Seit Januar 2023 m?ssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten f?r fossile Brennstoffe tragen. Aber wie wird der Vermieter- und der Mieteranteil ermittelt? Und wie ver?ndert sich die Heizkostenabrechnung? Minol hat die Antworten.
Die Bundesregierung f?hrte die CO2-Steuer als Teil des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Januar 2021 unter anderem f?r Brennstoffe wie Heiz?l und Erdgas ein. Die Steuer betrifft Unternehmen, die diese Brennstoffe auf den Markt bringen. Mit der Steuer will Deutschland Anreize f?r mehr Klimaschutz schaffen, denn je weniger klimasch?dliche Technologien Unternehmen nutzen, desto geringer f?llt die CO2-Steuer f?r sie aus. Die Steuer geben betroffene Unternehmen an Endverbraucher weiter. Dadurch hat sich der Preis von Produkten wie Heiz?l und Erdgas erh?ht. So sind auch alle Haushalte betroffen, die mit Heiz?l, Erdgas und damit erzeugter Fernw?rme heizen. Bisher konnten Vermieter in den vergangenen Jahren die entstandenen Kosten ?ber die Nebenkostenabrechnung komplett auf die Mieter ?bertragen. Doch seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern und gilt f?r Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum ab diesem Datum oder danach beginnt. Minol unterst?tzt seine Kunden bei der Berechnung der Kosten, legt den Mieteranteil fest und weist diesen entsprechend auf der Heizkostenabrechnung aus.
Bestimmen des Vermieter- und Mieteranteils
Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter h?ngt vom energetischen Zustand des Geb?udes ab. Der Gesetzgeber hat mit der neuen Regelung ein 10-Stufenmodell eingef?hrt, das die Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter regelt: Je besser der energetische Zustand eines Geb?udes ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten. Bis 2022 mussten Mieter die gesamten Kosten allein tragen, auch wenn die CO2-Kosten aufgrund eines schlecht isolierten Geb?udes hoch waren. Mit der neuen Aufteilung will die Bundesregierung Anreize f?r klimafreundliche Sanierungen schaffen und Vermieter mit in die Verantwortung bringen. Bisher gilt dieses Modell nur f?r Wohngeb?ude. Bei Nichtwohngeb?uden m?ssen die Kosten zun?chst von beiden Parteien jeweils zur H?lfte getragen werden. Auch hier ist ein Stufenmodell in der Zukunft geplant. Laut Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (ARGE HeiWaKo) betrifft das Gesetz Eigent?mergemeinschaften bisher nicht. F?r den Fall, dass Eigent?mer einer Gemeinschaft dennoch Wohnungen vermieten, bietet Minol optional an, den Vermieteranteil auf den Einzelabrechnungen in Textform abzudrucken.
Ausweisen der Kosten in der Heizkostenabrechnung
Auch wenn der Geb?udeeigent?mer f?r die CO2-Stufeneinteilung verantwortlich ist, ist es f?r diesen teilweise schwer, die Einteilung selbst vorzunehmen. Deshalb unterst?tzt Minol seine Kunden: Bei der j?hrlichen Kostenerfassung f?r die Heizkostenabrechnung fragt der Dienstleister jetzt auch die f?r die Kostenaufteilung erforderlichen Informationen ab. Dazu geh?ren die CO2-Menge und die CO2-Kosten aus der Rechnung des Energielieferanten sowie einmalig die Geb?udewohnfl?che. Die in der Heizkostenabrechnung verwendeten Fl?che ist nicht immer identisch zur Geb?udewohnfl?che, aber diese wird f?r die Bestimmung des energetischen Zustands ben?tigt. Die Daten nutzt Minol, um die Stufeneinteilung vorzunehmen und den Anteil zu bestimmen, den alle Mieter gemeinsam tragen. Schlie?lich werden die Kosten ?ber einen gesonderten Posten in der Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte verteilt.
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