Essen – Die Reform der Steuerklassen war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angek?ndigt. Der Plan der Ampel ist: Steuerklasse IV f?r alle Ehepaare. Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, wendet jedoch ein, dass der Zeitplan f?r die Abschaffung der Steuerklassen III und V noch v?llig offen ist.
Der „Ist-Zustand“ Steuerklassen III und V
Die meisten Paare w?hlen die Steuerklassen-Kombination III und V. Diese M?glichkeit hat der Gesetzgeber einger?umt, sofern die Eheleute/Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben. Das Paar muss sich entscheiden, wer welche der beiden Klassen w?hlt.
„Der Anreiz f?r diese Kombination ist der Vorteil der Steuerklasse III. Dort greift der doppelte Grundfreibetrag“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz und erg?nzt: „Berechnungen zufolge f?llt dann erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.400 Euro ?berhaupt Lohnsteuer an. Den Preis daf?r zahlt der Partner in Steuerklasse V. Dieser hat durch den doppelten Freibetrag des Partners kaum Freibetr?ge und damit vergleichsweise hohe Abz?ge. Nach der obigen Berechnung w?ren das 643 Euro Lohnsteuer im Monat“.
Das hat in erster Linie Vorteile f?r Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen.
Das Modell: Der Ehegatte/Lebenspartner/Ehegattin/Lebenspartnerin mit dem niedrigen Einkommen w?hlt die ung?nstigere Steuerklasse V, w?hrend das hohe Einkommen des anderen in der Steuerklasse III geringer besteuert wird. Insgesamt hat ein solches Paar dadurch jeden Monat mehr Netto zur Verf?gung, als wenn beide die Steuerklasse IV w?hlen.
Der Plan:
Die Steuerklassenkombination III und V ist nach dem Willen der Bundesregierung ein Auslaufmodell. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetz zur Abschaffung der beiden Steuerklassen. Die Begr?ndung: Die Lohnsteuerbelastung beider Partner soll gerechter verteilt werden.
„Durch die Zusammenlegung der beiden Steuerklassen w?rde der Besserverdienende k?nftig weniger Netto vom Brutto erhalten, w?hrend der Partner mit dem geringeren Gehalt dann mehr bekommt. Ehepartner, die beide gleich viel verdienen und in Steuerklasse IV fallen, sind von der ?nderung nicht betroffen“, gibt Steuerberater Roland Franz zu bedenken.
Der Zeitplan:
?ber Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen. „Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur ?berf?hrung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/10787) der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/10931).
Dar?ber hinaus teilt die Bundesregierung u.a. mit, dass zum 31.12.2023 ca. 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V f?r den Lohnsteuerabzug genutzt h?tten. Angaben zu den Einkommensverh?ltnissen und/oder der Kinderzahl liegen der Bundesregierung nicht vor. Au?erdem liegen der Bundesregierung keine Angaben dar?ber vor, wie h?ufig die Steuerklassenkombination III/V im Vergleich zu IV/IV innerhalb eines Jahres gewechselt wird.
„Des Weiteren teilt die Bundesregierung mit, dass das Faktorverfahren die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt. So k?nne anhand des jeweiligen erwirtschafteten Arbeitslohns, egal in welchem Verh?ltnis, die Lohnsteuer realit?tsgenau unter Ber?cksichtigung des Splittingverfahrens ermittelt werden“, f?gt Steuerberater Roland Franz hinzu. Dazu solle das Faktorverfahren vereinfacht, weiterentwickelt und weitgehend automatisiert werden. Dies ber?hre das Ehegattensplitting nicht (Quelle: hib (heute im Bundestag) Nr. 235 sowie BT-Drucks. 20/10931 (il)).
Quelle: NWB ZAAAJ-64803
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