„Bekanntgabe der aufkommensneutralen Hebesätze so schnell wie möglich“

Grundsteuerreform: Haus & Grund Hessen und Bund der Steuerzahler Hessen fordern m?glichst fr?he Ver?ffentlichung der Liste

Frankfurt/Wiesbaden, 5. Juli 2023 – „So schnell wie m?glich!“ Das sagen Haus & Grund Hessen und der Bund der Steuerzahler Hessen zum Zeitplan f?r die Bekanntgabe der Hebes?tze, mit denen hessische Kommunen die Grundsteuerreform wie von Bund und Land versprochen aufkommensneutral umsetzen. Das Hessische Finanzministerium hat die Ver?ffentlichung der Liste f?r Mitte 2024 angek?ndigt.

„Die Menschen wollen wissen, wohin die Reise bei der Grundsteuer f?r sie geht. Daf?r ben?tigen sie die aufkommensneutralen Hebes?tze. Die Zahlen m?ssen daher fr?hestm?glich auf dem Tisch liegen“, fordern Younes Frank Ehrhardt, Gesch?ftsf?hrer von Haus & Grund Hessen, und Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen. „Die Kommunen sind angehalten, sich im Laufe des Jahres 2024 damit zu besch?ftigen, welchen Hebesatz sie festlegen. Viele Eigent?merinnen und Eigent?mer haben aber bereits jetzt ihren Grundsteuermessbescheid in den H?nden und wollen erfahren, mit welcher Belastung sie ab 2025 letztendlich rechnen m?ssen.“ In der Liste sehen die Verbandsvertreter auch f?r die Kommunalparlamente ein hilfreiches Instrument zur Orientierung, wenn sie ?ber die neuen Hebes?tze f?r ihre Kommune zu entscheiden haben.




Der vom Land genannte aufkommensneutrale Hebesatz gebe zwar keine Gewissheit, so Ehrhardt und Papendick, „aber mit einer fr?hestm?glichen Ver?ffentlichung der Liste und dem eigenen Bescheid k?nnen die B?rgerinnen und B?rger ein Gef?hl daf?r bekommen, ob f?r sie die Grundsteuer steigen oder sinken wird“. Zudem gebe eine fr?h ver?ffentlichte Liste auch den Eigent?merinnen und Eigent?mern die M?glichkeit, die Hebesatz-Anpassung in ihrer Kommune im Auge zu behalten.

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