Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil II

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert ?ber die E-Rechnung, Kleinunternehmer, B?rokratieabbau und ?ber weitere steuerliche ?nderungen, die zum 01.01.2025 wirken.

F?r die Wirtschaft:

E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 ist bei Ums?tzen zwischen inl?ndischen Unternehmern regelm??ig eine elektronische Rechnung, die sogenannte E-Rechnung, zu verwenden. Hierbei sind folgende ?bergangsregelungen vorgesehen. In dem Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 k?nnen sich alle Rechnungsaussteller daf?r entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung, zum Beispiel eine Papierrechnung oder, mit Zustimmung des Empf?ngers, eine E-Mail mit einer PDF-Datei, auszustellen. „Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verl?ngert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Ab dem 01.01.2025 m?ssen alle inl?ndischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu k?nnen. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierf?r ausreichend“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz.

Besteuerung der Kleinunternehmer
Bislang konnten nur im Inland ans?ssige Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung im Inland in Anspruch nehmen. Damit in Deutschland ans?ssige Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen k?nnen, wird ein besonderes Meldeverfahren eingef?hrt.

B?rokratieabbau :

K?rzere Aufbewahrungsfristen f?r Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen f?r Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verk?rzt.
Zentrale Datenbank f?r die Steuerberatung
„F?r Steuerberater wird eine zentrale Vollmachtdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung entstehen. Damit werden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrer Steuerberatung keine schriftlichen Vollmachten mehr f?r die jeweiligen Tr?ger der sozialen Sicherung ausstellen m?ssen“, f?gt Steuerberater Roland Franz hinzu.

Quelle: BMF online, Meldung v. 27.12.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB BAAAJ-82362

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