EU-Batterieverordnung auf der Zielgeraden

Neue Regeln f?r nachhaltigere Batterien

Berlin, 11. Juli 2022 – Mit einer gro?en Mehrheit hat das EU-Parlament die Ratsposition zur neuen EU-Batterieverordnung verabschiedet, die die bisherige EU-Batterie-Richtlinie von 2006 ersetzen soll. Am zugrundeliegenden Entwurf vom 10.2.2022 ergaben sich kaum ?nderungen. Die Verordnung soll EU-weit f?r einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien sorgen und nimmt dazu erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus. Mehr Fairness, Einhaltung der Menschenrechte und besserer Schutz der Umwelt – Im Hinblick auf diese Ziele unterst?tzt der FBDi die Vorgabe, dass Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertsch?pfungskette ber?cksichtigt werden sollen, etwa bei der Beschaffung und Verarbeitung.




Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine schnelle Einigung erzielt werden. Danach wird die Batterieverordnung unmittelbar EU-weit in Kraft treten. W?hrend ein europaweites Pfandsystem keine mehrheitliche Zustimmung fand, stehen u.a. nachfolgende Punkte zur Verhandlung mit den EU-Staaten auf der Agenda:
– H?here Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistungsf?higkeit und Labelling der Batterien
– Regeln f?r eine CO2 -Fu?abdruck-Erkl?rung f?r Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien, und ein zugeh?riges Label
– Einf?hrung von Leistungsklassen und Grenzwerte f?r Traktions- und Industriebatterien
– Einf?hrung einer neuen Kategorie „Batteries for Light Means of Transport (LMT)“ wie E-Bikes und E-Scooter
– Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Ger?tebatterien
– Zwingender Einsatz einer bestimmten Mindestmenge von recyceltem an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel in neuen Batterien
– Entwurf von Batterien in Ger?ten wie Smartpones und LMTs, dass Nutzer und unabh?ngige Fachleute diese einfach und sicher selbst entnehmen k?nnen
– Anstieg der Sammelquoten auf 70% (bis 2030) bei Ger?tebatterien und auf 54% f?r LMT-Batterien (voraussichtlich bis 2030)
– Einf?hrung des Batteriepasses als ersten digitalen Produktpass auf europ?ischer Ebene, um wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammenzuf?hren und zur Verf?gung zu stellen

Keywords:Batterien; EU-Verordnung; Sorgfaltspflicht

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