Es gibt mehr als 400.000 Steckersolaranlagen in Deutschland, Tendenz stark steigend. Um m?glichst vielen Menschen die M?glichkeit zu geben, ihre eigene Energie zu gewinnen, hat die Bundesnetzagentur das Anmelden dieser Balkonkraftwerke f?r Balkone und Au?enbereiche weiter vereinfacht. Welche Regeln seit Inkrafttreten des „Solarpaketes I“ im Mai 2024 f?r den Betrieb der Mini-Solaranlagen gelten und was es dabei zu beachten gibt, erkl?rt Stephanie Windmann, ARAG Fachanw?ltin f?r Miet- und Wohneigentumsrecht.
Was sind Balkonkraftwerke ?berhaupt und lohnt sich die Investition?
Stephanie Windmann: Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die in der Regel direkt ?ber eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden. Sie wandeln den produzierten Gleichstrom einer Photovoltaik-Anlage in Wechselstrom um und machen ihn so f?r den Haushalt nutzbar. Mit dem Strom aus dem meist steckfertig gelieferten Balkonkraftwerk k?nnen vor allem stromintensive Haushaltsger?te wie z. B. Waschmaschine, Geschirrsp?ler oder Trockner betrieben werden, so dass weniger Strom aus dem Netz des Stromanbieters entnommen werden muss. Auf Dauer sicherlich eine lohnende Investition, die auch belohnt wird: Erstens sind Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von bis zu 30 Kilowatt von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem f?rdern viele St?dte und Kommunen den Kauf von Balkon-Solaranlagen. Hier empfehle ich einen Blick auf die jeweilige Internetseite der Gemeinde.
Wie sieht denn die aktuelle Entb?rokratisierung aus?
Stephanie Windmann: Bisher mussten Besitzer eines Balkonkraftwerkes bei der Bundesnetzagentur rund 20 Angaben machen, um ihre kleine Solaranlage zu registrieren. Das erforderte viele Klicks und Informationen, die man zusammentragen musste, was nat?rlich erst einmal abschreckt. K?nftig muss man neben den Angaben zur Person nur noch f?nf Angaben machen.
Dar?ber hinaus m?ssen Balkonkraftwerke grunds?tzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden. Eine geb?hrenfreie Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) reicht aus. Das MaStR ist ein Register f?r den Strom- und Gasmarkt, das von Beh?rden und Marktakteuren des Energiebereiches genutzt wird. Hier muss jede Strom- oder Gaserzeugungsanlage registriert werden, die an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist oder werden soll. Die Bundesnetzagentur informiert den zust?ndigen Netzbetreiber automatisch ?ber das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Welche neuen Regeln gelten f?r den Betrieb von Balkonkraftwerken?
Stephanie Windmann: Besitzer der Mini-Anlagen d?rfen ab sofort statt 600 Watt 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Zudem muss nicht sofort ein digitaler Zweirichtungsz?hler installiert werden. ?bergangsweise d?rfen auch die bisher ?blichen sogenannten Ferraris-Z?hler benutzt werden. Sie laufen bei hoher Stromerzeugung und gleichzeitig niedrigem Energie-Verbrauch r?ckw?rts und die Strommenge, die bezahlt werden muss, sinkt.
Balkonkraftwerke d?rfen zwar nach wie vor nicht ?ber eine Mehrfachsteckdose betrieben werden, aber der Anschluss ?ber einen Schuko-Stecker ist nun ausdr?cklich erlaubt. Einschr?nkend weisen die ARAG Experten allerdings darauf hin, dass daf?r vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) noch eine Norm ausgearbeitet werden muss. Und eine gute Nachricht f?r Mieter: Jeder Mieter hat Anspruch auf den Betrieb einer Mini-Solaranlage.
?ber Steckersolaranlagen gewonnene Energie muss seit Inkrafttreten des Solarpaketes I nicht mehr im Geb?ude selbst verbraucht werden. Nun d?rfen auch Nebenanlagen, wie z. B. Garagen, Carports oder Gartenh?uschen mit dieser Energie versorgt werden. Auch das Speichern in Batterien ist jetzt gestattet. So k?nnen Verbraucher den selbst gewonnenen Strom auch sp?ter nutzen und m?ssen nicht mehr den komplizierten Umweg ?ber die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz gehen. Und k?nftig gibt es eine Duldungspflicht auf ?ffentlichen Fl?chen: Das hei?t, Betreiber d?rfen Grundst?cke in ?ffentlichem Besitz betreten, um Anschlussleitungen zu legen oder ihre Anlage zu warten.
Vor einiger Zeit warnte die Bundesnetzagentur vor gef?hrlichen Wechselrichtern, die den Gleichstrom einer PV-Anlage in Wechselstrom umwandeln und ihn dadurch im Haushalt nutzbar machen. Wie k?nnen Verbraucher erkennen, ob ein Ger?t sicher ist?
Stephanie Windmann: Wenn die produzierte Energie der Balkonkraftwerke nicht fehlerfrei ins Haus geleitet wird, kann es zu Besch?digungen an der Elektrik, zu elektromagnetischen St?rungen oder im schlimmsten Fall sogar zu einem Brand kommen. Einige getestete Produkte hatten im Betrieb die gesetzlichen Grenzwerte f?r elektromagnetische Vertr?glichkeit ?berschritten.
Zun?chst einmal rate ich, beim Kauf einer Mini-Solaranlage auf das CE-Kennzeichen zu achten. Ohne dies darf das Produkt in Deutschland nicht regul?r verkauft werden. Und nat?rlich muss man darauf achten, dass der Steckertyp der Mini-Solaranlage in die heimische Steckdose passt.
Wer seine PV-Anlage f?r den Balkon online ordert, sollte nur bei seri?sen und bekannten H?ndlern bestellen. Stutzig werden sollten Verbraucher auch, wenn es keine deutsche Bedienungsanleitung gibt. Fehlt eine deutsche H?ndleradresse oder ein europ?ischer Ansprechpartner auf dem Paket, der Verpackung oder dem Begleitdokument, sollte man auf das Produkt verzichten bzw. es zur?ckschicken, auch wenn der Preis verf?hrerisch niedrig ist. Nat?rlich d?rfen Angaben zu Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen genauso wenig fehlen wie Hinweise zu Widerrufs- und R?ckgaberechten.
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