Immobilienschenkung und lebzeitige Übertragung von Immobilien

Die ?bertragung einer Immobilie hat weitreichende Folgen. Diese sollten fr?hzeitig bedacht und bei der Beurkundung der Schenkung entsprechend ber?cksichtigt werden.

Frankfurt, 21. September 2022 – Gerade aus steuerlichen Gr?nden kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu ?bertragen. Steuerfreibetr?ge lassen sich so aussch?pfen und das Familienerbe erhalten. Gleichzeitig sind jedoch viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel wenn der Schenkende die Immobilien weiter nutzen m?chte, oder f?r den Fall einer Scheidung des Beschenkten. Hierauf geht Bettina Selzer, berufen zum Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag ein.

Was ist bei der Schenkung einer Immobilie zu ber?cksichtigen?

Zuerst einmal muss die ?bertragung einer Immobilie zu Lebzeiten in Deutschland zwingend von einem Notar beurkundet werden. „Das hat jedoch den Vorteil, dass die Immobilieneigent?mer eingehend notariell beraten werden“, erkl?rt Notarin Bettina Selzer. „Je nach individueller Situation sollten Sie n?mlich vertraglich und ggf. durch Eintrag im Grundbuch entsprechende Vereinbarungen treffen, die Sie absichern und auch langfristig den Erhalt der Immobilie gew?hrleisten.“

Wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt, ist es meist ratsam, sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Weitergehend ist ein Nie?brauchrecht m?glich, mit dem der Schenkende auch k?nftig ?ber etwaige Mieteink?nfte verf?gen kann. Der Vorbehalt von R?cktrittsrechten ist ebenfalls eine sinnvolle Option, z.B. f?r den Fall einer Insolvenz des Beschenkten, bei Zwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand oder einer beabsichtigten Ver?u?erung ohne Zustimmung des ?bergebers.

Zu beachten ist auch, dass sich im weiteren Verlauf des Lebens das Verh?ltnis zu den beschenkten Kindern ?ndern kann. Oder sich deren Lebensumst?nde gravierend ver?ndern, z.B. wenn eine Scheidung ansteht oder sie gesch?ftsunf?hig werden.

„Werden diese Eventualit?ten nicht ber?cksichtigt, kann es sp?ter ein b?ses Erwachen geben. Der Bestand der Immobilie ist gef?hrdet. Unter Umst?nden ger?t der Schenkende selbst dadurch in eine Notsituation“, betont Bettina Selzer. „Auf keinen Fall zu empfehlen ist daher eine nicht vorher durchdachte Immobilien?bertragung. Informieren Sie sich und lassen Sie sich vorab durch den Steuerberater und den Notar eingehend beraten.“

Weiterf?hrende Informationen bietet der folgende Fachartikel „Die lebzeitige ?bertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung“:

https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/die-lebzeitige-uebertragung-von-immobilien-oder-auch-immobilienschenkung/

Selzer Reiff Notare f?r Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarb?ro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff s?mtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundst?cksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschlie?lich als Notare t?tig. Die Kanzleir?ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausf?hrliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

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