Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter

Unternehmerehevertrag: Warum ein Ehevertrag f?r verheiratete Unternehmer und Gesellschafter dringend zu empfehlen ist, erkl?rt Bettina Selzer, Notarin in Frankfurt in einem neuen Fachbeitrag

Frankfurt, 21. M?rz 2024 – Ohne einen Ehevertrag leben Verheiratete in Deutschland automatisch im G?terstand der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Oftmals spiegelt diese die individuellen Interessen der Eheleute jedoch nicht wider. Ganz besonders gilt dies f?r Unternehmer und Anteilseigner von Gesellschaften. Im schlimmsten Fall ist durch eine Scheidung die Existenz des Unternehmens gef?hrdet und es droht ein privates Insolvenzrisiko.

„Als Notare empfehlen wir Unternehmern und Gesellschaftern daher eindringlich, mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschlie?en“, erkl?rt Bettina Selzer, von der Kanzlei Selzer Reiff Notare in Frankfurt am Main. „Eine betr?chtliche Steigerung des Unternehmenswertes w?hrend der Ehezeit muss im Falle einer Scheidung in der Zugewinngemeinschaft n?mlich zur H?lfte mit dem Ehepartner geteilt werden. Dieser Ausgleichsanspruch ist ein Geldanspruch und nach der Scheidung unverz?glich f?llig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.“

Auch wenn das Unternehmen einen entsprechenden Wert besitzt, ist die Liquidit?t f?r eine solche Ausgleichszahlung regelm??ig nicht vorhanden. Hinzu kommt: Der Wert des Unternehmens wird meist von einem unabh?ngigen Sachverst?ndigen auf Basis von Umsatzzahlen festgestellt. Dieser liegt nicht selten ?ber tats?chlich realisierbaren Verkaufserl?sen. Dann sind auch die Ver?u?erung von Unternehmensanteilen oder gar des gesamten Unternehmens nicht ausreichend, um die festgesetzten Anspr?che des Ehepartners auszugleichen.

„Dieses Ergebnis wird auch vom Ehepartner meist nicht gew?nscht sein, vor allem dann nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die das Unternehmen einmal erben sollen“, berichtet Bettina Selzer aus der Praxis. „Durch individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrages k?nnen Sie als Unternehmer oder Gesellschafter Ihr Lebenswerk und die damit verbundene wirtschaftliche Grundlage Ihres Unternehmens sch?tzen. Gleichzeitig k?nnen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner faire und angemessene Konditionen f?r den Fall der Scheidung festlegen.“




So lassen sich auch etwaige Bedenken des Partners ausr?umen. H?ufig wird dann das Unternehmen selbst vom Zugewinnausgleich ausgenommen, durch private Entnahmen und Anlagen etwa in Aktien und Immobilien, die dem Zugewinn unterliegen, oder im Rahmen einer verm?gensverwaltenden Familiengesellschaft erfolgt dennoch ein fairer Ausgleich im Scheidungsfall. Die Existenzgrundlage des Unternehmens bleibt gleichzeitig gesichert.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die ein solcher Vertrag mit sich bringt, ist eine eingehende Beratung und individuelle Vertragsgestaltung unabl?ssig. Hierbei sind nicht nur emotionale und juristische, sondern auch steuerliche Aspekte zu ber?cksichtigen.

Einen ersten, ausf?hrlichen ?berblick ?ber dieses wichtige Thema bietet der neue Fachbeitrag „Der Ehevertrag f?r Unternehmer und Gesellschafter“. Dieser kann auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare kostenfrei aufgerufen werden:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-ehevertrag-fuer-unternehmer-und-gesellschafter/

?ber die Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit 2011 sind wir als Notare in Frankfurt am Main t?tig, seit einigen Jahren ausschlie?lich in diesem Bereich.

Die beiden Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen, vornehmlich bei Ehevertr?gen, Testamenten und Immobilienk?ufen. F?r Unternehmen bieten Selzer Reiff Notare bei Gr?ndungen, Kapitalerh?hungen, Umwandlungen etc. die notwendige notarielle Unterst?tzung.

Die Kanzleir?ume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

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