Essen – Das Bayerische Landesamt f?r Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einf?hrung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 ver?ffentlicht. „Der Hintergrund daf?r ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europ?ischen Normenreihe EN 16931 erstellt, ?bermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gew?hrleistet“, erl?utert Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.
Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen f?r im Inland steuerbare Ums?tze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inl?ndische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Ums?tze im Inland).
Das Bayerische Landesamt f?r Steuern informiert unter anderem ?ber folgende Punkte:
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– Allgemeine Erl?uterungen zur E-Rechnung (unter anderem Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie zum Beispiel PDF-Dateien),
– anerkannte E-Rechnungs-Formate,
– stufenweise Einf?hrung der E-Rechnung,
– wesentliche Neuerungen f?r Unternehmen,
– Voraussetzungen f?r den Empfang einer E-Rechnung,
– Aufbewahrung von E-Rechnungen.
Hinweis:
Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier:
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/weitere-themen/e-rechnung
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. 8.9.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB KAAAJ-72879
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