Essen – Die Homeoffice-Pauschale war bisher auf die Jahre 2020 bis 2022 beschr?nkt. „Diese Beschr?nkung wurde“, erkl?rt Steuerberater Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D?sseldorf, Essen und Velbert, „durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 aufgehoben und gegen?ber der bisherigen Regelung sogar verbessert. Arbeitnehmer k?nnen ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererkl?rung geltend machen.“ War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, k?nnen ab 2023 bis zu 1.260 Euro j?hrlich geltend gemacht werden. Damit sind k?nftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage beg?nstigt.
Folgende Regelungen gelten dieses Jahr f?r die Homeoffice-Pauschale:
-Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von f?nf Euro auf sechs Euro pro Tag.
-Der abziehbare H?chstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.
-Damit kann 2023 f?r bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
-Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschlie?lich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro f?r ein und denselben Tag geltend machen.
Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass man als Arbeitnehmer f?r die Homeoffice-Pauschale im Lohnsteuererm??igungsverfahren (2023) einen Steuerfreibetrag beantragen kann. Hierdurch steigt das Nettogehalt.
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