Bundesarbeitsminister Hubertus Heil muss bald liefern. Die Grundlage, der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung, liegt bereits auf dem Tisch. Doch wie sieht es in deutschen Unternehmen aktuell aus?
Nach einer repr?sentativen Umfrage die von Arlington Research f?r Tisoware durchgef?hrt wurde, notieren bereits ?ber 90% der KMU, also der kleinen und mittelst?ndischen Unternehmen, in Deutschland ihre Arbeitszeit. Ein Drittel davon jedoch klassisch – also auf Papier oder mit Excel. Von einer systemischen Arbeitszeiterfassung, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist das noch weit entfernt.
Und die Frage darf gestellt werden, was wird da notiert? Nach aktueller Gesetzeslage m?ssen nur die ?berstunden erfasst werden. Und so scheint es bei fast der H?lfte der Arbeitnehmern auch gehandhabt zu werden, denn nur 56% gaben an, ?berhaupt Start -und Ende der Arbeitszeit zu notieren.
Doch was ist nach dem zuk?nftigen Gesetzesentwurf geplant?
Zuk?nftig soll die gesamte Arbeitszeit, also der Arbeitsbeginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Hier k?nnten wird jetzt enden, aber damit w?re noch nicht gekl?rt, was dazu alles geh?rt. Daher fangen wir einmal mit dem Start der Arbeitszeit an.
Der Start der Arbeitszeit definiert der Gesetzgeber mit dem Betreten des Firmengel?ndes. Hier z?hlen also auch klar die Umziehzeiten und Arbeitsvorbereitungen dazu. Eine Zeiterfassung muss daher entweder direkt am Eingang des Gel?ndes erfolgen, oder aber den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Zeitspanne bis zum tats?chlichen Einstempeln pauschal zur Arbeitszeit dazurechnen. Aber wie sieht es mit dem mobilen Arbeiten – umgangssprachlich dem Home-Office – aus? Hier z?hlt die Arbeitszeit nach dem Hochfahren des PCs und Anmelden an der Zeiterfassungssoftware. Moderne Zeiterfassungssysteme wie TimePunch, k?nnen diese Arbeitszeiten auch automatisch mitprotokollieren. Und wenn die Arbeitszeit flexibel um 21:00 Uhr startet und um 23:00 Uhr endet, dann muss auch hier eine Ruhepause von 11 Std. zum n?chsten Arbeitsbeginn eingehalten werden. Mitarbeitende d?rfen dann erst wieder am n?chsten Tag um 10:00 Uhr morgens einbuchen. An dieser Regelung l?sst sich auch der Arbeitnehmerschutz erkennen. Denn gerade die Erfassung dieser au?ergew?hnlichen Arbeitszeiten ist wichtig, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gew?hrleisten zu k?nnen. Flexibilit?t hat eben nicht nur Vorteile.
Und wie ist es mit den Pausen? Pausen sind ebenfalls wichtig f?r die Gesundheit der Angestellten. Betriebe sind daher verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die notwendigen Pausen zu erm?glichen. Sie sind sogar zur Kontrolle verpflichtet. Diese Pflicht k?nnen Sie jedoch auf die Arbeitnehmenden ?bertragen. Klassischerweise wird daher im Arbeitsvertrag geregelt, dass Angestellte verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in Anspruch zu nehmen. Daher kann die 30-min?tige Ruhepause nach 6 Std., und die erweiterte Pause nach 9 Std. vom System anhand der Start -und Endzeit der Mitarbeitenden automatisch verrechnet werden. Und wie sieht mit der Toilettenpause (alias Biopause) und den Raucherpausen aus? Bei der Toilettenpause spricht der Gesetzgeber von einem Grundbed?rfnis. Ein Toilettengang darf daher nicht von der Arbeitszeit in Abzug gebracht werden. Anders hingegen die Raucherpause. Betriebe d?rfen Mitarbeitende dazu verpflichten, ihre Raucherpausen systemisch zu erfassen. Sie gelten als Arbeitsunterbrechung, reduzieren damit die Arbeitszeit und m?ssen nachgearbeitet werden. Das gilt ?brigens auch f?r eine ?berlange Mittagspause. Auch hier k?nnen Betriebe ihre Angestellten zur Erfassung der Start -und Endzeit der Pause verpflichten.
Und was ist mit Betrieben, die ihren Angestellten eine Vertrauensarbeitszeit erm?glichen? Hier muss und darf die Frage gestellt sein, ob es sich tats?chlich um eine Vertrauensarbeitszeit handelt, oder nur um eine versteckte 40 Std. Woche mit der Erwartung, dass Angestellte unbezahlte ?berstunden schieben „m?ssen“. Eine echte Vertrauensarbeitszeit zeichnet sich dadurch aus, dass Mitarbeitende keine festen Sollstunden erbringen m?ssen. Und wenn keine festen Sollstunden festgelegt sind, dann k?nnen Mitarbeitende auch nicht zu wenig arbeiten. Im Umkehrschluss aber auch nicht zu viel. D.h. das klassische Gleitzeitkonto macht in Verbindung mit einer echten Vertrauensarbeitszeit keinen Sinn. Wird das dennoch von Unternehmen gef?hrt, dann handelt es sich um keine echte Vertrauensarbeitszeit, sondern nur um einen Vorwand die Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen zu m?ssen. Denn eines ist auch klar, auch mit einer echten Vertrauensarbeitszeit m?ssen Mitarbeitende die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einhalten und dazu ist eine korrekte und systemische Zeiterfassung die Voraussetzung. TimePunch unterst?tzt die echte Vertrauensarbeitszeit durch ein dynamisches Arbeitszeitmodell, bei dem die Sollzeit der tats?chlichen Arbeitszeit angeglichen wird. Dadurch entstehen keine Fehlstunden und keine ?berstunden, aber es wird sichergestellt, das Pausen -und Ruhezeiten eingehalten werden.
Fazit
Viele Betriebe in Deutschland, wiegen sich derzeit noch in falscher Sicherheit. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung soll noch in der aktuellen Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Daher sollten Betriebe jetzt schon den Einsatz planen und sich ?ber m?gliche Zeiterfassungssysteme informieren. Denn nur wenn der Einsatz gut geplant ist, ist die Akzeptanz er Mitarbeitenden auch gegeben.
Steigern Sie die Produktivit?t und lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot f?r Ihre Zeiterfassung erstellen.
Weitere Infos unter: https://beratung.timepunch.de
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