Eine Krankheit oder ein Unfall k?nnen dazu f?hren, dass Betroffene die Kontrolle ?ber bestimmte Lebensbereiche abgeben m?ssen.
Finanzen, Rechtsanspr?che oder Fragen der Pflege: Bei Hilfsbed?rftigkeit k?nnen rechtliche Betreuer Entscheidungen im Sinne der Betreuten ?bernehmen. Welche Aufgaben das sind und wie es zu einer rechtlichen Betreuung kommt, regelt das Betreuungsgesetz.
Seit 01.01.2023 m?ssen alle zuk?nftigen Berufsbetreuer den Sachkundelehrgang absolvieren. Die pers?nliche Eignung wird parallel von der zust?ndigen Betreuungsstelle beurteilt.
Alle Ausbilder m?ssen f?r den Sachkundenachweis zuerst von der zust?ndigen Landesbeh?rde, in Bayern ist es die Regierung von Mittelfranken, gepr?ft und zugelassen werden.
Die HELP Akademie ist seit dem 17.02.2023 nach ?8 BtReg V zugelassen und diese Zulassung gilt bundesweit.
Durch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) sind folgende Ausnahmen f?r den Sachkundenachweis nicht mehr aktuell:
Die f?r die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragsteller*innen mit der Bef?higung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialp?dagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen.
Abgeschlossenes Jura-Studium:
Wenn man also Volljurist*in ist, dann sieht die Betreuerregistrierungsverordnung in ? 7 Abs. 5 vor, dass die Module 1-3 und 4-9 anerkannt werden k?nnen.
Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder der Sozialp?dagogik
F?r Personen die ein Studium der Sozialen Arbeit oder der Sozialp?dagogik abgeschlossen haben, besteht nach ? 7 Abs. 6 BtRegV, die M?glichkeit sich die Module 8 -11 anrechnen zu lassen.
In Deutschland werden Menschen gesch?ftsf?hig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Entscheidungen f?llen sie allein und rechtliche Konsequenzen tragen sie selbst – vorausgesetzt, sie sind im Vollbesitz ihrer geistigen Kr?fte.
Kann ein Erwachsener jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder infolge einer geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst ausf?hren, kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden. In Ausnahmef?llen kann das auch bei rein k?rperlichen Einschr?nkungen zutreffen.
Gesetzlich geregelt ist rechtliche Betreuung in ? 1896 B?rgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist eine rechtliche Betreuung vonn?ten, kann eine auf Antrag eingesetzte andere Person den Hilfsbed?rftigen bei allen Belangen des Alltags unterst?tzen. Die hilfsbed?rftigen Personen sollen hierbei allerdings ihr Selbstbestimmungsrecht behalten.
Betreute Personen bleiben grunds?tzlich weiterhin gesch?ftsf?hig, das hei?t, ihre Unterschrift hat G?ltigkeit. Betreute k?nnen entsprechend Vertr?ge abschlie?en, ?ber ihr Konto verf?gen oder in ?rztliche Behandlungen einwilligen. Um daraus resultierende Konflikte mit dem Betreuer zu vermeiden, kann das Betreuungsgericht jedoch unter Umst?nden einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.
Betreuungsreform 2023 bringt Betreuten mehr Selbstbestimmung:
Seit 1. Januar 2023 gelten die Bestimmungen der Betreuungsreform. Unter anderem legen die neuen Richtlinien Folgendes fest:
-Der Wille betreuter Personen soll bei Entscheidungen im Mittelpunkt stehen.
-Die Bereiche, in denen ein Betreuer unterst?tzt, sollen st?rker eingegrenzt werden.
-Betreute sollen mehr Mitspracherecht bei der Wahl des Betreuers haben. Betreuer und Betreuter sollen sich vor der Betreuung pers?nlich kennenlernen.
-Die Zwangssterilisation wird verboten. Es reicht nicht aus, dass die betreute Person einer Sterilisation nur nicht widerspricht.
-Berufsbetreuer m?ssen sich registrieren lassen und Kenntnisse nachweisen.
Mit unseren Top-Dozenten und einem Spitzen-Ausbildungsportfolio des Sachkundelehrgangs ebnet die HELP Akademie den zuk?nftigen Berufsbetreuern den Weg in Ihre neue Zukunft. Lassen Sie sich anspruchsvoll zum /gerichtlich bestellten Betreuer ausbilden.
Eine hohe Verantwortung, der Sie mit der n?tigen Fach- und Methodenkompetenz nachkommen werden!
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