Betreuervergütung

Eine kurze Erl?uterung der HELP Akademie zu der Verg?tung f?r Berufsbetreuer

Informationen zur aktuell g?ltigen Verg?tungsregelung:
Seit dem 27. Juli 2019 gilt das neue Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vorm?nderverg?tung.

Gerichtlich bestellte Betreuer/Berufsbetreuer erhalten grunds?tzlich eine pauschale Verg?tung f?r ihre T?tigkeiten.

Die H?he der Fallpauschale richtet sich nach dem Folgenden:
1. Bezogen auf den Betreuer:
Der beruflichen Qualifikation des Betreuers. Studium und/oder Ausbildung. Ausge?bte berufliche T?tigkeit.
2. Bezogen auf den Betreuten:
a.der Dauer der Betreuung,
b.dem gew?hnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und
c. dem Verm?gensstatus des Betreuten.

Um heraus zu finden welche Verg?tung dem Betreuer zusteht, geht man in mehreren Schritten vor:

1) In welche der Verg?tungsgruppen A, B oder C ist der Betreuer eingestuft? Tabelle A, B oder C liegt daf?r zu Grunde. Man kann feststellen welche Tabelle relevant ist. Die beiden anderen Tabellen ben?tigt man dann nicht mehr.

2) In der Tabelle geht man immer spaltenweise von links nach rechts vor:

1. Spalte „Dauer der Betreuung“:
Um welchen Zeitraum der Betreuung geht es?

2. Spalte „Gew?hnlicher Aufenthaltsort“:
Eine „station?re Einrichtung …“ wenn der Betreute in einem Heim lebt.
Eine Wohnform (z. B. WG), in der Verpflegung oder Betreuung rund um die Uhr angeboten werden
An das Wohnangebot fest gekoppelt ist, so dass sie nicht frei w?hlbar ist.
Dagegen:
Wenn der Betreute entweder in einer eigenen Wohnung lebt oder in einer Wohnform, bei der er die Verpflegungs- und Betreuungsleistungen frei w?hlbar sind, unabh?ngig vom Wohnangebot,
dann handelt es sich um eine „andere Wohnform“.

3. Spalte „Verm?gensstatus“:
„Mittellos“ ist der Betreute,
-wenn sein Einkommen nicht mehr als ca. 820 EUR
-plus Kosten der Unterkunft (Mietkosten) betr?gt
-sein Verm?gen weniger als 5.000 EUR ist.
-Abgezogen werden bestimmte notwendige Ausgaben wie z. B. eine Krankenversicherung.
Wenn der Betreute mittellos ist, zahlt der Staat die Verg?tung des Betreuers, anderenfalls wird sie aus dem Verm?gen des Betreuten entnommen.

4. Spalte „monatliche Pauschale“:
Der Betrag der Verg?tung des Betreuers.
Hinweis: Die Tabellen gelten nicht f?r ehrenamtliche Betreuer; diese erhalten keine Verg?tung, sondern in der Regel eine Aufwandsentsch?digung

Bitte sehen Sie die Tabellen im Einzelnen:
Verg?tung | Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
Verg?tungstabellen Betreuer

Besonderen Situationen erfordern Zuschl?ge:
Zus?tzlich zu der Fallpauschale wird bei verm?genden Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 EUR monatlich gezahlt, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a. Es wird ein Geldverm?gen von mind. 150.000 EUR verwaltet (ohne Abzug von Schulden)
b. Es ist ein weiterer nicht selbst (oder vom Ehegatten) bewohnter Wohnraum zu verwalten
c. Es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu f?hren.
Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt, wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des Betreuungsmonats vorhanden war.
Die Pauschale wird insgesamt immer nur einmal pro Monat gezahlt, auch wenn mehrere der Voraussetzungen vorliegen.

Zus?tzliche Einmalzahlungen
Ein Berufsbetreuer, der eine Betreuung von einem Ehrenamtsbetreuer ?bernimmt, erh?lt eine Einmalzahlung von 200 EUR.
Bei ?bergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtsbetreuer erh?lt der abgebende Berufsbetreuer zus?tzlich und einmalig eine Pauschale von 1,5 Betreuungsmonaten.

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