Das neue Gebäudenergiegesetz GEG – was ist zu tun?

Austauschpflicht bei Heizungen und Vorgaben zur Erneuerung der Heizung in Geb?uden aufgrund des neuen GEG

Das Neue Geb?udeenergiegesetz GEG: Energieeffizienz im Fokus

Die Energieeffizienz von Geb?uden ist in den letzten Jahren zu einem der zentralen Themen in der Diskussion um Nachhaltigkeit und Umweltschutz geworden. Die Bau- und Immobilienbranche spielt eine entscheidende Rolle in der Reduzierung des Energieverbrauchs und somit auch der Treibhausgasemissionen. In Deutschland hat die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt in diese Richtung unternommen, indem sie das Geb?udeenergiegesetz (GEG) reformiert hat. Das Neue Geb?udeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu energieeffizienten Geb?uden und soll dazu beitragen, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Das GEG, das zum 1. November 2020 in Kraft trat, markiert eine bedeutende Ver?nderung in der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Energieeffizienz von Geb?uden. Es ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-W?rmegesetz (EEW?rmeG). Die Zusammenf?hrung dieser Gesetze in einem neuen Gesetz soll die Regelungen klarer und effizienter gestalten.

Das Ziel des Neuen Geb?udeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch in Geb?uden zu reduzieren, erneuerbare Energien zu f?rdern und somit den CO2-Aussto? zu verringern. Doch was sind die wichtigsten Neuerungen und ab wann gelten diese? In diesem Artikel werden wir einen genauen Blick auf die Eckpunkte des GEG werfen und kl?ren, was es f?r Immobilieneigent?mer, Immobilienverk?ufer, Bauherren und Mieter im Hinblick auf die Geb?ude Heizung bedeutet.

Die Neufassung des Geb?udeenergiegesetzes, die zum 1.1.2024 in Kraft tritt sieht nun weitreichende Vorgaben inbesondere bei der Heizung von Geb?uden vor.

Wichtige Neuerungen des GEG:

1. Versch?rfte Anforderungen an die Energieeffizienz:
Das GEG erh?ht die Anforderungen an die Energieeffizienz von Geb?uden. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgeb?ude, die saniert werden. Die Vorgaben zur W?rmed?mmung, Heizungsanlagen und erneuerbaren Energien werden versch?rft, um den Energieverbrauch zu senken.

2. Einheitliche Berechnungsmethode:
Das GEG f?hrt eine einheitliche Berechnungsmethode f?r den Energiebedarf von Geb?uden ein. Dies soll die Vergleichbarkeit von Geb?uden und die Kontrolle der Energieeffizienz erleichtern.

3. Vereinfachte Regeln f?r kleine Sanierungsma?nahmen:
Bei kleineren Sanierungsma?nahmen gelten vereinfachte Regeln, um den b?rokratischen Aufwand f?r Eigent?mer zu reduzieren. Dies soll Anreize schaffen, auch kleinere Ma?nahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchzuf?hren.

4. F?rderung erneuerbarer Energien:
Das GEG f?rdert den Einsatz erneuerbarer Energien zur W?rme- und K?lteversorgung von Geb?uden. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Reduzierung der CO2-Emissionen.

5. Digitalisierung und Modernisierung:
Das GEG setzt verst?rkt auf die Digitalisierung und Modernisierung von Heizungsanlagen und Geb?udetechnik, um den Energieverbrauch weiter zu optimieren.

Mit diesen Neuerungen schafft das Neue Geb?udeenergiegesetz eine klare Richtlinie f?r mehr Energieeffizienz in der Bau- und Immobilienbranche. Es setzt auf eine umfassende, ganzheitliche Strategie zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur F?rderung erneuerbarer Energien. Doch ab wann gelten die neuen Regelungen, und wie werden sie umgesetzt? In den folgenden Abschnitten werden wir uns genauer mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Gerne unterst?tzen wir als Immobilienmakler Haus- oder Wohnungsverk?ufer mit weiterf?hrenden Informationen. In unserem Immobilien Blog finden Sie neben Informationen zum neuen Geb?udeenergeigesetz GEG dazu weitere Artikel und Informationen.

GEG – Was ist konkret bei der Heizung des Geb?udes zu tun?




(Stand Oktober 2023)

Hinweis:

Es gelten diverse Ausnahmen bzw. abweichende Vorgaben, beispielsweise bei Immobilien unter Denkmalschutz oder bei Neubauten in Baul?cken (gleiche Regeln wie bei Bestandgseb?uden).

Folgende Zusammenfassung erl?utert die neuen gesetzlichen Vorgaben f?r den Bereich Geb?ude Heizung bei Bestandsimmobilien (nicht Neubau) f?r Eigent?mer in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei Immobilien im Bereich von Gemeinden unter 100.000 Einwohnern gelten teilweise andere Fristen.

Neubau: Bei Neubau Immobilien (Bauantrag an 1.1.2024) muss ab 1.1.2024 eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

1. Heizung ?lter als 30 Jahre

Wie bisher, es besteht Austauschlicht des alten Heizkessels.

Ausnahmen: Brennwertkessel oder wohnen im Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens 1.2.2002

-W?rmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss verbindlich eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

-W?rmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (?lheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder gr?nen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

2. Heizung j?nger als 30 Jahre

2.1 Heizung ist funktionsf?hig oder kann repariert werden

Keine Austauschpflicht, Reparatur kann durchgef?hrt werden

W?rmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (?lheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder gr?nen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

W?rmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss ab 30.6.2026 eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

Es gelten ?bergangsregeln

2.2 Heizung defekt und nicht reparierbar

-Einbau neuer Heizung noch in 2023

Das Geb?udeenergiegesetz GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. D.h. die dort vorgeschriebenen Vorgaben, dass neue Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden m?ssen, gelten noch nicht.

-Einbau neuer Heizung ab 1.1.024

Das Geb?udeenergiegesetz GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft.

– W?rmeplan der Komune/Stadt liegt nicht vor:

Zwischen 1.1.2024 und 30.6.2026 darf noch eine fossile Heizung (?lheizung oder Gas) eingebaut werden. Ab 2029 muss ein steigender Anteil an Biomethan oder gr?nen/blauen Wasserstoff genutzt werden.

– W?rmeplan der Komune/Stadt liegt vor:

Es muss eine Heizung eingebaut werden, die 65 % Erneuerbare Energien verwendet.

Welche Heizungen k?nnen zuk?nftig eingebaut werden:

Als Alternative zur klassischen ?l- oder Gasheizung kann in Zukunft auf folgende Heizungssyteme zur?ckgegriffen werden:

– Fernw?rme (meist nur in gr??eren St?dten und auch noch nicht fl?schendeckend verf?gbar) – ?ber Stadt/Komune
– elektrische W?rmepumpe mit W?rmeaustausch ?ber Au?enluft (g?nstigste Variante), W?rmeaustausch ?ber Grundwasser (Lanzenbohrungen, teuer) oder W?rmeaustausch ?ber Erdreich (viel Fl?che notwendig)
– Stromdirektheizung z.B. mit Infrarot Plattenheizungen und dezentraler Warmwasseraufbereitung mit Boilern oder Durchlauferhitzer
– Holz Pellet Heizung
– Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und ?l- oder Gasheizung, sinnvoll im Altbestand z.B, Komination mit W?rmepumpe)
– Solarthermieheizung (mit R?hren- oder Flachkollektoren auf dem Hausdach, Zuheizung mit Strom notwendig)
– H2 Wasserstof Gasheizung (soweit verf?gbar)
– Biomasse Gasheizung (z.B Biomethan, Wassertsoff) – ?ber Stadt/Komune

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