Rechtliche Betreuung Teil 3

Wer kann Betreuer werden?

Grunds?tzlich benennen die Betreuungsgerichte die Betreuer. Die Betroffenen d?rfen hierzu eigene Vorschl?ge in einer Betreuungsverf?gung einbringen, die die Richter ber?cksichtigen m?ssen. Wer ganz sichergehen will, den gew?nschten Betreuer zu bekommen, kann alternativ eine Vorsorgevollmacht f?r eine Person seines Vertrauens ausstellen.

Seit Januar 2023 gilt, dass sich Berufsbetreuer und Betreute vor Beginn einer Betreuung pers?nlich kennenlernen sollen. Auf diese Weise k?nnen Betroffene ein Gesp?r daf?r bekommen, ob der Betreuer zu ihnen passt oder auch nicht.

Befugnisse und Aufgabenkreise rechtlicher Betreuer
Betreuer vertreten die Betreuten bei Bedarf in praktisch allen Lebenslagen. Sie k?mmern sich um Steuern und Finanzen, gesundheitliche Belange, Haushaltsangelegenheiten und entscheiden gegebenenfalls, ob die betreute Person zuhause wohnen kann oder besser in ein Pflegeheim ziehen sollte. Bei wichtigen Angelegenheiten wie Umzug, Klinikaufenthalten oder weitreichenden finanziellen Entscheidungen m?ssen die Betreuer das Betreuungsgericht um Erlaubnis bitten. Nur in wenigen Ausnahmef?llen d?rfen Betreuer Entscheidungen allein treffen.

Sofern das Betreuungsgericht jeweils das Postgeheimnis lockert, d?rfen sie auch Briefe sowie E-Mails an die betreute Person lesen und Telefonanrufe annehmen. Seit Januar 2023 gilt allerdings: Auch wenn rechtliche Betreuer die Korrespondenz mit Beh?rden oder Gerichten ?bernehmen, werden der betreuten Person trotzdem alle Schriftst?cke zugesendet.

Wichtig: Wenn ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, so darf er nur f?r die Aufgabenbereiche eingesetzt werden, die der Betreffende nicht mehr allein ausf?hren kann. Ebenso gilt, dass er die W?nsche des Betreuten ber?cksichtigen muss und nur bei den Aufgaben unterst?tzt, f?r die er eingesetzt worden ist (? 1901 BGB).
Dar?ber hinaus haften Betreuer, falls sie ihre Pflichten verletzen. Das hei?t, sie m?ssen unter Umst?nden ihre Schutzbefohlenen f?r die Folgen von Fehlern entsch?digen.

FAZIT
-K?nnen Menschen aus geistigen, seelischen oder k?rperlichen Gr?nden ihren Alltag nicht (mehr) meistern, ?bernehmen auf Antrag rechtliche Betreuer die Verantwortung f?r ihre Belange.
-?ber Einsatz, Umfang, Beginn, Dauer und Ende der rechtlichen Betreuung entscheiden Betreuungsgerichte.
-Die rechtliche Betreuung kann grunds?tzlich nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden. Die W?nsche der Betreuten m?ssen ber?cksichtigt werden.
-Wollen betreute Personen den Betreuer wechseln oder die Betreuung beenden, k?nnen sie einen Antrag beim Betreuungsgericht einreichen.
-Rechtliche Betreuer d?rfen nur in den Bereichen unterst?tzen, in denen sie vom Betreuungsgericht eingesetzt werden. Bei wichtigen Entscheidungen wie z. B. der Wahl des Wohnortes der Betreuten, m?ssen Betreuer bei Gericht um Erlaubnis bitten

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