Weihnachtsgeld: Süßer die Kassen nie klingen

ARAG Experten informieren ?ber das finanzielle Extra am Jahresende

Eine aktuelle Studie des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die gro?e Mehrheit der Tarifbesch?ftigten in Deutschland Weihnachtsgeld erh?lt. Durchschnittlich k?nnen sich rund 85 Prozent dieser Arbeitnehmer ?ber gut 2.800 Euro zus?tzlich freuen. Doch die H?he des Weihnachtsgeldes ist stark branchenabh?ngig und bei weitem nicht jeder Arbeitnehmer darf sich ?ber den zus?tzlichen Geldsegen am Jahresende freuen. Denn bei der Mehrheit (knapp 60 Prozent) ist das Besch?ftigungsverh?ltnis nicht durch einen Tarifvertrag geregelt, womit das Weihnachtsgeld von der Gro?z?gigkeit des Chefs abh?ngt. ARAG Experte Tobias Klingelh?fer nennt die wichtigsten Fakten.

Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld?
Tobias Klingelh?fer: Rechtlich gesehen ist es ein zus?tzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt ?berwiesen. Wie der Name schon verr?t, war es urspr?nglich vor allem daf?r gedacht, Geschenke f?r Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und ?ber die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man ?berhaupt welches erh?lt, entscheiden einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt?
Tobias Klingelh?fer: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn f?r viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt. Aber aus rechtlicher Sicht gibt es doch Unterschiede. Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelm??ig ein vertraglich vereinbartes Entgelt f?r erbrachte Arbeitsleistung. Wichtig wird dieser Unterschied im Falle einer K?ndigung: W?hrend das 13. Gehalt anteilig auf die im Kalenderjahr gearbeitete Zeit ausgezahlt werden muss, muss Weihnachtsgeld manchmal sogar zur?ckgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Tobias Klingelh?fer: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein besonderer Fall ist allerdings die sogenannte betriebliche ?bung, die zur verpflichtenden Leistung werden kann. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise ?ber mehr als drei Jahre in Folge freiwillig Weihnachtsgeld, k?nnen Arbeitnehmer Rechtsanspr?che stellen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Tobias Klingelh?fer: Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die H?he des Weihnachtsgeldes zu berechnen. In vielen F?llen handelt es sich aber um ein Brutto-Monatsgehalt, das zus?tzlich zum November-Gehalt gezahlt wird. Das ist oft aber auch schon die H?chstgrenze. Dabei darf der Arbeitgeber die H?he nicht willk?rlich je nach Mitarbeiter festlegen. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. F?r Teilzeitbesch?ftigte und Minijobber bedeutet das, dass ihnen ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht, das im Verh?ltnis dem eines Vollbesch?ftigten entspricht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 629/99). H?her kann das Weihnachtsgeld allerdings ausfallen, wenn Arbeitnehmer schon lange zum Betrieb geh?ren. Und was sich leider auch auf die H?he des Weihnachtsgeldes auswirkt, ist der Fiskus: Denn es m?ssen Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben gezahlt werden.

Erhalten auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Minijobber und Azubis Weihnachtsgeld?
Tobias Klingelh?fer: Jeder Arbeitnehmer kann Weihnachtsgeld bekommen, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbesch?ftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschlie?en, wenn er daf?r einen sachlichen Grund hat. Und f?r die Kurzarbeit gilt: Wer vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch w?hrend der Kurzarbeit ungek?rzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes f?r den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld ?brigens als Einmalzahlung keine Auswirkung.

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