Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsvertr?ge verl?ngern sich automatisch um ein weiteres Jahr und k?nnen mit einer Frist, die in der Regel drei Monate betr?gt, gek?ndigt werden. Unter bestimmten Bedingungen besteht allerdings die M?glichkeit, Policen vorzeitig zu k?ndigen. Ein Sonderfall sind die meisten Kfz-Versicherungen. Hier gilt der 30. November als Stichtag f?r eine K?ndigung. Die ARAG Experten mit einem ?berblick.
Kfz-Versicherung noch im November k?ndigen
Sowohl die Kfz-Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherungen k?nnen laut Auskunft der ARAG Experten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres j?hrlich gek?ndigt werden. Das besondere an den meisten Policen: Der Stichtag f?r die K?ndigung ist der 30. November, weil das Versicherungsjahr von Kfz-Versicherungen in der Regel am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Wer seine Police k?ndigen m?chte, muss sicherstellen, dass das K?ndigungsschreiben dem Versicherer am 30. November vorliegt. Der Poststempel z?hlt ?brigens nicht, wichtig ist das Eingangsdatum des K?ndigungsschreibens. Also besser einige Tage Postlaufzeit einplanen.
?brigens: Wer ein angemeldetes Fahrzeug kauft, kann den bestehenden Vertrag ?bernehmen oder innerhalb eines Monats k?ndigen. Die bisherige Versicherung endet automatisch mit Abschluss einer neuen Police. Die ARAG Experten raten Verk?ufern allerdings, das Fahrzeug nach Verkauf selber abzumelden und damit den Versicherungsvertrag zu beenden. Bis zur Um- oder Abmeldung kommt n?mlich die bestehende Versicherung f?r Sch?den auf, auch wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.
Die ?blichen K?ndigungsfristen
Wann und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag k?ndbar ist, steht im Produktinformationsblatt und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; beides muss dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss ?berreicht werden. Die gesetzliche K?ndigungsfrist f?r die meisten Sachversicherungen wie z. B. die Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung betr?gt in der Regel drei Monate. Das hei?t, wer den Vertrag k?ndigen m?chte, muss das mindestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres machen. Ansonsten verl?ngert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Versicherungsjahr mit dem Abschluss des Vertrags beginnt und nicht mit dem Kalenderjahr ?bereinstimmen muss. Dar?ber hinaus gibt es bestimmte Versicherungen, f?r die besondere K?ndigungsfristen gelten wie etwa f?r private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen.
Die ordentliche K?ndigung
Wenn man eine Police fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten k?ndigt, bezeichnet man das als ordentliche K?ndigung. Im K?ndigungsschreiben m?ssen keine besonderen Gr?nde angegeben werden. Die ARAG Experten raten, neben Namen und Anschrift unbedingt die Vertragsnummer zu nennen, um Verwechslungen auszuschlie?en. Zudem sollte ein K?ndigungstermin genannt werden. Ist dieser nicht bekannt, gen?gt es, „zum n?chstm?glichen Termin“ zu k?ndigen.
Obwohl eine K?ndigung auch per Fax oder E-Mail m?glich ist, empfehlen die ARAG Experten, die K?ndigung als Einwurfeinschreiben per Post zu schicken. Den Eingang der K?ndigung sollte man sich vom Versicherungsunternehmen schriftlich best?tigen lassen.
Die au?erordentliche K?ndigung
In einigen F?llen gelten besondere, also au?erordentliche K?ndigungsfristen. So haben Versicherungsnehmer beispielsweise ein Sonderk?ndigungsrecht, wenn Beitr?ge erh?ht oder Leistungen gek?rzt werden. Auch nach einem Schadensfall besteht die M?glichkeit der fr?hzeitigen K?ndigung; und zwar f?r beide Seiten. Eine Sonderk?ndigung muss in den meisten F?llen sp?testens einen Monat nach Ank?ndigung einer ?nderung beim Versicherer eingegangen sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei Krankenversicherungen eine Frist von zwei Monaten gilt. Hier gen?gt bereits die Erh?hung der Selbstbeteiligung, um eine au?erordentliche K?ndigung zu rechtfertigen.
Die Chance, vorzeitig einen Versicherungsvertrag zu beenden, kann auch durch die ?nderung bestimmter Lebenssituationen entstehen. So kann der K?ufer einer Immobilie eine eigene Wohngeb?udeversicherung abschlie?en, sobald er im Grundbuch eingetragen ist. Auch die Hausratversicherung kann vorzeitig gek?ndigt werden, wenn man beispielsweise durch einen Umzug in einer anderen Tarifzone wohnt.
Sonderk?ndigungsrecht und R?ckerstattung bei Mehrfachversicherung
Eine Doppel- bzw. Mehrfachversicherung besteht, wenn ein Risiko doppelt oder gleich mehrfach abgesichert ist, beispielsweise wenn man heiratet oder zwei Haushalte zusammenlegt. In diesen Situationen ist eine Hausratversicherung oder Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Zwei davon w?ren mit unn?tigen Kosten verbunden und im Schadensfall doppelt abzukassieren, ist laut ARAG Experten sogar strafbar.
Bei Renten- oder Lebensversicherungen hingegen ist eine Mehrfachversicherung durchaus sinnvoll, um die Vorsorge zu verbessern. Es kann zudem von Vorteil sein, eine individuelle Unfallversicherung zu haben, da Partner mitunter unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sind.
Voraussetzung f?r die Aufl?sung einer Doppelversicherung ist, dass dieselbe Gefahr mehrfach versichert ist und die gemeinsamen Versicherungssummen den Versicherungswert ?bersteigen. Sobald eine Mehrfachversicherung zustande kam, ohne dass Versicherungsnehmer davon wussten, kann in der Regel der sp?ter geschlossene Vertrag aufgehoben werden.
Das Recht auf Aufhebung gilt jedoch nur einen Monat ab Kenntnisnahme. Daher raten die ARAG Experten, Versicherer z. B. nach einer Heirat umgehend zu informieren, um die Doppelversicherung zu k?ndigen. ?brigens: Wer doppeltversichert war, hat Anspruch auf eine Beitragsr?ckerstattung.
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