Warum ein Ehevertrag bei der lebzeitigen Übergabe oder Schenkung von Immobilien sinnvoll ist

Konsequenzen von Heirat und m?glicher Scheidung der Beschenkten bedenken. Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft bietet Rechtssicherheit.

Frankfurt, 29. August 2023 – Wenn die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten eine Immobilie ?bertragen, stehen meist steuerliche Gr?nde im Vordergrund. Wichtiges Ziel der Immobilien?bertragung ist aber oft auch der Verbleib der Immobilie in der Familie, m?glichst ?ber Generationen. Hier kann ein Ehevertrag Rechtssicherheit schaffen.

Wenn Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Erben ?bertragen werden, ist es wichtig, die Konsequenzen einer Heirat und m?glichen sp?teren Scheidung zu ber?cksichtigen. Erfolgt die ?bertragung, ohne dass diese einen Ehevertrag mit dem Ehegatten geschlossen haben, der die Immobilie von der Zugewinngemeinschaft ausnimmt, wird im Rahmen einer Scheidung beim Zugewinnausgleich die Werterh?hung der geschenkten Immobilien ber?cksichtigt.

Diese kann ?ber die Jahre sehr hoch ausfallen. Das Kind w?re unter Umst?nden gezwungen, die Immobilie zu verkaufen, um die Zugewinnausgleichsanspr?che des Ehegatten zu befriedigen. Die Immobilie ist dann weg und zuk?nftige Enkelkinder gehen leer aus.

„Zu empfehlen ist daher, im Rahmen der zu beurkundenden Immobilienschenkung im Vertrag aufzunehmen, dass die Beschenkten sich verpflichten, einen entsprechenden Ehevertrag zu schlie?en“, erkl?rt Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag. „Dies gilt auch bei noch unverheirateten Kindern oder Kindern, die gerade erst geheiratet und noch keinen Ehevertrag geschlossen haben.“

F?r den seltenen Fall, dass sich Schwiegertochter oder Schwiegersohn dem verweigern, k?nne auch ein R?ckforderungsrecht vereinbart und im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Die schenkenden Eltern k?nnen dann die Immobilie zur?ckfordern, wenn das beschenkte Kind von seinem Ehegatten getrennt lebt und Zugewinnausgleichsanspr?che des scheidenden Ehegatten die Immobilie bedrohen.

„(Angehende) Schwiegert?chter oder Schwiegers?hne sind bei diesem Thema in der Regel jedoch sehr einsichtig“, berichtet Bettina Selzer von ihren Erfahrungen als Notarin. „Bei den jungen Leuten ist der Ehevertrag l?ngst nicht mehr ein unangenehmes Thema. Ehevertr?ge dienen schlie?lich in erster Linie nicht dazu, einen Ehegatten ungerecht zu benachteiligen. Sie werden dazu genutzt, oftmals ungerechte Ergebnisse, die aufgrund der Sach- und Rechtslage zu erwarten sind, auszugleichen.“

Durch einen Ehevertrag l?sst sich der Zugewinnausgleich individuell und bedarfsgerecht gestalten.
Es ist daher zul?ssig und im Fall der schenkungsweisen Immobilien?bertragung zu Lebzeiten auch zu empfehlen, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft dahin gehend zu modifizieren, dass geschenkte oder ererbte Immobilien und deren Wertzuwachs vom Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung gegenseitig ausgenommen werden. So wird der Erhalt der Immobilien in die n?chsten Generationen gesichert.

Ausf?hrlichere Informationen zum Thema bietet der neue Fachbeitrag „Ehevertrag bei Immobilienschenkung durch die Eltern“ auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare in Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ehevertrag-bei-immobilienschenkung-durch-die-eltern/

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?ber Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

In ihrem Notarb?ro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s?mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundst?cks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandt?tigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie?lich als Notare t?tig. Die Kanzleir?ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

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