Mindestlohnerhöhung mit Bedacht

Die Mindestl?hne steigen ab dem 01.01.2024 auf 12,41 EUR und ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR. Nachdem im letzten Jahr ein politisch gewollter Sprung auf 12 EUR durchgef?hrt wurde und damit, wie der Bund der Selbst?ndigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. in der Vergangenheit mehrfach kritisierte, die Mindestlohnkommission ausgehebelt wurde, kam sie diese Mal wieder zu einer Entscheidung. Diese moderate Steigerung der Mindestl?hne war allerdings auch innerhalb der Mindestlohnkommission umstritten. Die vertretenen Gewerkschaften haben aus Protest gegen die Erh?hung gestimmt, da aus ihrer Sicht die Erh?hung zu gering ausf?llt. Letztendlich haben sich die Arbeitgeber durchgesetzt.
„Wir begr??en ausdr?cklich die Entscheidung der Kommission zugunsten einer Steigerung mit Bedacht. Angesichts des Aufkommens von Stimmen aus der Politik die Mindestl?hne in diesem Jahr auf 14 EUR steigen zu lassen, kann man nur den Kopf sch?tteln. Eine erneute Erh?hung durch die Politik w?rde die Mindestlohnkommission und ihren gesetzlichen Auftrag ad absurdum f?hren. Ganz zu schweigen, dass sich viele kleine mittelst?ndische Unternehmen solch einen Preissprung nicht mehr oder nur noch schwer leisten k?nnten.

Es sollte mit der Vorstellung aufger?umt werden, dass der Mindestlohn ein Instrument zur Armutsbek?mpfung oder gar zur Inflationsbereinigung sei. Nein, hierf?r gibt es andere ad?quate Mittel und F?rderungen, die gezielt f?r Armutsbek?mpfung und Inflationsbereinigung eingesetzt werden k?nnten. Der Mindestlohn ist eine gesetzlich geregelte Lohnuntergrenze f?r Arbeit und daher auch kein Grundeinkommen“, so Liliana Gatterer, Pr?sidentin vom Bund der Selbst?ndigen Deutschland e.V.

„Wenn die Politik will, dass den Menschen mehr von ihrem hart verdienten Geld bleibt, sind h?here Freibetr?ge und Steuersenkungen das geeignete Instrument“, erg?nzt Andreas Keck, Generalsekret?r des Bund der Selbst?ndigen Deutschland.

Keywords:Bund der Selbst?ndigen Deutschland e.V., Mindestlohnerh?hung

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