Hinweisgeberschutzgesetz

Anh?rung zum aufgesplitteten Gesetzentwurf

Am Montag, 27.03.2023, haben Sachverst?ndige im Bundestag erneut ?ber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Am 10. Februar 2023 war das Hinweisgeberschutzgesetz an der Zustimmung des Bundesrats gescheitert. Nun wurde das Gesetz in zwei Gesetzentw?rfe aufgeteilt – und es wurde viel diskutiert.

Koalition splittet das Gesetz auf

Das Hinweisgeberschutzgesetz sollte eigentlich demn?chst in Kraft treten, doch die Gesetzgebung dreht sich im Kreis. Schon wieder haben Sachverst?ndige sich zum Hinweisgeberschutzgesetz beraten. Eigentlich h?tte nach der Ablehnung des Bundesrats der Vermittlungsausschuss t?tig werden sollen, aber die Koalition hat sich f?r einen anderen Weg entschieden: Sie entfernte f?r eine neue Version Teile aus dem urspr?nglichen Gesetzentwurf, die der Zustimmung des Bundesrats bed?rfen. Dabei geht es vor allem um Beamten. Somit gibt es nun zwei Gesetzentw?rfe: Einen, dem der Bundesrat zustimmen muss, und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf.

Lob, Kritik und Zweifel

Eine solche Aufsplittung eines Gesetzes sei neu in der deutschen Gesetzgebung, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gregor Th?sing in der Anh?rung vom Montag. Er wies auf das Risiko hin, das hinter dieser neuen Vorgehensweise steckt. Auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Winfried Kluth sieht die Aufsplittung kritisch. Kosmas Zittel vom Whistleblower-Netzwerk ist von keinem der beiden Gesetzentw?rfe ?berzeugt: Er verglich die Aufsplittung des Gesetzes mit der Wahl zwischen Pest und Cholera. Er kritisierte ein Zwei-Klassen-Recht bei Bundes- und Landesbeamten, wenn nur eines der Gesetze durchkomme.

Nach Ansicht von Jana W?mpner vom Deutschen Gewerkschaftsbund sind die im Gesetzentwurf festgelegten Schutzma?nahmen f?r Whistleblower weiter auszubauen. Sie kritisierte, dass die Repressalien im Gegensatz zur Whistleblower-Richtlinie der EU nicht weiter spezifiziert sind. F?r sie ist die Beweislastumkehr als Schutz f?r Whistleblower nicht ausreichend. Der Schadenersatzanspruch sei weiter auszugestalten, etwa im Hinblick auf die Versagung einer Bef?rderung. Zudem sollten auch Meldungen an andere Beh?rden schutzausl?send sein.
Dr. Maximilian Degenhart, der Unternehmen und Kommunen im Bereich Compliance ber?t, k?nne aus seiner Praxiserfahrung berichten, dass Hinweisgeber fast immer ihren Arbeitsplatz verbessern wollen. Er begr??t daher den Gesetzentwurf.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Klahold pl?dierte f?r Meldestellen auf Konzernebene, da gerade in kleineren Unternehmen F?hrungskr?fte viel mehr daran interessiert seien, wer die Meldung gemacht hat, als an der Kl?rung des Sachverhalts.

Rechtswissenschaftler Dr. Simon Gerdemann forderte die Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich legaler, aber gesellschaftlich bedenklicher Vorg?nge. Rechtsanwalt David Werdemann von der Gesellschaft f?r Freiheitsrechte begr??te die M?glichkeit, durch die beamtenrechtliche Relevanz etwa gegen rechtsextreme ?u?erungen vorgehen zu k?nnen.

Louisa Schloussen von Transparency International begr??te eine verpflichtende anonyme Meldem?glichkeit und betonte, dass die Kosten f?r die Umsetzung ?berschaubar seien. Hildegard Reppelmund von der IHK stelle dagegen das Kosten-Nutzen-Verh?ltnis interner Meldekan?le infrage. Sie betonte die hohen Kosten f?r kleinere Unternehmen, da die Pflicht zur Kommunikationsm?glichkeit nur mit einem digitalen Hinweisgebersystem oder einer Ombudsperson m?glich sei, und pl?dierte daf?r, die Einrichtung eines internen Kommunikationskanals erst ab 250 Mitarbeitern zur Pflicht zur machen.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verz?gert sich also weiterhin. Trotz aller Unklarheit: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird kommen. Das Hin und Her auf rechtlicher und politischer Ebene gibt den betroffenen Unternehmen immerhin die M?glichkeit, sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz ausreichend vorzubereiten.

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