Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen beim geplanten 49 Euro-Deutschlandticket

Essen – Bund und L?nder haben am 2.11.2022 die Einf?hrung eines Deutschlandtickets f?r den ?ffentlichen Personennahverkehr zu einem Preis von 49 Euro im Monat beschlossen. Das Ticket kann im Abonnement bezogen werden und ist monatlich k?ndbar. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert ?ber die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzusch?ssen beim geplanten 49 Euro-Deutschlandticket.

„Nachdem der urspr?ngliche Start des Deutschlandtickets zum 1.1.2023 nicht haltbar war“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, „ist das 49 Euro Ticket jetzt am 1.5.2023 gestartet. Das 49 Euro-Deutschlandticket soll ankn?pfen an das im Jahr 2022 als Reaktion auf die gestiegene Inflation, insbesondere Energiekosten, zeitlich befristet eingef?hrte sogenannte 9 Euro-Ticket.“

Der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, B?ndnis 90/Die Gr?nen und FDP zur ?nderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/5548) wurde erstmals am 9.2.2023 im Bundestag behandelt, die abschlie?enden Beratungen waren f?r den 16.3.2023 geplant.

Aber in der betrieblichen Praxis ist inzwischen vermehrt die Frage der lohnsteuerlichen Behandlung von Zusch?ssen aufgetreten. Daher hat das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) wie folgt geantwortet: „(…) derzeit plant das Bundesministerium der Finanzen im Zusammenhang mit dem 49 Euro- Ticket keine Regelung entsprechend dem BMF-Schreiben vom 30.4.2022 (Anmerkung Roland Franz: gemeint ist das BMF-Schreiben zum 9 Euro-Ticket). Es besteht nach derzeitigem Stand auch keine Notwendigkeit, das aufgef?hrte BMF-Schreiben analog zur Anwendung zuzulassen. Das 49 Euro-Ticket wird (wie das 9 Euro-Ticket aus dem letzten Jahr) auf den Regionalverkehr beschr?nkt sein. Eine Steuerbefreiung nach ? 3 Nummer 15 EStG ist damit dem Grunde nach m?glich. Zahlen Arbeitgeber h?here Zusch?sse, als Kosten anfallen, stellt dies Einkommen dar, welches zu versteuern ist. (…)“.

Steuerberater Roland Franz erl?utert dazu: „Damit ist aus Sicht der Finanzverwaltung klargestellt, dass auch Zusch?sse des Arbeitgebers zum anstehenden 49 Euro-Ticket nach ? 3 Nummer 15 EStG grunds?tzlich steuerfrei sind. Allerdings d?rfen Arbeitgeberzusch?sse, bezogen auf das Kalenderjahr, insgesamt nicht h?her sein als die tats?chlichen Kosten, weil der ?berschie?ende Betrag einen lohnsteuerpflichtigen Bezug darstellt.“

Weitere Informationen zum Wortlaut des Erlasses des Bundesfinanzministeriums:

Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Arbeitgeberzusch?ssen
Durch den Erlass des Bundesfinanzministeriums soll die Rechtspraxis Klarheit ?ber die Anwendung der Steuerbefreiung des ? 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) w?hrend der G?ltigkeitsdauer des 9-Euro-Tickets erlangen.

„Lohnsteuerliche Behandlung von Zusch?ssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers f?r den ?ffentlichen Personennahverkehr w?hrend der G?ltigkeitsdauer des sog. 9- Euro-Tickets
GZ IV C 5 – S 2351/19/10002:007
2022/0538840.

Nach Er?rterung mit den obersten Finanzbeh?rden der L?nder gelten f?r die lohnsteuerliche Behandlung von Zusch?ssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers f?r den ?ffentlichen Personennahverkehr w?hrend der G?ltigkeitsdauer des sogenannten 9-Euro-Tickets die folgenden Grunds?tze:

Steuerbefreiung nach ? 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG)
Zusch?sse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zus?tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen f?r Tickets f?r ?ffentliche Verkehrsmittel gew?hren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach ? 3 Nummer 15 EStG auf die H?he der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschr?nkt. F?r die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es f?r die Anwendung des ? 3 Nummer 15 EStG aus Vereinfachungsgr?nden nicht beanstandet, wenn Zusch?sse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers f?r Tickets f?r ?ffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat ?bersteigen, soweit die Zusch?sse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht ?bersteigen (Jahresbetrachtung).

Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt h?here Zusch?sse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Arbeitgeberbescheinigung nach ? 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EStG
Die nach ? 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den nach ? 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag und sind vom Arbeitgeber zu bescheinigen (? 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 EStG). Bescheinigt werden m?ssen die gesamten nach ? 3 Nummer 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberzusch?sse im Kalenderjahr.“

(Quelle: Lohnsteuerliche Behandlung von Zusch?ssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers f?r den ?ffentlichen Personennahverkehr w?hrend der G?ltigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets – BStBl 2022 I S. 922)

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