Wenn die Pflicht ruft

OHG-Gesellschafter, Pflichten

Zu den g?ngigen Unternehmensformen geh?rt auch die Offene Handelsgesellschaft, abgek?rzt OHG. Im Rahmen der Pr?fung wird in diesem Zusammenhang auch gelegentlich nach den Pflichten des OHG-Gesellschafters gefragt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo eine Musterantwort auf.

Die Wirtschaftswelt ist gepr?gt durch verschiedene Unternehmensformen. Dazu geh?ren neben den Kapitalgesellschaften auch die Personengesellschaften. Diese wiederum k?nnen als Einpersonengesellschaften agieren. G?ngig sind jedoch Konstruktionen mit mehreren Gesellschaftern. Dazu geh?rt auch die Offene Handelsgesellschaft, abgek?rzt OHG. Die Gesellschafter eine solchen OHG haben allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Drei wesentliche Pflichten des OHG-Gesellschafters

Im Wesentlichen sind dabei drei Pflichten zu nennen:

-Mitarbeit,

-Verlustbeteiligung und

-Wettbewerbsverbot.

Was hei?t dies konkret?

-Mitarbeiten bedeutet, dass der OHG-Gesellschafter bei der Gesch?ftsf?hrung mitwirken. Mitarbeiten bezieht sich auf F?hren der Gesch?fte, also die Gesch?ftsf?hrung. Man kann nicht OHG-Gesellschafter sein und nichts tun im Unternehmen. M?chte man diese Position eines OHG-Gesellschafters f?r sich in Anspruch nehmen, kann man nicht sagen: „Ich investiere da nur mein Geld, aber ich m?chte weder mit dem Tagesgesch?ft noch mit langfristigen Strategien irgendwas zu tun haben. Ich m?chte nur meine Rendite erzielen…“. Mit diesen Einstellung sollte man Kommanditist werden, aber nicht OHG-Gesellschafter. OHG-Gesellschafter hei?t „Mitarbeiten in der OHG“.

-Verlustbeteiligung bedeutet: Wenn die OHG Verluste macht, dann ist man als OHG-Gesellschafter daran beteiligt. Dies kann man also nicht einfach ablehnen. Wichtig ist hier auch, dass die Verlustbeteiligung generell auch etwas zu tun hat mit der Haftung. Und die Haftung wiederum ist unmittelbar, unbeschr?nkt und gesamtschuldnerisch. Somit ist auch dies ist eine Pflicht, die mit der Verlustbeteiligung zusammenh?ngt.

-Wettbewerbsverbot bedeutet, dass der OHG-Gesellschafter seiner Gesellschaft keinen Wettbewerb machen darf. Er darf also nicht etwa noch eine weitere Firma gr?nden, die dieser OHG Konkurrenz macht. Das ist das Wettbewerbsverbot.

Das komplette, kostenlose Video „OHG-Gesellschafter, Pflichten“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).

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