Von wegen langsam: Finanzämter auf der Überholspur

ARAG Experten ?ber Steuererkl?rungen, Abgabefristen und Bearbeitungszeiten

Wer Nachzahlungen f?rchtet, l?sst sich gerne etwas mehr Zeit. Wer auf einen Geldsegen hofft, gibt Gas. Doch ob langsam oder schnell, die Fristen f?r die Steuererkl?rung sollte man nicht ignorieren, denn sonst kann es durch S?umniszuschl?ge teuer werden. Die ARAG Experten mit einem ?berblick ?ber aktuelle Fristen, mit einem erstaunlichen Ranking ?ber die Schnelligkeit von Finanz?mtern und mit No-Gos im Umgang mit Sachbearbeitern.

F?r wen gilt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererkl?rung?
Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten F?llen, dass er trotz Lohnsteuerabzug w?hrend des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Wer als Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern besch?ftigt war, unversteuerte Eink?nfte ?ber 410 Euro hatte, beispielsweise durch Honorare, Renten, Mieten oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld ?ber 410 Euro bezogen hat, muss eine Einkommensteuererkl?rung abgeben. Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist oder wenn der Ehepartner f?r einen Zeitraum die Steuerklasse V oder VI hatte, besteht eine Pflicht zur Steuererkl?rung.

F?r Selbstst?ndige oder wenn nur Mieteinnahmen generiert werden, sieht es etwas anders aus. Die Steuererkl?rungs-Pflicht besteht in diesen F?llen laut ARAG Experten nur dann, wenn die Eink?nfte ?ber dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, der sicherstellt, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. F?r das Steuerjahr 2024 betrug der Grundfreibetrag 11.604 Euro, f?r 2025 ist er auf 12.096 Euro angestiegen. F?r Verheiratete gilt jeweils der doppelte Freibetrag.

Rentenbezugsbescheinigung 2024
Auch f?r Rentner kann laut ARAG Experten eine Steuerpflicht gelten. ?bersteigt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente – gegebenenfalls auch zusammen mit weiteren Einnahmen – den Grundfreibetrag von 12.096 Euro f?r Alleinstehende oder 24.192 Euro f?r Verheiratete, m?ssen sie eine Steuererkl?rung abgeben.

Mit der Rentenbezugsbescheinigung, die die Deutsche Rentenversicherung immer Anfang des Jahres verschickt, wird die Steuererkl?rung deutlich erleichtert. Die Bescheinigung enth?lt alle wichtigen Informationen zur Rente, die f?r die Steuererkl?rung ben?tigt werden. Die Daten werden automatisch auch an die Finanz?mter ?bermittelt. Damit entf?llt das manuelle Ausf?llen der Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“.

Welche Fristen gelten f?r die Abgabe?
Wer freiwillig eine Steuererkl?rung abgibt, hat daf?r maximal vier Jahre Zeit. Die Frist endet jeweils am 31. Dezember. Bis Ende diesen Jahres kann also die Steuer aus 2021 eingereicht werden. Wer allerdings zur Einreichung einer Steuererkl?rung verpflichtet ist, hat bis Ende Juli 2025 Zeit, die Steuer f?r das Jahr 2024 beim zust?ndigen Finanzamt einzureichen. Steuerzahler, die sich steuerlich beraten lassen, haben verl?ngerte Abgabefristen: Die Steuer f?r 2023 muss am 2. Juni 2025 vorliegen, die Steuererkl?rung f?r 2024 hat bis Ende April 2026 Zeit.

?brigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein fr?hes Einreichen nicht immer bedeutet, dass die Steuererkl?rung auch fr?h bearbeitet wird. Da Arbeitgeber und Versicherungen bis Ende Februar Zeit haben, Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel erst ab M?rz eines Jahres.

Flinke Finanz?mter
Wie lange Steuerzahler auf die Bearbeitung ihrer Steuererkl?rung warten m?ssen, h?ngt unter anderem davon ab, in welchem Bundesland man wohnt. W?hrend die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei knapp 51 Tagen liegt – und das ist sechs Tage schneller als im Vorjahr – sitzen die flinksten Finanzbeamten im hohen Norden: In Hamburg dauert die Bearbeitung nur rund 45 Tage, gefolgt von Th?ringen und Sachsen-Anhalt, wo es knapp 46 Tage dauert. Am l?ngsten m?ssen die Steuerzahler aus Bremen auf die Bearbeitung warten, hier ben?tigen die Finanz?mter durchschnittlich knapp 80 Tage f?r eine Steuererkl?rung.

Der Steuer-Knigge f?r eine schnelle Bearbeitung
Steuerzahler, die f?r ihre Erkl?rung kein Steuerprogramm wie z. B. ELSTER nutzen, k?nnen die Bearbeitung ihrer Steuer etwas beschleunigen, wenn sie einige Dinge beachten. Zun?chst erinnern die ARAG Experten daran, dass eine Steuererkl?rung nur g?ltig ist, wenn die letzte Seite unterschrieben wurde. Ist es eine gemeinsame Erkl?rung von Ehepartnern, m?ssen beide unterschreiben. Auch die Vollst?ndigkeit der Angaben ist wichtig, um zeitraubende Nachfragen oder gar das Hin- und Herschicken per Post zu vermeiden. So darf z. B. eine Bankverbindung nicht fehlen.

Belege sollten m?glichst nicht unsortiert als lose Blattsammlung abgegeben werden. Damit der Sachbearbeiter den ?berblick beh?lt und die Belege schnell pr?fen kann, ist es hilfreich, alle Rechnungen, Kontoausz?ge und sonstigen Nachweise zugeordnet und beschriftet abzugeben. Auf B?roklammer und Tacker sollte man verzichten, das kosten den Sachbearbeiter unn?tig Zeit und Nerven, wenn Unterlagen gescannt werden m?ssen.

Die ARAG Experten raten, Felder und Seiten, die nicht ausgef?llt werden m?ssen, leer zu lassen und nicht durchzustreichen oder mit Nullen oder Strichen zu versehen. Ansonsten erkennt die automatische elektronische Plausibilit?tspr?fung, die jede Steuererkl?rung nach der Pr?fung durchl?uft, in jedem ?berfl?ssig markierten Feld einen Fehler. Fazit: Die vermeintlich fehlerhafte Erkl?rung landet wieder beim Sachbearbeiter, der nun alle Angaben h?ndisch ins System eintragen muss.

Abzuraten ist auch das Einreichen von Rechnungen aus dem Bereich Privatvergn?gen. So geh?ren weder die Quittung f?r das Candle-Light-Dinner mit dem Lieblingsmenschen in die Steuer, noch das Streaming-Abo des Nachwuchses oder die Kosten f?r den Wellnessaufenthalt an der Ostsee.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

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