Notarielle Online-Verfahren
GmbH-Gr?ndungen und Registeranmeldungen sind jetzt auch online m?glich. Das Verfahren ist dabei einfach und sicher.
Seit 1. August 2022 k?nnen bestimmte Vorg?nge im Gesellschaftsrecht auch online in einer Videokonferenz beurkundet bzw. beglaubigt werden. Das notarielle Online-Verfahren ist zul?ssig f?r:
Gr?ndungen einer GmbH (ohne Sacheinlagen)
Anmeldungen zum Handelsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Gesch?ftsf?hrers oder einer neuen Gesch?ftsadresse)
Anmeldungen zum Genossenschaftsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Vorstandsmitglieds)
Anmeldungen zum Partnerschaftsregister (z. B. Anmeldung eines neuen Partners)
Die Videobeurkundung erfolgt ?ber das von der Bundesnotarkammer betriebene Portal. Die Voraussetzungen hierf?r sind niederschwellig.
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Das Online-Verfahren gen?gt h?chsten Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit. Die Daten liegen verschl?sselt auf Servern in Deutschland. Die Vertraulichkeit bleibt daher auch digital uneingeschr?nkt gewahrt.
Am 1. August 2023 wird das notarielle Online-Verfahren nochmals erweitert. Ab dann sind online auch m?glich:
Sachgr?ndungen einer GmbH
?nderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
Anmeldungen zum Vereinsregister
Andere Vorg?nge, etwa der Kauf einer Immobilie oder die Beurkundung eines Testaments, k?nnen hingegen ausschlie?lich vor Ort beurkundet werden. Grund hierf?r ist, dass bei diesen Vorg?ngen die volle Schutzfunktion einer Beurkundung in Pr?senz besser gew?hrleistet ist.
Keywords:Verwaltungs Notar, Investmentbanking, Anwaltskanzlei
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