Was ist eigentlich ein Leitender Angestellter bzw. eine Leitende Angestellte? Diese Bezeichnung ist zun?chst irgendwie nebul?s. Verbraucher vermuten dahinter m?glicherweise sogar die Firmenleitung. In der Pr?fung wird die Bezeichnung u.a. auch in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gebracht. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert beleuchtet in seinem kostenlosen Schulungsvideo die Zusammenh?nge und die entsprechende Rechtsgrundlage.
Wenn in Unternehmensberichten Fotos von Mitarbeitern abgedruckt werden, kann man darunter neben dem Namen gelegentlich auch die Bezeichnung „Leitender Angestellter“ sehen. Auch in Fernsehberichten ist die Bezeichnung des ?fteren zu h?ren. Diese Berufsbezeichnung ist allerdings eher nichtssagend. Vor dem Hintergrund des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kommt ihr aber eine klare Bedeutung zu. Denn hier ist eindeutig geregelt, wann eine Person Leitender Angestellter bzw. Leitende Angestellte – eben nach Betriebsverfassungsgesetz – ist.
Drei Bedingungen
Die Rechtsgrundlage f?r die Definition der Position „Leitende(r) Angestellte(r)“ ist im Wesentlichen der Paragraf 5, Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes. In diesem ? 5, Absatz 3 sind drei Bedingungen formuliert:
-Einmal ist eine Person Leitende(r) Angestellte(r) nach Betriebsverfassungsgesetz, wenn sie selbstst?ndig Besch?ftigte einstellen und entlassen darf,
-wenn sie Generalvollmacht oder Prokura hat,
-wenn sie im Wesentlichen eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erf?llt.
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Entscheidend bei dieser Aufz?hlung ist allerdings: Diese drei Regelungen in ? 5 Absatz 3 sind mit „oder“ verkn?pft. Im ersten Punkt (? 5, Absatz 3, Nummer 1) steht zwar ein „und“: „selbst?ndig Besch?ftigte einstellen und entlassen“, aber im Verh?ltnis zu Nummer 2 gilt ein „oder“, und im Verh?ltnis zu Nummer 3 gilt wieder ein „oder“. Es gen?gt somit, wenn eine dieser drei Bedingungen erf?llt ist.
Es ist also relativ kompliziert, eine(n) Leitende(n) Angestellte(n) nach Betriebsverfassungsgesetz zu definieren. Insbesondere die in Nummer 3 aufgef?hrte Forderung „im Wesentlichen eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erf?llt“ ist nicht eindeutig zu interpretieren: Was bedeutet „eigenverantwortlich unternehmerische Aufgaben erf?llen“? Was ist das im Einzelfall? Ein Blick in die Kommentierungen zum Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass es hierzu unterschiedliche Auffassungen gibt. Es ist also relativ kompliziert im Einzelfall festzulegen, vor allem wenn es hier um Nummer 3 geht. Nummer 1 und Nummer 2 lassen sich noch relativ leicht messen, bei Nummer 3 dagegen wird es schwierig.
Das komplette, kostenlose Video „Leitender Angestellter nach BetrVG“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).
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