Steuersystem in den VAE

Obwohl die VAE ein g?nstiges Steuerklima f?r ausl?ndische Unternehmen und Expats bieten, hat das Steuersystem des Landes seine eigenen Besonderheiten und Nuancen. Zum Beispiel gibt es hier keine Einkommenssteuer, aber die Verbrauchssteuer auf Energydrinks und Tabakwaren betr?gt 100 %. In diesem Artikel erfahren Sie alles ?ber die Besonderheiten des Steuersystems in den VAE und finden detaillierte Informationen dar?ber, welche Steuern Privatpersonen und Unternehmen zahlen m?ssen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erf?llen. Wir gehen auch auf die Definition einer freien Wirtschaftszone ein, welche Produkte und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind und wie man eine Mehrwertsteuerr?ckerstattung erh?lt, sowie auf vieles mehr.

Das Steuersystem in den VAE

Die VAE sind ein Land mit einem Minimum an Steuern, da es keine Steuern auf pers?nliches Einkommen und Erbschaften gibt und die meisten im Land registrierten Unternehmen keine K?rperschaftssteuer zahlen m?ssen. Steuern werden nur von einer sehr begrenzten Anzahl von Unternehmen erhoben, z. B. von Zweigstellen ausl?ndischer Banken und ausl?ndischen Unternehmen, die in der ?l- und Gasf?rderung t?tig sind.
Die Mehrwertsteuer wurde in den VAE erst im Januar 2018 von der Eidgen?ssischen Steuerbeh?rde (ESTV) eingef?hrt und liegt bei einem relativ niedrigen Satz von 5 %. Bestimmte Produkte, die von der Regierung als sch?dlich f?r die menschliche Gesundheit und die Umwelt angesehen werden, unterliegen einer Verbrauchssteuer. Dazu geh?ren kohlens?urehaltige, energiereiche und ges??te Getr?nke, Tabak und Tabakerzeugnisse, elektronische Rauchger?te und Fl?ssigkeiten, die in solchen Ger?ten verwendet werden.

F?derale Steuern

Bundessteuern sind bestimmte Abgaben, die von der Regierung festgelegt werden und auf dem gesamten Staatsgebiet zu entrichten sind. F?derale Steuern machen einen gro?en Teil aller Steuereinnahmen f?r den Staatshaushalt aus. F?r jede Art von f?deralen Abgaben wird ein bestimmter Kreis von Steuerpflichtigen festgelegt, bei dem es sich sowohl um nat?rliche und juristische Personen als auch um einzelne Unternehmer handeln kann.

Einkommensteuer

Die VAE erheben keine Einkommenssteuer f?r Einzelpersonen, so dass in diesem Land keine Einkommenssteuererkl?rung abgegeben werden muss. Diese Regel gilt auch f?r Freiberufler und Selbst?ndige, die ebenfalls ihren Wohnsitz im Land haben m?ssen.

Individuelle Steuer

Sozialversicherungsbeitr?ge an die Generaldirektion f?r Renten und soziale Sicherheit (GPSSA) sind nur f?r B?rger der VAE und Staatsangeh?rige der GCC-Staaten zu entrichten. VAE-B?rger m?ssen 5 % ihres Gehalts als Sozialversicherungsbeitrag zahlen, w?hrend der Arbeitgeber 12,5 % zu entrichten hat. Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine staatliche Einrichtung, erh?ht sich der Zahlungsbetrag auf 15 %. Sozialversicherungsbeitr?ge sind auch f?r Mitarbeiter von Unternehmen, die in einer Freihandelszone registriert sind, obligatorisch. Staatsangeh?rige der GCC-L?nder, die in den VAE arbeiten, m?ssen die Beitr?ge gem?? den Sozialversicherungsvorschriften ihres Heimatlandes entrichten.

Expatriates sind in den VAE nicht sozialversicherungspflichtig, so dass weder der Expatriate noch sein Arbeitgeber Beitr?ge an die GPSSA entrichten.

K?rperschaftssteuer

Die K?rperschaftssteuer in den VAE wird nur von ?lgesellschaften und Niederlassungen ausl?ndischer Banken erhoben. F?r alle anderen Branchen gilt diese Steuer nicht. In Dubai unterliegen ?lgesellschaften der maximalen K?rperschaftssteuer, die zu 55 % auf das in den VAE erzielte Einkommen erhoben wird. Zweigstellen ausl?ndischer Banken m?ssen ebenfalls eine Einkommenssteuer in H?he von 20 % ihres Einkommens entrichten.

Unternehmen, die in einer der Freihandelszonen der VAE registriert sind, sind f?r einen bestimmten Zeitraum von der Steuerpflicht befreit, der auch verl?ngert werden kann. Derzeit gibt es in den VAE 45 Freihandelszonen, d.h. Wirtschaftszonen mit besonderen Zoll-, Steuer- und Einfuhrregelungen, in denen Unternehmen und Organisationen in diesen Gebieten von der Zahlung von Steuern, einschlie?lich K?rperschaftssteuern, befreit sind.

Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn in zwei Staaten oder L?ndern ?hnliche Steuern auf denselben Steuerzahler und dieselbe Bemessungsgrundlage erhoben werden. Dies hat negative Auswirkungen auf den Austausch von Dienstleistungen, Waren und Kapital zwischen den beiden Staaten. Aus diesem Grund wird zwischen den L?ndern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

Die VAE haben 135 DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit anderen L?ndern abgeschlossen, um die Doppelbesteuerung zu beseitigen und den Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie den freien Kapitalverkehr zu f?rdern. Die vollst?ndige Liste der L?nder finden Sie auf der offiziellen Website des Finanzministeriums. Die VAE schlie?en auch bilaterale Investitionsabkommen (BIT) mit anderen Staaten ab, um Investitionen von Steuern zu befreien oder zu reduzieren und sie vor nichtkommerziellen Risiken zu sch?tzen. Insgesamt haben die VAE 193 DTAs und BITs abgeschlossen.

Steuer auf touristische Einrichtungen

Die Touristensteuer wird in den VAE von Hotels, Restaurants und Ferienanlagen erhoben. Diese touristischen Einrichtungen k?nnen eine oder mehrere der folgenden Steuern erheben:

– Zimmerpreissteuer (10%)
– Dienstleistungsgeb?hr (10%)
– Kommunale Geb?hr (10%)
– Stadtsteuer (6-10%)
– Touristenabgabe (6%)

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbssteuer wird auf direkte und indirekte ?bertragungen von Immobilien in den VAE erhoben. Dazu geh?rt auch die ?bertragung von Anteilen an einem Unternehmen, das Immobilien in den VAE besitzt. Die H?he der Grunderwerbsteuer h?ngt vom jeweiligen Emirat und dem Ort ab, an dem sich die Immobilie befindet. In Dubai betr?gt der Steuersatz beispielsweise 4 %, in Abu Dhabi dagegen 2 %. Die Geb?hr f?r die ?bertragung von Immobilien sollte zu gleichen Teilen zwischen K?ufer und Verk?ufer aufgeteilt werden. Je nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien kann die Provision jedoch auch ausschlie?lich vom K?ufer gezahlt werden.

Die Grunderwerbssteuer wird in der Regel in den folgenden F?llen gezahlt:

– Verkauf oder Kauf von Immobilien
– Vermietung von Immobilien
– Hypothek

Erbschaftssteuer

In den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer. Liegt jedoch kein Testament vor, wird das Erbe nach den Grunds?tzen der islamischen Scharia geregelt, unabh?ngig von der Staatsangeh?rigkeit des Verstorbenen.

Staatliche/regionale Steuern

Zu den regionalen oder staatlichen Steuern in den VAE geh?ren spezielle Steuerregelungen in Freihandelszonen, Tourismusgeb?hren pro Emirat und die Mietsteuer.

Freihandelszonen

In den VAE gibt es etwa 45 Freihandelszonen. In diesen Gebieten gelten besondere Steuer-, Einfuhr- und Zollregelungen. Innerhalb dieser Sonderzonen sind Unternehmen bis zu 50 Jahre lang von der Zahlung der K?rperschaftssteuer befreit. Au?erdem sind die Organisationen zu 100 % von der Einfuhr- und Ausfuhrsteuer befreit.
Die Arten von Unternehmen, die Sie in Freihandelszonen gr?nden k?nnen, umfassen eine Reihe von Branchen wie Bildung, Einzelhandel, Finanzen, Gastgewerbe und Medien. In Freihandelszonen k?nnen Sie eine der beiden Arten von Unternehmen gr?nden:

– Free Zone Limited Liability Company (FZ LLC) oder Free Zone Company (FZ Co.)
– Freizonen-Niederlassung (FZE)

Tourismusabgaben pro Emirat

Im Jahr 2014 f?hrte Dubai offiziell die Tourismus-Dirham-Geb?hr ein, die von Hotels, Resorts und Ferienh?usern in der Stadt erhoben wird. Je nach Bewertung des Hotels oder Resorts betr?gt die Tourismusgeb?hr zwischen 7 und 20 AED pro ?bernachtung (f?r bis zu 30 N?chte):

– Ein-Sterne-Hotel: AED 7 (USD 2)
– Zwei-Sterne- und Drei-Sterne-Hotel: AED 10 (USD 3)
– Vier-Sterne-Hotel oder Resort: AED 15 (USD 4)
– F?nf-Sterne-Hotel oder -Resort: AED 20 (USD 5)

Im Mai 2016 wurde eine neue Regelung eingef?hrt, nach der die touristischen Einrichtungen in Abu Dhabi eine zus?tzliche Geb?hr von 4 % der Hotel?bernachtungskosten erheben und 15 AED (4 USD) pro Hotelzimmer und Nacht verlangen.

Mietsteuer

Die H?he der Steuer auf gemietete Immobilien variiert in den verschiedenen Emiraten der VAE. In Dubai zum Beispiel m?ssen Ausl?nder, die Mieter von Wohnimmobilien sind, 5 % der Jahresmiete zahlen, w?hrend gewerbliche Mieter 10 % zahlen m?ssen. In Abu Dhabi wird von VAE-B?rgern keine Kommunalsteuer erhoben, w?hrend Expats 3 % der Jahresmiete zahlen m?ssen. In Sharjah m?ssen Mieter, unabh?ngig davon, ob sie Staatsb?rger oder Ausl?nder sind, eine Mietsteuer von 2 % entrichten.
Der Gesamtbetrag der Mietsteuer in Dubai wird auf 12 Monate aufgeteilt und von der Stadtverwaltung von Dubai auf den Rechnungen der Versorgungsunternehmen erhoben. Die monatliche Aufteilung der Steuer macht die Zahlung bequemer.
Wenn Sie zu viel Steuern gezahlt haben, ist es m?glich, die Mietsteuer in Dubai zur?ckzuerstatten. Dazu m?ssen Sie bei der Dubai Electricity and Water Supply Authority (DEWA) Einspruch einlegen und Ihre Versorgungsrechnungen zur Neuberechnung einsenden. Wenn die ?berpr?fung der Informationen eine ?berzahlung best?tigt, k?nnen Sie eine Erstattung der Mietsteuer in Dubai erhalten.

Steuern auf Waren und Dienstleistungen (VAT)

In den VAE werden zwei Arten von Steuern auf Waren und Dienstleistungen erhoben: Die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuer.

VAT

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette von Waren und Dienstleistungen f?r den Verbrauch erhoben wird. Endverbraucher zahlen die Mehrwertsteuer, w?hrend registrierte Unternehmen die Mehrwertsteuer meist im Auftrag der Eidgen?ssischen Steuerbeh?rde (ESTV) erheben und abrechnen. Die FTA ist eine staatliche Einrichtung, die f?r die Umsetzung der Mehrwertsteuer in den VAE zust?ndig ist. Diese registrierten Unternehmen k?nnen dann viertelj?hrlich R?ckerstattungen und Erm??igungen beantragen.
Der Mehrwertsteuersatz in den VAE betr?gt derzeit 5 %. Diese Steuer gilt f?r alle Waren und Dienstleistungen in den VAE, einschlie?lich Lebensmitteln, Getr?nken, Wohngeb?uden mit ?ffentlichen Dienstleistungen, Gesch?ftsgeb?uden, Hotels, elektronischen Dienstleistungen, Schmuck und so weiter.

Die folgenden Waren und Dienstleistungen unterliegen in den VAE nicht der Mehrwertsteuer oder sind steuerfrei:

– Export von Waren und Dienstleistungen au?erhalb des GCC
– Internationale Bef?rderung von Passagieren und Fracht
– Neu gebaute Wohnimmobilien (zum Verkauf oder zur Miete)
– Einige Edelmetalle von Anlagequalit?t
– Gesundheitswesen
– Private und ?ffentliche Schulbildung
– Aktivit?ten von Non-Profit-Organisationen
– ?ffentlicher Personennahverkehr

Dar?ber hinaus hat die Regierung der VAE im Jahr 2020 einige pers?nliche Schutzausr?stungen, die w?hrend der COVID-19-Pandemie verwendet wurden, von der Mehrwertsteuer befreit. Zu dieser Ausr?stung geh?ren Antiseptika, medizinische und textile Masken, Einweghandschuhe und chemische Desinfektionsmittel.

Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer in den VAE, die auf bestimmte Waren erhoben wird, die nach Ansicht der Regierung des Landes f?r die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sch?dlich sind.

Diese Steuer gilt f?r die folgenden Waren:

– 50 % auf kohlens?urehaltige Getr?nke, mit Ausnahme von nicht aromatisiertem kohlens?urehaltigem Wasser. Die Steuer kann auch auf Komponenten erhoben werden, die die Grundlage f?r ein – kohlens?urehaltiges Getr?nk bilden k?nnen
– 100% auf Energiegetr?nke, die Ginseng, Koff- ein, Taurin und Guarana enthalten. Die Steuer kann auch auf Bestandteile erhoben werden, die die Grundlage f?r ein Energiegetr?nk bilden k?nnen
– 100% auf Tabak und Tabakerzeugniss
– 100 % auf elektronische Rauchger?te und -werkzeuge sowie auf Fl?ssigkeiten, die in diesen Ger?ten verwendet werden
– 50% auf Produkte mit Zuckerzusatz nd/oder anderen S??ungsmitteln

Die folgenden Waren sind von der Verbrauchssteuer befreit:

– trinkfertige Getr?nke (mit mindestens 75% Milch oder Milchersatz)
– Babynahrung oder Milchnahrung
– Getr?nke f?r besondere Ern?hrungsbed?rfnisse (anerkannt nach der Norm 654 der GCC Standardization Organization)
– Getr?nke f?r medizinische Zwecke (anerkannt nach der Norm 1366 der GCC Standardization Organization)

R?ckerstattung der Mehrwertsteuer in den VAE

Touristen, die zum Einkaufen nach Dubai kommen, k?nnen sich die Mehrwertsteuer f?r ihre Eink?ufe ?ber das Tax Free-System erstatten lassen. Eine R?ckerstattung ist innerhalb von 90 Tagen ab dem Kaufdatum m?glich. Dazu m?ssen die folgenden Bedingungen erf?llt sein:

– Der Verk?ufer der Ware muss an dem Steuerr?ckerstattungsprogramm teilnehmen.
– Die gekaufte Ware muss auf der Liste der R?ckerstattungsprogramme der Federal IRS stehen.
– Die gekaufte Ware muss die VAE innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung verlassen.
– Alle Kauf- und Exportprozesse m?ssen allen FTA-Anforderungen entsprechen

Die R?ckerstattung wird in speziellen Terminals an Flugh?fen, Seeh?fen, Zoll- und Grenzkontrollstellen im Land durchgef?hrt. Der ausl?ndische Staatsangeh?rige muss elektronische Rechnungen/Schecks f?r Eink?ufe in Gesch?ften vorlegen, die im Steuerr?ckerstattungsprogramm registriert sind, sowie eine Kreditkarte und Kopien des Reisepasses vorlegen. Dar?ber hinaus muss der Kaufpreis 250 AED (68 USD) ?bersteigen.

Steuersystem der VAE f?r Ausl?nder

In den VAE gibt es keine Einkommenssteuer, die von Einwohnern oder Ausl?ndern erhoben wird. Gebietsfremde m?ssen jedoch in ihrem Heimatland gem?? den dortigen Steuergesetzen Einkommensteuer zahlen. Wenn Ihr Einkommen in den VAE erzielt wird, Sie aber in einem anderen Staat/Land steuerlich ans?ssig sind, wird Ihr Einkommen in diesem Fall besteuert. Es ist daher notwendig, das Rechtssystem Ihres Landes in dieser Frage zu ?berpr?fen, um unangenehme Folgen in der Zukunft zu vermeiden.
Es ist erw?hnenswert, dass die internationalen Pensionspl?ne von VAE-B?rgern nicht besteuert werden. Dar?ber hinaus hat das Land den Gemeinsamen Meldestandard (CRS) unterzeichnet. Der CRS ist der weltweite Rechtsstandard f?r das System des automatischen Informationsaustauschs (AEOI). Dieses System erm?glicht es verschiedenen L?ndern, Steuerdaten zwischen den Teilnehmern auszutauschen.

Steuern auf Immobilien und Verm?gen

Die Steuern auf Immobilien und Verm?gen in den VAE umfassen nur die Grunderwerbssteuer und die Mietsteuer, da es in den VAE keine Kapitalertragssteuer und keine Stempelsteuer gibt.

Kapitalertragssteuer

In den VAE gibt es keine Kapitalertragssteuer, es sei denn, die Steuer stammt aus dem Verkauf eines Unternehmens, das zur Zahlung von Einkommens- oder Bankensteuer verpflichtet ist.

?bertragungssteuer

Auf direkte und indirekte ?bertragungen von Immobilien in den VAE wird eine ?bertragungssteuer erhoben. Die Grunderwerbssteuer wird beispielsweise beim Verkauf oder Kauf von Immobilien, beim Leasing einer Immobilie und bei einer Hypothek erhoben. Die H?he der Grunderwerbssteuer h?ngt vom jeweiligen Emirat ab. So betr?gt der Steuersatz in Dubai beispielsweise 4 %. Im Allgemeinen sollte die Geb?hr f?r die Immobilien?bertragung zu gleichen Teilen zwischen dem K?ufer und dem Verk?ufer aufgeteilt werden, aber in den meisten F?llen kann die Provision ausschlie?lich vom K?ufer gezahlt werden.

Mietsteuer

Wie bereits erw?hnt, variiert die H?he der Steuer auf vermietete Immobilien in den verschiedenen Emiraten der VAE. So m?ssen beispielsweise Expats in Dubai 5 % der j?hrlichen Gesamtmiete zahlen, wenn sie die Wohnimmobilie mieten. Die Kommunalsteuer in Abu Dhabi wird ebenfalls nur von Auswanderern erhoben und betr?gt 3 % der Jahresmiete. In Sharjah m?ssen Mieter, unabh?ngig davon, ob sie Staatsb?rger oder Expats sind, eine Mietsteuer von 2 % zahlen.

Der Gesamtbetrag der Gemeindesteuer in Dubai wird auf 12 Monate aufgeteilt und von der Stadtverwaltung von Dubai auf den Rechnungen der Versorgungsunternehmen erhoben.

Stempelsteuer

Im Land gibt es keine Stempelsteuer. Von Unternehmen, die in freien Wirtschaftszonen registriert sind, k?nnen manchmal Verwaltungsgeb?hren f?r die ?bertragung von Anteilen anderer VAE-Unternehmen erhoben werden.

Immobilien in Dubai

Erbschaftssteuer

Wie bereits erw?hnt, gibt es in dem Land auch keine Erbschaftssteuer. Liegt kein Testament vor, wird das Erbe nach den Grunds?tzen der islamischen Scharia geregelt, unabh?ngig von der Staatsangeh?rigkeit des Verstorbenen.

Unternehmenssteuern und Mehrwertsteuers?tze

Die K?rperschaftssteuer in den VAE ist auf bestimmte Branchen beschr?nkt, da die meisten Unternehmen im Land keine K?rperschaftssteuer zahlen. Auch der Steuersatz ist in den einzelnen Emiraten unterschiedlich. ?lgesellschaften und ?lfilialen ausl?ndischer Banken, die im Land t?tig sind, m?ssen eine K?rperschaftssteuer entrichten, die bis zu 55 % betragen kann.

Verbrauchssteuer f?r Unternehmen

Gem?? dem VAE-Bundesgesetz Nr. 7 von 2017 ?ber die Verbrauchssteuer m?ssen sich die folgenden Arten von Unternehmen f?r die Verbrauchssteuer registrieren lassen:

– Die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in die VAE
– Die Herstellung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die in den VAE in den Verkehr gebracht werden
– Die Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den VAE (in bestimmten F?llen)
– Personen, die f?r die Beaufsichtigung eines verbrauchsteuerpflichtigen Lagers oder einer ausgewiesenen Zone verantwortlich sind (d.h. ein Lagerhalter).

Die Verantwortung f?r die Erf?llung der Pflichten zur Registrierung eines Unternehmens f?r die Zahlung der Verbrauchssteuer liegt beim Unternehmen selbst. Die Eidgen?ssische Steuerverwaltung (ESTV) hat das Recht, bei steuerpflichtigen Unternehmen jederzeit Kontrollen durchzuf?hren und bei Nichteinhaltung des Gesetzes strafrechtliche Sanktionen zu verh?ngen.

Mehrwertsteuer f?r Unternehmen

Der Mehrwertsteuersatz in den VAE betr?gt 5 %. Unternehmen m?ssen sich f?r die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihre steuerpflichtigen Einfuhren und Lieferungen 375.000 AED (102.000 USD) pro Jahr ?bersteigen. Wenn die steuerpflichtigen Einfuhren und Lieferungen des Unternehmens weniger als 375.000 AED, aber mehr als 187.500 AED (51.000 USD) pro Jahr betragen, k?nnen sie sich freiwillig f?r die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie dies w?nschen. Zu den Pflichten von steuerlich registrierten Unternehmen geh?ren:

– die Mehrwertsteuer auf die von ihnen gelieferten steuerpflichtigen Waren zu berechnen
– R?ckforderung der Mehrwertsteuer auf alle von ihnen erworbenen Gesch?ftsg?ter und Dienstleistungen
– Aufzeichnungen f?r staatliche Zwecke zu f?hren

Die Mehrwertsteuer gilt f?r steuerlich registrierte Unternehmen sowohl auf dem Festland als auch in den Freihandelszonen. Freihandelszonen, die so genannten „designated zones“, gelten jedoch f?r MwSt.-Zwecke als „au?erhalb der VAE“, da die Verbringung von Waren zwischen den designierten Zonen von dieser Art von Steuer befreit ist.

Einfuhr- und Ausfuhrsteuern (Zollgeb?hren)

Die Z?lle in den VAE werden f?r die meisten Waren auf 5 % des Warenwerts zuz?glich Kosten, Versicherung und Fracht (CIF) berechnet. Auf Alkohol sowie auf kohlens?urehaltige und ges??te Getr?nke wird ein Zollsatz von 50 % erhoben, w?hrend auf Tabakwaren (Zigaretten) und E-Rauchger?te, einschlie?lich der darin verwendeten Werkzeuge und Fl?ssigkeiten, ein Zollsatz von 100 % erhoben wird. Der Mehrwertsteuersatz f?r Benzin betr?gt 5 %.

Steuerliche Beratung

Viele Privatpersonen in den VAE brauchen keinen Steuerberater zu engagieren, da kein Einkommensteuerformular ausgef?llt werden muss. Den Inhabern gro?er Unternehmen wird jedoch empfohlen, eine unabh?ngige Finanzberatung ?ber die Steuerverbindlichkeiten ihrer Unternehmen einzuholen.

Zusammenfassung:

– In den VAE gibt es keine Einkommensteuer
– Die K?rperschaftssteuer in den VAE wird nur von ausl?ndischen Unternehmen erhoben, die in der ?l- und Gasf?rderung t?tig sind, sowie von Zweigstellen ausl?ndischer Banken.
– Die VAE haben 135 DBA mit anderen L?ndern abgeschlossen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
– Im Land gibt es keine Erbschaftssteuer. Wenn es kein Testament gibt, wird das Erbe nach den Grunds?tzen der islamischen Scharia geregelt.
– Expatriates sind in den VAE nicht sozialversicherungspflichtig, so dass weder der Expatriate noch sein Arbeitgeber Beitr?ge an die GPSSA entrichten.

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