Meldepflicht für Registrierkassen ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 tritt in Deutschland eine neue Meldepflicht f?r elektronische Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft. Diese Vorschrift soll f?r mehr Transparenz und Kontrolle bei der Erfassung von Gesch?ftsvorf?llen sorgen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen und Fristen, die Unternehmen beachten m?ssen.
Wichtige Fristen und Vorgaben:
-Ab dem 01.01.2025: Das Mitteilungsverfahren steht zur Verf?gung.
-Ab dem 01.07.2025: Alle neu angeschafften Kassensysteme m?ssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
-Bis zum 31.07.2025: Alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme m?ssen sp?testens gemeldet werden.
Ausnahmen und Details:
Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft und bis dahin au?er Betrieb genommen wurden, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Ebenso Taxameter. Weitere Ausnahmen gibt es keine. Dies gilt unabh?ngig davon, ob die Kassensysteme gemietet, geleast oder gekauft wurden.

Meldeverfahren:
Die Meldung der Kassensysteme kann ausschlie?lich digital erfolgen. Hierf?r stehen folgende M?glichkeiten zur Verf?gung:
„Mein ELSTER“: Das offizielle Programm zur Steuererkl?rung.
ERiC-Schnittstelle: F?r die Nutzung alternativer Softwarel?sungen.
XML-Datei Upload: ?ber die Webseite www.elster.de.
DATEV MeinFiskal Schnittstelle: Eine weitere Option f?r die digitale Meldung.

Gesetzliche Grundlage:
Die Meldepflicht basiert auf ? 146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO). Unternehmen m?ssen dem Finanzamt folgende Informationen mitteilen:
-Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen.
-Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) mit Zertifizierungs-ID und Seriennummer.
-Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme je Betriebsst?tte.
-Seriennummer und Anschaffungsdatum der Kassensysteme.
-Datum der Au?erbetriebnahme bei au?er Dienst gestellten Systemen.
Einf?hrung und Hintergrund:
Die Einf?hrung der Meldepflicht war urspr?nglich f?r Januar 2020 geplant, wurde jedoch aufgrund mangelnder Infrastruktur auf Bundesebene verschoben. Nun wird das Verfahren ab Januar 2025 in allen Bundesl?ndern implementiert. Die Regelung gilt einheitlich f?r alle 16 Bundesl?nder
Anleitung zur Registrierung:
Die Registrierung der Kassensysteme erfolgt digital ?ber „Mein ELSTER“ oder andere Softwareanbieter mit ERiC-Schnittstelle. Eine ?bermittlung per E-Mail oder Post ist nicht zul?ssig und wird nicht ber?cksichtigt.
Die Einf?hrung dieser Meldepflicht soll die Steuerkontrolle verbessern und die Transparenz bei der Nutzung von Kassensystemen erh?hen. Unternehmen sollten sich fr?hzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um die Fristen einhalten und m?gliche Strafen vermeiden zu k?nnen.
F?r weitere Informationen und Unterst?tzung steht Ihnen die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen zur Verf?gung.

Sanktionen und steuerliche Folgen bei Verst??en

Bei Verst??en gegen die Meldepflicht k?nnen Geldbu?en von bis zu 25.000 EUR verh?ngt werden. Auch die steuerlichen Folgen k?nnen von Sicherheitszuschl?gen oder prozentualen Hinzusch?tzungen zu Umsatz und Gewinn f?hren.
Wenn eine nicht gemeldete Registrierkasse verwendet wird, kann das Finanzamt die Kassenf?hrung auch als nicht ordnungsgem?? verwerfen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Einsatz einer elektronischen Registrierkasse. Wird jedoch eine solche Kasse verwendet, m?ssen die strengen gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

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