Langenhagen. Seit rund f?nf Jahren produziert das Start-Up „SkyWind Energy“ sogenannte Mikrowindkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Hausdach. Allein gut 10.000 St?ck ihres Erfolgsmodells „SkyWind NG“ (Listenpreis rund 3000EUR) wurden verkauft, unter anderem europaweit von der Baumarkt-Kette HORNBACH.
In Zukunft soll in neue M?rkte expandiert werden. Daf?r schlie?t das Unternehmen erst vor wenigen Monaten aufwendige Zertifizierungspr?fungen ab. Ein sechsstelliger Betrag wurde investiert, insgesamt drei Mal pr?fen auch deutsche Beh?rden die Anlage auf Sicherheit. Dann generiert eine erfolgreiche Crowdinvesting-Kampagne Ende 2024 schlie?lich 2 Millionen Euro Wachstumskapital – das Start-Up steht vor dem Durchbruch.
Doch der 31. Januar 2025 ?ndert pl?tzlich alles – das Unternehmen erh?lt trotz Vorlage aller angeforderten Unterlagen einen Bescheid aus ?sterreich: Darin wird ein sofort vollziehbares Vertriebsverbot und der R?ckruf aller ?sterreichischen Anlagen angeordnet! Zudem ver?ffentlicht die EU-Sicherheitsplattform „Safety-Gate“ die beh?rdliche Anordnung in der gesamten Union, frei zug?nglich f?r interessierte Verbraucher und verteilt sie gezielt an s?mtliche nationalen Markt?berwachungsbeh?rden und Gro?kunden. Das Unternehmen erh?lt keine Unterlagen um die Vorw?rfe aufkl?ren zu k?nnen.
Sofort wird Beschwerde erhoben, doch der verantwortliche Beamte legt die Akten ?ber Wochen, trotz Eilverfahrens, nicht dem Gericht vor und ist nicht mehr erreichbar.
Das Problem: Ohne die formelle Abgabeerkl?rung der Beh?rde und ohne Beh?rdenakten kann auch das zust?ndige Bundesverwaltungsgericht nicht t?tig werden – eigentlich undenkbar, doch das Unternehmen steht nun pl?tzlich praktisch ohne Rechtsschutz da. Unterdessen wird die Warnung in ganz Europa automatisch verbreitet und vertieft den Image- und Umsatzschaden Tag f?r Tag. Presse und Internet nehmen sie auf, verunsicherte Kunden stornieren ihre Auftr?ge. Ein Millionenschaden.
Der Systemfehler ist hausgemacht: Die EU-Vorgaben zur Markt?berwachung statten die Beh?rden mit einer ungeheuerlichen Machtf?lle aus. Ein Beamter war hierdurch in der Lage, weitreichende Anordnungen zu treffen und im Anschluss das gesamte Eilverfahren eigenm?chtig lahmzulegen, wodurch das Unternehmen f?r Wochen faktisch schutzlos gestellt und den ?ffentlichkeitswirksamen Vorw?rfen hilflos ausgeliefert war. ?ber die Beweggr?nde des Beamten kann man nur mutma?en.
Noch im Februar ?bernimmt das Bundesamt zur Korruptionspr?vention und Korruptionsbek?mpfung auf Anzeige von SkyWind den Sachverhalt zur weiteren Bearbeitung. Doch erst nach vielen Wochen gelingt es dem Unternehmen, mithilfe von Kanzleien aus Deutschland und ?sterreich, eine Abgabe des Vorgangs an das Bundesverwaltungsgericht zu erwirken. Dieses erkennt die Dringlichkeit und bearbeitet das Eilverfahren unverz?glich.
Nur Tage sp?ter f?llt nach m?ndlicher Verhandlung am 07. April die Entscheidung – der gesamte Bescheid war von vornherein rechtswidrig. S?mtliche Anordnungen der Beh?rde werden durch das Bundesverwaltungsgericht sofort aufgehoben. Das Gericht spricht von einer „au?ergew?hnlichen H?rte“ der beh?rdlichen Anordnungen. Es kommt heraus: Die Risikobewertung der Beh?rde war schlicht falsch. Die vom Beamten behaupteten Sicherheitsm?ngel gibt es gar nicht.
Gesch?ftsf?hrer Fritz Unger sch?tzt den Schaden auf deutlich ?ber eine Million Euro: „Die meisten jungen Unternehmen h?tten schon den Prozess ?berhaupt nicht ?berlebt.“ Nun muss er die Scherben aufkehren. Daf?r appelliert er auch an die Politik: „Das Markt?berwachungsrecht ben?tigt dringend eine Reform! Wenn ein einzelner Beamter aus irgendeinem EU-Land -ohne jede Kontrolle- selbst einen Mittelst?ndler f?r Monate dicht machen kann, ist das ein untragbarer Zustand!“.
Keywords:Start-Up, EU, Korruption
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