Bundesrat billigt Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen: „Lang erwartete Anpassung an die digitale Realität“

Am 27. September hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits am 4. Juli 2024 verabschiedeten Gesetzes?nderung zur Zulassung rein virtueller Wohnungseigent?merversammlungen zugestimmt. Damit ist der Weg frei f?r die lang erwartete ?nderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Neuregelung erlaubt es Wohnungseigent?mergemeinschaften, ihre Versammlungen k?nftig auch online abzuhalten – vorausgesetzt, dies wird mit einer Dreiviertelmehrheit der Stimmen beschlossen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates haben Wohnungseigent?mer k?nftig die Wahl: Sie k?nnen entscheiden, ob sie ihre Versammlungen virtuell, in hybrider Form oder weiterhin klassisch in Pr?senz abhalten. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der diese Reform seit Langem gefordert hatte, begr??t die Entscheidung des Bundesrates: „Die M?glichkeit, Eigent?merversammlungen rein virtuell abzuhalten, ist die lang erwartete Anpassung an die digitale Realit?t“, betont BVI-Pr?sident Thomas Meier. „Die Gesetzes?nderung bietet Verwaltern und Eigent?mern endlich die Flexibilit?t, die in der modernen Arbeitswelt und im Alltag schon lange selbstverst?ndlich ist.“ Der Verwaltungsprozess werde dadurch effizienter, kostensparender und zeitgem??er.

R?ckschritt gegen?ber urspr?nglichem Entwurf




Trotz dieser Fortschritte sieht Meier auch kritische Punkte: „Die gesetzliche Vorgabe, j?hrlich mindestens eine Pr?senzversammlung abzuhalten, stellt einen R?ckschritt im Vergleich zum urspr?nglichen Gesetzesentwurf dar.“ Bis 2028 ist eine solche Zusammenkunft Pflicht, es sei denn, die Eigent?mergemeinschaft beschlie?t einstimmig, darauf zu verzichten. „Diese Regelung k?nnte die Praxis bremsen, denn selbst wenn 49 von 50 Eigent?mern die digitale Versammlung bef?rworten, kann eine einzige Gegenstimme die Flexibilit?t der gesamten Gemeinschaft blockieren“, erkl?rt der BVI-Pr?sident. Erst die Zukunft werde daher zeigen, ob virtuelle Versammlungen wirklich die Norm w?rden.
Zu w?nschen w?re es, denn virtuelle Versammlungen sparen allen Beteiligten Kosten und Zeit, da Onlinetermine meist leichter zu finden sind und lange Anfahrtswege entfallen. ?berdies steigere die Gesetzes?nderung die Attraktivit?t des Verwalterberufs und erleichtere damit das Anwerben von Fachkr?ften.

Klare Verh?ltnisse bei Balkonkraftwerken

Neben der Zulassung rein virtueller Eigent?merversammlungen hat der Bundesrat auch weitere ?nderungen am Wohnungseigentumsrecht gebilligt. Dazu geh?rt die Anerkennung baulicher Ver?nderungen f?r Steckersolarger?te, auch als Balkonkraftwerke bekannt, als privilegierte Ma?nahme. K?nftig k?nnen Wohnungseigent?mergemeinschaften die Installation dieser Ger?te nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.
Auch diese Anpassung begr??t der BVI ausdr?cklich, denn in der Praxis kam es gerade bei Balkonkraftwerken in Wohnungseigent?mergemeinschaften oft zu unn?tigen Konflikten. Die neue Regelung schafft nun endlich klare Verh?ltnisse und erleichtert den Eigent?mern, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne auf langwierige Abstimmungsprozesse angewiesen zu sein. Gleiches gilt f?r Mieter, die nun einen Anspruch auf die Erlaubnis ihres Vermieters zur Installation eines Steckersolarger?ts haben.

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