Immobilie noch vor dem 01.01.2023 übertragen?

?nderung der steuerlichen Bewertung von bebauten Grundst?cken

Durch die Versch?rfung der Wertermittlung d?rften insbesondere 1- und 2-Familienh?user einen erheblichen h?heren Wert haben, da die Wertermittlung an die ImmoWertV 2021 beziehungsweise an die aktuellen Marktverh?ltnisse angepasst wird.

Warum werden die Immobilienwerte h?her sein?

Bisher k?nnen Immobilieneigent?mer f?r die Bewirtschaftungskosten eine ausreichende Pauschale ansetzen, in Zukunft m?ssen die Kosten nachgewiesen werden, was zu deutlich niedrigeren Abschl?gen f?hren wird. Zus?tzlich wird beim Ertragswertverfahren die Liegenschaftszinss?tze herabgesetzt werden.

Wenn sich in der Umgebung kein Vergleichswert f?r selbstgenutzte Immobilien mangels Verk?ufe, bei Mietwohnungen oder Gesch?ftsgrundst?cken keine ?bliche Miete, ermitteln l?sst, wird das Sachwertverfahren angewandt. K?nftig wird davon ausgegangen, dass eine Wohnimmobilie 80 statt wie bis-her ?blich 70 Jahre genutzt wird. Das f?hrt dazu, dass die Minderung des Alterswerts geringer ausf?llt und der Restwert steigt. Noch gravierender ist die geplante ?nderung des Sachwertfaktors, welche mit dem vorl?ufig ermittelten Sachwert als Marktanpassungsfaktor multipliziert wird. Die vorgesehenen neuen Wertzahlen liegen teilweise 0,2 und 0,5 ?ber den bisherigen Wertzahlen, sodass erhebliche Steigerungen der Wertans?tze der Immobilien drohen. mit dem ein vorl?ufig ermittelter Sachwert als Marktanpassungsfaktor multipliziert wird.

Stellen wir es einmal als Beispiel dar.
Fall A: Der Vater schenkt seinem Kind 600.000 EUR, damit es sich ein Haus mit Grundst?ck kaufen kann (Immobilie „Sonnenschein“), vereinfacht dargestellte Folge: 600.000 EUR abzgl. 400.000 EUR Freibetrag = 200.000 EUR steuerpflichtige Schenkung mit 11% = 22.000 EUR Schenkungsteuer.

Fall B: Der Vater kauft f?r 600.000 EUR das Grundst?ck mit dem Haus
(Immobilie „Sonnenschein“), welches eigentlich das Kind m?chte. Der (bisher) steuerliche Wert des Hauses liegt bei 400.000 EUR, vereinfacht dar-gestellte Folge: 400.000 EUR Wertansatz Immobilie abzgl. 400.000 EUR Freibetrag = 0 EUR steuerpflichtige Schenkung = 0 EUR Schenkungsteuer

Freibetr?ge bei Erbfall oder Schenkung werden nicht erh?ht

Es gibt je nach Verwandtschaftsgrad drei Steuerklassen, unterschiedliche Steuers?tze und unterschiedliche Freibetr?ge. Diese liegen derzeit f?r Eheleute bei 500.000 Euro, f?r Kinder bei 400.000 Euro und f?r Enkelkinder bei 200.000 Euro. Erben und Schenken wird steuerlich weitestgehend gleich behandelt. Da diese Werte nicht erh?ht werden, d?rfte Erben oder Beschenkte ab 2023 mit einer wesentlich h?heren Steuerlast rechnen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagt: „Mit der Ver?nderung der Wertermittlung bei der Erbschaftsteuer plant die Ampel eine Steuererh?hung durch die Hintert?r.“

M?ssen Eigent?mer noch in 2022 handeln?

Der Wert der Immobilien k?nnen im Jahr 2023 deutlich h?her ausfallen und die pers?nlichen Freibetr?ge reichen dann vielleicht nicht mehr aus, um
Immobilienverm?gen steuerschonend / steuerfrei an die Kinder oder Familie zu ?bertragen.
Auch wenn die Union h?here Freibetr?ge fordert, wei? niemand, ob und wann diese kommen. Wer sich aktuell mit dem Gedanken tr?gt, Immobilienverm?gen an die Kinder, Enkelkinder weiterzugeben, sollte dringend seinen individuellen Fall von einem Steuerberater ?berpr?fen zu lassen, ob ggf. die ge?nderten Bewertungsregelungen ab dem 01.01.2023 zu einer h?heren Steuerbelastung f?hren.

Keywords:Immobilie, Schenkung, Jahressteuergesetz, Wertermittlung

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