Wege zur Bildung

ARAG Experten ?ber F?rderungen und Schulgeb?hren

In Deutschland besteht Schulpflicht. Mit den gut 800.000 Schulanf?ngern, die dieses Jahr eingeschult wurden, dr?cken aktuell 8,4 Millionen Sch?ler f?r mindestens neun Jahre die Schulbank. Eltern haben die Wahl zwischen zahlreichen Schul-Konzepten, wobei die grundlegende Frage lautet: staatlich oder privat? Dabei nimmt die Beliebtheit von Privatschulen immer weiter zu: Im Schuljahr 2021/22 gab es in Deutschland knapp 6.000 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen, an denen laut Destatis rund eine Million Kinder unterrichtet wurden. Vor 20 Jahren gab es gerade einmal 4.000 private Einrichtungen. Zum Weltbildungstag geben die ARAG Experten einen ?berblick.

Privat oder staatlich?
Beide Schulformen unterstehen den Landesgesetzen. ?ffentliche Schulen werden staatlich finanziert, erheben kein Schulgeld, folgen einem festen Lehrplan und haben oft gr??ere Klassen. Privatschulen verlangen meist Schulgeld, bieten daf?r aber oft kleinere Klassen, individuelle Lehrpl?ne und eigenes Lehrpersonal. Aufgrund des Personalschl?ssels findet in der Regel mehr Unterricht statt und sie sind besser ausgestattet, vor allem im digitalen Bereich. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass nicht belegt ist, dass Privatschulen leistungsf?higer sind als Schulen ?ffentlicher Tr?gerschaften.

Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass jeder das Recht hat, eine private Schule zu gr?nden oder sein Kind auf eine solche Schule zu schicken. Bereits Gegenstand der Weimarer Verfassung, ist das Recht auf Privatschule heute im Grundgesetz verankert (Artikel 7 (4)).

Grunds?tzlich gibt es zwei Arten von Privatschulen: Einmal Ersatzschulen, die ?hnliche Inhalte wie ?ffentliche Schulen behandeln, aber oft spezielle Lehrmethoden anbieten. Sie sind teilweise staatlich gef?rdert, dennoch ist Schulgeld erforderlich (z. B. Montessori oder Waldorf). Zudem gibt es so genannte Erg?nzungsschulen, welche einzigartige Inhalte und Abschl?sse anbieten. Um anerkannt zu werden, m?ssen die Abschlusspr?fungen allerdings unter Umst?nden extern abgelegt werden.

Die Kosten
An staatlichen Schulen belaufen sich die Ausgaben je Sch?ler auf durchschnittlich knapp 10.000 Euro im Jahr, wobei die Kosten je nach Bundesland variieren. So haben Berlin mit 14.200 Euro, Hamburg mit 12.900 Euro und Bayern mit 11.500 Euro die h?chsten Ausgaben. Die Ausgaben enthalten z. B. Personalausgaben f?r Schulen und Schulverwaltung oder Investitionsausgaben. Zwar werden die Schulgeb?hren vom Staat ?bernommen, Klassenfahrten, B?cher, Essen und weitere Ausr?stung tragen aber die Eltern, so dass ein Schulleben bis zum Abitur durchschnittlich schlappe 21.000 Euro kosten kann.

Die H?he des Schulgeldes an Privatschulen variiert je nach Schultyp. Auch Ersatzschulen erhalten staatliche Unterst?tzung, was das Schulgeld in der Regel reduziert. Die Geb?hren k?nnen auch je nach Bundesland und dem Einkommen der Eltern unterschiedlich ausfallen. Die monatlichen Kosten bewegen sich laut Statistischem Bundesamt typischerweise zwischen 100 und 600 Euro, dabei sind die Geb?hren f?r die Oberstufe meist h?her als f?r Grundschulklassen. Zus?tzlich k?nnen Aufnahmegeb?hren anfallen, welche nach Information der ARAG Experten zwischen 250 Euro bis 3.500 Euro stark schwanken k?nnen.

F?rderungen an staatlichen Schulen
Finanzielle Belastungen k?nnen den Bildungszugang einschr?nken. Sozialleistungsbezieher haben jedoch die M?glichkeit, Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen, um Schulgeb?hren und -kosten zu bew?ltigen. Ist das Ausleihen von Schulb?chern nicht m?glich und sind sie unbedingt erforderlich, muss unter Umst?nden das Jobcenter voll f?r die Kosten aufkommen (Sozialgericht Hildesheim, Az.: S 37 AS 1175/15). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schulen oft helfen, entsprechende Antr?ge auszuf?llen und sie bieten Beratungen f?r einkommensschwache Familien an. Eltern sollten sich nicht scheuen, nach Stipendien zu fragen, die es an vielen Schulen gibt.

F?rderungen an privaten Schulen
Ob Privatschule oder nicht darf laut Grundgesetz keine Frage der „Besitzverh?ltnisse der Eltern“ sein. Daher sind Privatschulen laut ARAG Experten verpflichtet, das Schulgeld nach dem Einkommen der Eltern zu staffeln oder andere Verg?nstigungen anzubieten. Trotzdem zeigt sich ein Zusammenhang zwischen Einkommen und Privatschule: Die Neigung, Kinder auf eine Privatschule zu schicken, steigt nach Information der ARAG Experten mit dem Einkommen der Eltern: So besuchen rund 13 Prozent der Kinder eine Privatschule, deren Eltern zwischen 250.000 und einer Million Euro verdienen. Bei Haushalten mit einem j?hrlichen Einkommen bis 50.000 Euro waren es nur 3,6 Prozent der Kinder.

Auch f?r Privatschulen k?nnen eine Reihe an Stipendien beantragt werden. F?r die Stipendiensuche gibt es mehrere Ans?tze: Entweder die gezielte Suche ?ber die Homepage der gew?nschten Privatschule, der direkte Kontakt mit der bevorzugten Schule oder aber die Suche ?ber alle verf?gbaren Stiftungen. In einer Liste werden nicht nur alle Stiftungen aufgef?hrt, sondern auch die Voraussetzungen und Bedingungen, die an das jeweilige Stipendium gekn?pft sind.

BAf?G f?r Sch?ler
Sch?ler, die einen berufsqualifizierenden oder weiterf?hrenden Schulabschluss anstreben, haben grunds?tzlich Anspruch auf BAf?G-F?rderung. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dies f?r allgemeinbildende Schulen erst ab Klasse zehn gilt und nur, wenn eine au?erschulische Unterbringung notwendig ist, etwa wenn der gew?nschte Abschluss nicht in der N?he erworben werden kann.

Die H?he der F?rderung ist abh?ngig von der Schulform und der individuellen Situation. Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung erhalten beispielsweise mehr BAf?G. Ber?cksichtigt wird auch, ob die Antragstellenden aufgrund der Ausbildungsst?ttenentfernung eine eigene Wohnung ben?tigen.

Sch?ler an Privatschulen, die au?erhalb des Elternhauses wohnen, k?nnen ab der zehnten Klasse ebenso Sch?ler-BAf?G beantragen. Im Gegensatz zum Studierenden-BAf?G muss dies nicht zur?ckgezahlt werden. Dennoch gibt es nicht f?r alle Schulen BAf?G-F?rderung. Dies sollten Eltern oder Sch?ler mit der jeweiligen Schule oder dem BAf?G-Amt abkl?ren.

Steuertipp der ARAG Experten: Eltern k?nnen f?r jedes Kind 30 Prozent des gezahlten Schulgelds, h?chstens 5.000 Euro j?hrlich, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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