Aufbewahrungsfrist privater Unterlagen

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, wird immer wieder von seinen „nicht-gewerblichen/freiberuflichen Mandanten“, also von Arbeitnehmern, Rentnern und Privatiers gefragt, wie es sich mit der Aufbewahrungsfrist f?r private Unterlagen verh?lt und weist daraufhin, dass laut Gesetz Unternehmer eine Aufbewahrungspflicht von bestimmten Dokumenten, Unterlagen und B?chern haben, f?r Privatpersonen die Aufbewahrungsfristen nach Handels- oder Steuerrecht allerdings nicht gelten.

Welche Unterlagen muss/sollte man also wie lange aufbewahren?
Folgende private Unterlagen sollten bzw. m?ssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden:
– Handwerkerrechnungen
– Rechnungen, Kaufvertr?ge, Kassenbons und Garantieunterlagen Die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen bspw. sollte mind. zwei Jahre betragen, da die gesetzliche Gew?hrleistungspflicht erst nach zwei Jahren abl?uft.
– Quittungen von Gegenst?nden mit einem hohen Wert, die ?ber die Hausratversicherung versichert sind – dient gegen?ber der Versicherung als Wertnachweis

Wie lange Steuerunterlagen aufbewahren?

„Die Aufbewahrungsfrist f?r Steuerunterlagen von Privatleuten sollte mindestens so lange sein, bis der Steuerbescheid erhalten wurde, da das Finanzamt jederzeit Belege anfordern kann. Auch der Steuerbescheid sollte aufgehoben werden, da diese auch als Nachweis der Einkommensh?he genutzt werden kann“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz und f?gt hinzu: „Bei Eink?nften von mehr als 500.000 Euro im Jahr m?ssen, Belege und Aufzeichnungen 6 Jahre aufbewahrt werden.“

Wie lange Bankunterlagen/Kontoausz?ge aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist f?r private Bankunterlagen sollte mindestens 3 Jahre betragen. Darunter f?llt auch die Aufbewahrungsfrist von Kontoausz?gen.

Wie lange Rechnungen aufbewahren?

Eine Aufbewahrungspflicht f?r private Rechnungen gibt es bei Handwerkerrechnungen. Diese Aufbewahrungspflicht einer privaten Rechnung gilt f?r jeden und betr?gt 2 Jahre.

Lebenslange Aufbewahrungsfrist f?r folgende Dokumente
– Standesamtliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden
– Renten- und Sozialversicherungsunterlagen
– Zeugnisse
– Krankenversicherungsunterlagen
– Dokumente ?ber Immobilienk?ufe und Grundbuchausz?ge

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Die Aufbewahrungsfrist f?r private Unterlagen beginnt am Ende des Kalenderjahres, in welchem das Dokument erhalten worden ist. Liegt beispielsweise eine Handwerkerrechnung mit dem Datum 15.05.2019 vor, beginnt die Aufbewahrungspflicht am 01.01.2020 und endet mit dem 31.12.2021.

Keywords:Roland Franz & Partner, Aufbewahrungsfristen, Arbeitnehmer, Rentner, Privatier, nicht-gewerbliche/freiberufliche Mandanten

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