Zum 1. Juli 2024 erhalten Rentner mehr Geld. Mit der anstehenden Erh?hung von 4,57 gilt ein einheitlicher Rentenwert von 39,92 Euro f?r ganz Deutschland. Rund 21 Millionen Menschen profitieren von der Rentenanpassung. Wie viel allerdings von der h?heren Rente am Ende ?brig bleibt, h?ngt vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung ab. Denn auch Rentner zahlen Beitr?ge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ab wann gilt das Rentenplus?
Der sogenannte Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung – steigt zum 1. Juli 2024 bundeseinheitlich um 4,57 Prozent von 37,60 auf 39,92 Euro. Wer also eine Rente von vorher 1.000 Euro hatte, erh?lt nun 1.045,70 Euro. Erstmals seit 34 Jahren steigen die Renten gleicherma?en f?r Ost und West. Aufgrund einer Gesetzes?nderung in 2017 wurden die Renten seither schrittweise aneinander angeglichen. Wann die h?here Rente auf dem Konto landet, h?ngt laut ARAG Experten davon ab, wann die Rente begonnen hat. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus schon Ende Juni ausgezahlt. Rentner, deren Rentenbeginn im April 2004 oder sp?ter lag, erhalten erst Ende Juli mehr Geld.
Wie wird die Rentenanpassung ermittelt?
Die j?hrliche Erh?hung der Renten zum 1. Juli eines Jahres ist laut ARAG Experten gesetzlich festgeschrieben. Dazu legt das Bundessozialministerium jedes Jahr den aktuellen Rentenwert neu fest. Die H?he der Anpassung orientiert sich unter anderem an der Lohnentwicklung. Das hei?t: Je h?her die Bruttol?hne in Deutschland, desto h?her die Rente. Berechnet wird die Rente aus erworbenen Rentenanwartschaften, auch Entgeltpunkte genannt, die mit dem jeweils aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Gut zu wissen: Rentenk?rzungen sind aufgrund einer Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen.
Was hat der Renteneintritt mit der Steuer zu tun?
Je fr?her der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand begonnen hat, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2058 m?ssen alle Neu-Rentner laut ARAG Experten ihr gesamtes Einkommen voll versteuern, abz?glich der dann geltenden Freibetr?ge.
Was gilt f?r die Kranken- und Pflegeversicherung f?r Rentner?
Mit einer steigenden Rente steigen auch die prozentualen Beitr?ge f?r die Kranken- und Pflegeversicherung. Grunds?tzlich gilt, dass Ruhest?ndler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter.
Gesetzlich versicherte Rentner, die in der zweiten H?lfte ihres Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren, werden automatisch pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ob sie vorher pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert waren, ist dabei unerheblich. Als Erwerbsleben z?hlt die Zeit zwischen erster Erwerbst?tigkeit und dem Rentenantrag. Bei Ruhest?ndlern, die nie berufst?tig waren, z?hlt die Zeit ab der ersten Hochzeit oder dem 18. Lebensjahr. In der KVdR versicherte Senioren tragen die geringste Beitragslast im Alter. Denn sie teilen sich sowohl den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent als auch den Zusatzbeitrag h?lftig mit dem Rentenversicherungstr?ger. Der Zusatzbeitrag, der ebenfalls als Prozentsatz aus dem beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird, variiert je nach Krankenkasse zwischen zurzeit 0,3 und 1,5 Prozent. Mieteinnahmen sind in der KVdR sogar beitragsfrei. Lediglich die Beitr?ge aus Einnahmen aus Versorgungsbez?gen – wie zum Beispiel Betriebsrenten oder Pensionen – oder aus nebenberuflichen selbstst?ndigen T?tigkeiten m?ssen vollst?ndig vom Versicherten getragen werden.
Was gilt f?r freiwillig gesetzlich Versicherte?
Wer die genannten Vorversicherungsbedingungen f?r die KVdR nicht erf?llt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern, auch wenn man als Erwerbst?tiger bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied war. Die Rentenkasse tr?gt auf Antrag zwar auch bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern die H?lfte, also 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes. Aber im Gegensatz zu pflichtversicherten Senioren muss der Zusatzbeitrag allein gestemmt werden. Au?erdem berechnet sich der Beitrag aus allen Einnahmen des Versicherten, also auch aus Mieten, Zinseink?nften und privaten Renten. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass auf Einnahmen, die oberhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr liegen, keine Beitr?ge gezahlt werden m?ssen. F?r alle gesetzlich versicherten Rentner gilt dar?ber hinaus, dass der Beitragssatz f?r die Pflegeversicherung von aktuell 3,4 Prozent der Bruttorente bzw. vier Prozent f?r kinderlose Rentner in voller H?he selbst gezahlt werden muss.
Was ist der Rentenatlas und wieso sorgt er f?r mehr Transparenz?
Im Rentenatlas gibt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr einen ?berblick ?ber Zahlen, Fakten und Trends der Rente. Von der H?he der Einnahmen und Ausgaben, ?ber die Zahl der Versicherten oder die Bedeutung der Rentenversicherung. So erhalten Bezieher von Altersrenten nach mindestens 35 Versicherungsjahren aktuell durchschnittlich eine Rente von 1.550 Euro im Monat. Dabei sind die Renten im Saarland mit 1.677 Euro am h?chsten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (NRW), wo Rentner im Schnitt 1.644 Euro bekommen. Schlusslicht ist Th?ringen, hier liegt die monatliche Rente mit 1.427 Euro unter dem Durchschnitt.
Einen gro?en Unterschied gibt es laut ARAG Experten beim Rentenbezug von M?nnern und Frauen: W?hrend M?nner durchschnittlich 1.728 Euro Bruttorente pro Monat beziehen, haben Frauen mit 1.316 Euro deutlich weniger im Portemonnaie. Auff?llig bei der Geschlechter-Betrachtung: Vor allem in NRW und im Saarland sind die Renten der M?nner mit 1.845 und 1.840 Euro besonders hoch. Der Grund: Durch den Bergbau gab es dort viele gut bezahlte Jobs, woraus sich vergleichsweise hohe Renten ergeben. Frauen hingegen bekommen im Ostteil Berlins mit 1.501 Euro die h?chsten Renten. Auch insgesamt ist die Differenz zwischen den Durchschnittsrenten f?r M?nner und Frauen im Osten Deutschlands geringer als im Westen, da die Frauen im Osten h?ufiger vollzeitbesch?ftigt waren und es geringere Einkommensunterschiede gab.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
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https://www.arag.com/de/newsroom/
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