Essen – „Der neue Zinssatz f?r Steuernachzahlungen betr?gt nun 0,15 Prozent pro Monat oder 1,8 Prozent pro Jahr“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, und erl?utert die Vorgeschichte: „Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Verfahren die H?he des gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 Prozent (6 Prozent im Jahr) auf Steuernachzahlungen und Steuererstattungen des Finanzamts f?r verfassungswidrig erkl?rt.“
Die Kl?ger hatten geltend gemacht, dass der gesetzliche Zinssatz im Vergleich zum viel niedrigeren Marktzinssatz f?r Geldanlagen stark ?berh?ht sei, was die Finanzverwaltung bisher bestritten hatte.
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„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Steuergesetzgeber keinen konkreten Zinssatz vorgegeben“, informiert Steuerberater Roland Franz, „sondern ihn nur verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine verfassungsgem??e Neuregelung zu treffen. Diese muss sich r?ckwirkend auf alle Verzinsungszeitr?ume ab dem Jahr 2019 erstrecken und alle noch nicht bestandskr?ftigen Bescheide erfassen.“
Bayerns Finanzminister war sogar einen gro?en Schritt weitergegangen und hatte an den Bund appelliert: „Hier die transparenteste, unb?rokratischste und einfachste L?sung umzusetzen und den Steuerzins abzuschaffen.“
Keywords:Steuerberater Roland Franz, Steuernachzahlungen, Steuererstattungen, Zinssatz, gesetzlicher Zinssatz
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