Trotz Energiekrise: Holz im Wald sammeln ist Diebstahl

R+V-Infocenter: Sammeln nur mit Holzleseschein

Wiesbaden, 25. August 2022. Ob offener Kamin oder Kachelofen: Holzfeuer sorgen f?r behagliche W?rme – und helfen dabei, teures Gas und ?l einzusparen. Doch auch Brennholz ist seit Monaten ein knappes Gut. Dennoch darf es im Wald nicht einfach gesammelt werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Wer Holz mitnimmt, begeht unter Umst?nden eine Straftat.

Die deutschen W?lder dienen als Erholungsraum f?r alle. Gleichzeitig sind sie aber auch wirtschaftliche Fl?chen. „Jeder Wald geh?rt jemandem. Meistens ist er in Privatbesitz oder Eigentum der Gemeinden, Bund oder L?nder. Und das gilt dann auch f?r das Holz“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um abgebrochene ?ste, geschnittene Holzscheite oder umgeknickte B?ume handelt, wie es sie h?ufig nach einem Sturm gibt. „Deshalb ist es grunds?tzlich Diebstahl, wenn man im Wald Holz sammelt. In staatlichen W?ldern d?rfen meist kleinste Mengen vom Boden aufgelesen werden. Das hei?t zum Beispiel, Kinder k?nnen einen abgebrochenen Ast oder ein paar St?cke Rinde mit nach Hause nehmen.“

Sammeln nur mit Leseschein
F?r gr??ere Holzmengen, die zum Heizen dienen, gelten spezielle Regeln. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde oder Bundesland. Meistens ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die stellt in der Regel das regionale Forstamt oder die Gemeinde gegen Geb?hr aus. „Der Holzleseschein gilt dann f?r ein bestimmtes Waldst?ck und ist zeitlich befristet, manchmal auf eine Woche, manchmal auch auf einen Monat“, erkl?rt R+V-Experte Rempel. „Vorwiegend d?rfen Sammelnde nur zu Boden gefallenes Holz (Leseholz) auflesen. Manche Lesescheine erlauben auch, ?ste abzutrennen. Der zust?ndige F?rster pr?ft und genehmigt die gesammelte Menge.“ Doch im Moment ist die Situation schwierig. „Aufgrund der hohen Nachfrage werden mancherorts derzeit gar keine Holzlesescheine vergeben.“ Er r?t deshalb, fr?hzeitig beim Forstamt oder der Gemeinde nachzufragen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– In manchen Regionen ist der Holzleseschein nur in bestimmten Monaten erh?ltlich – in K?ln zum Beispiel von Oktober bis M?rz.
– Lesescheine gelten nicht f?r private Waldst?cke. Zudem kann es sein, dass bestimmte Teile des Waldes vom Holzsammeln ausgenommen werden. Den Bedingungen der Landesgesetze oder -verordnungen und der Gemeinderegeln sowie der Lesescheine muss Folge geleistet werden, sonst ist das Holzsammeln illegal.
– Wer im Wald mit einer Motors?ge arbeiten m?chte, muss daf?r eine Berechtigung nachweisen und Schutzkleidung tragen. Viele Forst?mter bieten Motors?gen-Kurse an.
– Das gespaltene Brennholz sollte luftig und vor Regen gesch?tzt gelagert werden. So kann es am besten trocknen. Das dauert je nach Sorte anderthalb bis drei Jahre. Kleinere ?ste als Z?ndhilfe trocknen bereits nach wenigen Wochen.

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