Wie Arbeitgeber bei Altersvorsorge und Absicherung unterstützen können – Verbraucherinformation der ERGO Vorsorge Lebensversicherung

Was es bei der betrieblichen Altersversorgung und verm?genswirksamen Leistungen zu beachten gilt

Viele Deutsche m?ssen im Ruhestand mit einer knappen Rente auskommen. Einigen droht im schlimmsten Fall sogar Altersarmut. Die private Vorsorge ist daher wichtiger denn je. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitgeber kann beim Aufbau einer Zusatzrente unterst?tzen. Wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) funktioniert und worauf Arbeitnehmer achten sollten, wei? Rene W?rdemann, bAV-Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. Er erkl?rt au?erdem, was verm?genswirksame Leistungen sind.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Die meisten Deutschen arbeiten einen Gro?teil ihres Lebens. Wer dann endlich im verdienten Ruhestand ist, m?chte seinen Lebensstandard halten. Die gesetzliche Rente allein reicht daf?r meist nicht aus. „Dennoch nutzen immer noch wenige die Unterst?tzungsm?glichkeiten ihres Arbeitgebers wie die betriebliche Altersversorgung“, so Rene W?rdemann, bAV-Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Der Arbeitgeber ?bernimmt hierbei die Beitragszahlungen der Betriebsrente. Alternativ k?nnen Arbeitnehmer ?ber die sogenannte Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts einzahlen.“ Seit 2019 sind Arbeitgeber dann verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent beizusteuern. „In eine bAV k?nnen Arbeitnehmer dar?ber hinaus weitere Vorsorgem?glichkeiten integrieren, zum Beispiel eine Berufsunf?higkeitsrente oder eine Hinterbliebenenabsicherung“, erg?nzt W?rdemann.

Vorteile der Entgeltumwandlung

F?r Angestellte, deren Arbeitgeber bisher keine bAV angeboten hat, gibt es gute Nachrichten: Sie haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. „Neben dem Vorteil, die sp?tere Rente aufzustocken, profitieren Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente zudem von Steuervorteilen sowie geringeren Sozialabgaben, da die Beitr?ge direkt von ihrem Bruttogehalt abgehen“, so der Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Der steuerfreie H?chstbeitrag liegt derzeit bei 7.248 Euro im Jahr, sowie bei 3.624 Euro f?r Sozialabgaben.“ Das entspricht acht Prozent beziehungsweise vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Zwar fallen auf die sp?teren Auszahlungen Steuern an. Allerdings sind diese meist geringer als im aktiven Erwerbsleben. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss ist die Entgeltumwandlung daher eine sinnvolle Vorsorgeform. W?rdemann empfiehlt deshalb, unbedingt beim Chef nach einer bAV zu fragen.

Was passiert beim Jobwechsel mit der bAV?

J?ngere Menschen k?nnen es sich kaum vorstellen, ihr Leben lang beim gleichen Arbeitgeber zu bleiben. Doch was passiert bei einem Jobwechsel mit der Betriebsrente? „Arbeitnehmer m?ssen sich keine Sorgen machen“, so der bAV-Experte von ERGO. „Die bisher angesparte Zusatzrente ist ihnen sicher. Generell ist es m?glich, den bestehenden Vertrag bei Einzahlungen in eine Direktversicherung mitzunehmen – der neue Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.“ Lehnt dieser ab, k?nnen Arbeitnehmer den Vertrag entweder ruhen lassen, die Beitr?ge selbst von ihrem Nettogehalt einzahlen – dann allerdings ohne Steuervorteile – oder die bisherige bAV auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber ?bertragen. „Es existieren demnach viele M?glichkeiten, um dauerhafte Einzahlungen in die bAV-Vertr?ge zu gew?hrleisten“, erg?nzt W?rdemann.

Insolvenz des Arbeitgebers?

Wirtschaftliche Krisen k?nnen auch die gr??ten Konzerne in finanzielle Notlagen bringen. Geht der Arbeitgeber insolvent, stellt das die meisten Mitarbeiter vor gro?e finanzielle Herausforderungen. „Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist die Betriebsrente in jedem Fall sicher“, erkl?rt der bAV-Experte von ERGO. „Entweder ?bernimmt der sogenannte Pensionssicherungsverein oder das Versicherungsunternehmen dann die Rentenzahlungen im Ruhestand.“

Zusch?sse durch verm?genswirksame Leistungen

Neben der bAV haben Arbeitnehmer die M?glichkeit, mit „Verm?genswirksamen Leistungen“ (VL) f?r den Ruhestand zu sparen. „Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss direkt in die vom Arbeitnehmer gew?hlte Anlageform und unterst?tzt damit beim Verm?gensaufbau“, so W?rdemann. „Die Zusch?sse k?nnen etwa in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondsparplan flie?en. Diese Leistung ist allerdings freiwillig.“ Arbeitnehmer, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, erhalten au?erdem eine F?rderung vom Staat. ?brigens: Es besteht auch die M?glichkeit, die Zusch?sse der VL f?r die bAV zu nutzen.
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