Duales Studium: Ausbildungsgehalt mit Steuervorteil

Studieren und gleichzeitig Praxiserfahrung im Unternehmen sammeln, liegt stark im Trend. Immer mehr Abiturienten entscheiden sich f?r ein duales Studium. Waren es im Jahr 2014 noch 95.000 Studierende in dualen Studieng?ngen, so stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 120.500 an. Meist ist der Bachelor an einer Hochschule, kombiniert mit einem Berufsabschluss, das Ziel. Neben der Vorbereitung auf das eigentliche Arbeitsleben und der Integration in ein Unternehmen mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz ist die feste Verg?tung w?hrend des Studiums ein gro?er Vorteil. Aber nicht nur das Gehalt unterscheidet das duale Studium von einem rein wissenschaftlich ausgelegten Studium an einer Universit?t, denn im Gegensatz zu Studierenden im Erststudium k?nnen dual Studierende weitreichende Steuervorteile nutzen.

Das duale Studium ist ?berlegen

Studierenden im Bachelorstudiengang und au?erbetrieblichen Auszubildenden in der ersten Berufsausbildung steht f?r ihre Ausbildungskosten lediglich der Sonderausgabenabzug offen. Doch in der Praxis bringt dieser den jungen Menschen regelm??ig keinen Cent, weil demgegen?ber keine oder niedrige Eink?nfte stehen. Auch ist bei den Sonderausgaben kein Verlustvortrag m?glich, denn die angefallenen Kosten k?nnen leider ausschlie?lich mit der Steuerlast im selben Jahr verrechnet werden. W?hrend die einen leer ausgehen, k?nnen die dual Studierenden auf der anderen Seite mit Steuervorteilen rechnen, erkl?rt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Das duale Studium erfolgt im Rahmen eines Ausbildungsdienstverh?ltnisses mit einem Betrieb. Der Betrieb stellt ?blicherweise laut Ausbildungsvertrag f?r den Zeitraum der gesamten Ausbildung die erste T?tigkeitsst?tte dar. Somit k?nnen dual Studierende genau wie alle anderen Arbeitnehmenden s?mtliche Ausgaben unbegrenzt als Werbungskosten in der Steuererkl?rung ansetzen. Zu den Werbungskosten z?hlen alle Aufwendungen, die f?r das duale Studium anfallen und nachgewiesen werden k?nnen. Daher sollten s?mtliche Belege aufgehoben werden. Die Tatsache, dass es sich um eine Erstausbildung handelt, ist hier kein Hindernis.

Von Fahrtkosten ?ber Reisekosten bis zum doppelten Haushalt

F?r die Fahrten von der Wohnung zum Betrieb k?nnen die ?bliche Entfernungspauschale oder die Kosten f?r die ?ffentlichen Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Die Fahrten zur Hochschule z?hlen indes als Ausw?rtst?tigkeit. Das hei?t, es k?nnen Reisekosten und bei entsprechender Aufenthaltsdauer die Verpflegungspauschale angesetzt werden. Liegen Studienort und Ausbildungsbetrieb so weit auseinander, dass f?r die Hochschulsemester eine Zweitwohnung notwendig ist, k?nnen noch ?bernachtungskosten f?r die ersten drei Monate steuerlich ber?cksichtigt werden. Nach einer Unterbrechung von vier Wochen beginnt die Dreimonatsfrist sogar von vorne. Dies gilt auch f?r betriebliche Lehrg?nge au?erhalb des Betriebes.

Zu Studienbeginn fallen viele Ausgaben f?r Arbeitsmittel an

Zu den typischen Werbungskosten von Studierenden z?hlen Arbeitsmittel. Gerade zu Studienbeginn besteht hier ein hoher Bedarf. Werden f?r das Studium ein leistungsf?higer PC, Laptop oder Tablet, Drucker, Software, Taschenrechner, ein Internetanschluss, B?cherregal oder Schreibtisch ben?tigt, lassen sich diese Ausgaben absetzen. Auch B?romaterial, Druckerpapier, Fachliteratur, spezielle Berufsbekleidung oder Werkzeuge f?r den praktischen Teil im Betrieb werden anerkannt. Abziehbar sind alle selbst getragenen Ausgaben, nicht aber diejenigen, die vom Arbeitgeber ?bernommen wurden.

Nicht zu vergessen sind die Bewerbungskosten im Vorfeld f?r den dualen Studiengang sowie Zulassungs- und Pr?fungsgeb?hren, Kopiergeld, Druck- und Bindekosten f?r die Abschlussarbeit. Ist ein Auslandsaufenthalt oder -semester verpflichtend, reduzieren diese erh?hten Kosten die Steuerlast durch den Reisekostenansatz enorm. F?r Umz?ge aufgrund des Studiums kann eine Umzugskostenpauschale in H?he von 177 Euro geltend gemacht werden, sofern vorher der einzige Hausstand im Elternhaus gegeben war. Neben den speziellen Ausbildungskosten sind nat?rlich auch noch die ?blichen Posten von Arbeitnehmenden, wie z.B. bestimmte Versicherungsausgaben und Kontof?hrungsgeb?hren, in der Steuererkl?rung anzubringen.

www.lohi.de/steuertipps

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