Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Erfreuliche Nachricht aus Berlin

Hamburg, 05.11.2021: In der Bundesratssitzung am 5. November 2021 haben die Vertreter der L?nder die „Verordnung ?ber die ?nderung der Verordnung ?ber Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europ?ischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) f?r mehr Klimaschutz im Geb?udesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Versp?tung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich bereits f?r Oktober 2020 vorgesehen.

Gemeinsam mit dem Verordnungstext hat der Bundesrat einen ?nderungsantrag beschlossen, der vom federf?hrenden Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss f?r Agrarpolitik und Verbraucherschutz vorgelegt wurde. Dieser sieht eine teilweise Evaluation der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann anschlie?end die Ver?ffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen und die Neuerungen treten in Kraft.

KALO-Gesch?ftsf?hrer Dr. Dirk Then: „Wir freuen uns sehr, dass die novellierte Heizkostenverordnung nun auch die H?rde im Bundesrat genommen hat. Das f?hrt zu mehr Planungssicherheit in der Branche. Bei einem Thema wie dem Klimaschutz ist das von gro?er Bedeutung. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigent?mer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterj?hrige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher k?nnen die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“

Erfolgt die Umsetzung des ?nderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Ver?ffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, sind Vermieter und Verwalter ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Ger?ten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich die UVI zur Verf?gung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht au?erdem vor, dass bei Neuinstallation oder Ger?teaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsger?ten m?ssen – unabh?ngig von der individuellen Ger?telaufzeit – bis Ende 2026 vollst?ndig auf Fernauslesung umger?stet sein.

KALO-Gesch?ftsf?hrer Dr. Dirk Then: „Wir unterst?tzen Eigent?mer und Verwalter bei der Umsetzung der neuen Pflichten. KALO hat zuverl?ssige technische L?sungen, die s?mtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erf?llen und zudem f?r mehr Komfort f?r Eigent?mer und Bewohner sorgen. Auch f?r die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-L?sungen bereit.“

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite: https://www.kalo.de/neue-hkvo

Keywords:KALO, Kalorimeta, HKVO, Heizkostenverordnung

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