl?chenaufwertende Ma?nahmen f?r Biodiversit?t, Landschaftsbild und Artenvielfalt investieren. Die Ersatzzahlung wird – wenn m?glich – f?r Naturschutzma?nahmen im Landkreis bzw. in der Kommune eingesetzt, in der der Eingriff entstanden ist. Die Gemeinden in Brandenburg k?nnen sich mit geeigneten Natur- oder Artenschutzma?nahmen f?r die Gelder aus diesem Fonds bewerben.

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