Mit der Novellierung des Geb?udeenergiegesetzes (GEG), das im Volksmund auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, tritt ab dem 1. Januar 2024 eine wegweisende ?nderung in Kraft. Diese ?nderungen betreffen insbesondere die Art und Weise, wie Geb?ude beheizt werden d?rfen, und legen einen verst?rkten Fokus auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. In diesem Kontext gewinnen Infrarotheizungen als innovative Heizl?sung f?r die Zukunft zunehmend an Bedeutung.
Infrarotheizungen sind eine Form der elektrischen Heizung, die auf dem Prinzip der Infrarotstrahlung basieren. Im Gegensatz zu herk?mmlichen Heizsystemen, die die Luft im Raum erw?rmen, strahlen Infrarotheizungen direkt W?rme aus, die von festen Oberfl?chen und K?rpern im Raum aufgenommen wird. Dieses Heizkonzept bietet mehrere Vorteile im Rahmen des GEG:
1. Energieeffizienz: Infrarotheizungen zeichnen sich durch eine hohe Energieeffizienz aus, da sie die W?rme gezielt dorthin abgeben, wo sie ben?tigt wird. Es gibt keine Verluste durch die Erw?rmung der Luft, was den Energieverbrauch reduziert.
2. Nachhaltigkeit: Die Nutzung von Infrarotw?rme kann mit erneuerbaren Energiequellen wie Solarstrom kombiniert werden, was zu einer ?kologisch nachhaltigen Heizl?sung f?hrt.
3. Flexibilit?t: Infrarotheizungen sind leicht zu installieren und erfordern keine aufw?ndigen Wartungsarbeiten. Sie k?nnen auch gezielt in einzelnen R?umen eingesetzt werden.
4. Komfort: Die W?rme, die von Infrarotheizungen erzeugt wird, ?hnelt der nat?rlichen Sonnenw?rme und f?hrt zu einem besonders angenehmen Raumklima.
Im Rahmen des GEG ist es von gro?er Bedeutung, dass Heizungssysteme den Anforderungen an Energieeffizienz und CO2-Reduktion entsprechen. Infrarotheizungen bieten eine zukunftsf?hige L?sung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sind eine hervorragende Option f?r Geb?ude, in denen herk?mmliche Heizsysteme aufgrund baulicher Besonderheiten oder aus Umweltaspekten herausfordernd sind.
Konkret wird im neuen GEG im ersten Schritt prim?r zwischen der Nutzung unterschieden, also ob man das Geb?ude selbst bewohnt (mit max. 2 Wohnungen) oder es vermietet wird und der Eigent?mer nicht darin wohnt.
1. Wohnt der Eigent?mer im Haus (mit max. 2 Whg.), dann kann die Infrarotheizung als Hauptheizung ohne weitere Einschr?nkung eingebaut werden. Keine Anforderung an den W?rmeschutz bei Ein- und Zweifamilienh?usern.
2. Ist es ein reines Vermietungsobjekt, dann wird zwischen Neubau und Altbau differenziert.
a) In einem Neubau muss aktuell EH 40 erf?llt sein.
b) In einem Altbau:
1. Ist kein Wassergef?hrtes System (Gas oder ?l) vorhanden und EH55 gegeben, dann kann Infrarot als alleiniges Prim?rheizsystem eingebaut werden
2. Ist ein Wassergef?hrtes vorhanden, muss das Geb?ude EH40 aufweisen, wenn es ausgetauscht werden soll.
3. Soll in einem Bestandsgeb?ude eine bestehende Stromdirektheizung (Nachtspeicherheizung) ausgetauscht werden, so besteht keine Anforderung an den W?rmeschutz!
Die novellierte Gesetzgebung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch im Geb?udesektor zu senken und die Umstellung auf erneuerbare Energien zu f?rdern. Infrarotheizungen, als Teil dieser Bewegung, bieten eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Heizungsbereich und versprechen Energieeffizienz und Komfort f?r die Zukunft.
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