Reform der Grundsteuer ab 2025: Es besteht schon jetzt Handlungsbedarf!

Essen – Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer hat der Gesetzgeber ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, erkl?rt hierzu: „Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine G?ltigkeit. Die Mehrzahl der Bundesl?nder folgt bei der Reform dem Bundesmodell.“

Einzelheiten: Im Bereich der sogenannten Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Verm?gen/ Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) setzen die meisten L?nder das Bundesmodell um. Im Bereich der sogenannten Grundsteuer B (Grundverm?gen/Grundst?cke) weichen die L?nder Saarland und Sachsen lediglich bei der H?he der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab. Steuerberater Roland Franz gibt zu bedenken, dass die L?nder Baden-W?rttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen hingegen ein eigenes Grundsteuermodell anwenden.

Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind f?r alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen f?r Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln.

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

– Grundsteuerwert: Ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserkl?rung
– Steuermesszahl: Gesetzlich festgelegt
– Hebesatz: Legt Stadt beziehungsweise Gemeinde fest

Feststellungserkl?rung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022

In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

F?r Wohngrundst?cke sind hierzu im Wesentlichen folgende Angaben erforderlich:
– Lage des Grundst?cks
– Grundst?cksfl?che
– Bodenrichtwert
– Geb?udeart
– Wohnfl?che
– Baujahr des Geb?udes

Diese Angaben ?bermitteln Grundst?ckseigent?mer*innen in einer Feststellungserkl?rung ihrem Finanzamt. Entscheidend f?r alle Angaben ist laut Steuerberater Roland Franz dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wichtig: Grundst?ckseigent?mer*innen m?ssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserkl?rung wird – so die Finanzverwaltung – voraussichtlich Ende M?rz 2022 durch ?ffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserkl?rungen sollen dann ab 1. Juli 2022 ?ber die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden.

Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid

Anhand der Angaben in der Grundsteuererkl?rung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und stellt einen Grundsteuerwertbescheid aus. Au?erdem berechnet das Finanzamt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.

„Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen“, erinnert Steuerberater Roland Franz und f?hrt weiter aus: „Sie sind die Grundlage f?r die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Den St?dten und Gemeinden stellt das Finanzamt elektronisch die Daten zur Verf?gung, die f?r die Berechnung der Grundsteuer erforderlich sind.“

Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde

Anhand der ?bermittelten Daten ermittelt dann abschlie?end die Stadt beziehungsweise Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt beziehungsweise Gemeinde festgelegt wird. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an den beziehungsweise die Eigent?mer*innen gesendet wird.

Der Hebesatz soll durch die St?dte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform f?r die jeweilige Stadt oder Gemeinde m?glichst aufkommensneutral ist. F?r die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die H?he der Grundsteuer jedoch ?ndern.

Start der neuen Grundsteuer

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort.

Feststellungserkl?rung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022

Steuerberater Roland Franz stellt noch einmal klar: „Die elektronisch abzugebenden Feststellungserkl?rungen an Ihr Finanzamt – als Grundlage f?r die Berechnung der Grundsteuer – sollen ab 1. Juli 2022 ?ber die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden.“

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