ARAG gestaltet Manager-Rechtsschutz komplett neu

Umfassender Rechtsschutz f?r Unternehmensleiter inklusive Strafrecht-SOS-Hotline

– Einf?hrung Drei-Produktlinie: Basis, Komfort, Premium
– Back-Up-Straf-Rechtsschutz schlie?t potenzielle Deckungsl?cke
– Neu bei Verm?genssch?den: Reines Claims-Made-Prinzip
– Neu bei Streit mit dem D&O-Versicherer: Spezieller Deckungsklage-Rechtsschutz
– Manager-SOS-Soforthilfe bei strafrechtlichen Vorw?rfen und weitere hilfreiche Services

Unternehmenslenker stehen in der neuen Arbeitswelt vor vielen Herausforderungen – gerade auch mit Blick auf rechtliche Fragestellungen. F?r diese Zielgruppe hat der ARAG Konzern nun das Rechtsschutzangebot leistungsstark ausgebaut. „Unser neuer ARAG Manager-Rechtsschutz bietet eine passgenaue und flexible Rundumabsicherung, die sich der Arbeitswelt von heute anpasst und jetzt in den Tarifvarianten Basis, Komfort und Premium als Unternehmens- und Privatl?sung angeboten wird“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Eine im Markt einzigartige Inklusivleistung in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes ist beispielsweise der spezielle Deckungsklage-Rechtsschutz f?r Streitgkeiten mit dem D&O-Versicherer.

Ab sofort gibt es auch den neu aufgelegten ARAG Manager-Rechtsschutz in den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium – jeweils in der Unternehmens- sowie in der Privatl?sung. In der Unternehmensl?sung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier stehen der Spezial-Straf- sowie der Verm?gensschaden-Rechtsschutz zur Wahl. Die Privatl?sung sichert nur den Manager selbst ab. Hier k?nnen der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Verm?gensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gew?hlt werden. In der neuen Produktgeneration lassen sich die Bausteine nun flexibel f?r den individuellen Bedarf absichern.

Back-Up-Straf-Rechtsschutz
„Mit unserem Back-Up-Straf-Rechtsschutz bieten wir ab sofort in der Privatl?sung einen zus?tzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmensl?sung verweigert. Damit schlie?en wir eine potenzielle Deckungsl?cke“, erl?utert Patricia K?rner, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Vertriebsexzellenz bei der ARAG SE. Einzigartig im Markt ist dabei, dass die zugrundeliegende Unter-nehmensl?sung nicht zwingend bei der ARAG bestehen muss, sondern auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein kann. Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.

Claims-Made-Prinzip und anwachsende Nachhaftung beim Verm?gensschaden-Rechtsschutz
Im Markt neu und einmalig beim Manager-Rechtsschutz ist die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Verm?gensschaden-Rechtsschutz: Hier reicht es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzanspr?che w?hrend der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort m?ssen Versto? und Anspruchserhebung w?hrend der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine weitere Neuerung ist die „anwachsende Nachhaftung“: Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verl?ngert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Verm?gensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zw?lf Jahre.




Spezieller Deckungsklage-Rechtsschutz bei Streit mit dem D&O-Versicherer
„Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Kunden mit dem D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes jetzt auch Unterst?tzung erhalten, wenn deren D&O-Versicherung den Leistungsschutz verweigert. Das kommt immer h?ufiger vor, deshalb stehen wir unseren Kunden auch hier als starker und zuverl?ssiger Partner zur Seite“, so Patricia K?rner.

Manager-SOS-Soforthilfe und weitere Hilfestellungen bei strafrechtlichen Belangen
Entscheidungen geh?ren bei Managern naturgem?? zum Alltag. Dadurch steigt auch das Risiko strafrechtlicher Vorw?rfe. Um den Kunden auch in solchen Situationen zu unterst?tzen, gibt es jetzt in allen Tarifvarianten einen besonderen Service: die Manager-SOS-Landingpage – den „Notfall-Knopf“ f?r schnelle Hilfe rund um strafrechtliche Vorw?rfe. ?ber diese Website k?nnen Unternehmensleiter im Notfall sofort die Strafverteidiger-Hotline anrufen. Dort geben auf Strafrecht spezialisierte Fachanw?lte rund um die Uhr auf Wunsch eine sofortige Einsch?tzung zur Situation und unterst?tzen, wie sich der Kunde richtig verh?lt. Die SOS-Website bietet zudem n?tzliche Notfall-Checklisten sowie Informationen. „Auch in solchen kritischen Situationen ist es uns als ARAG wichtig, unseren Kunden – in diesem Fall Managern – sofort weiterzuhelfen“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied ARAG SE Vertrieb, Produkt und Innovation. Sollte der Manager im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft kommen, k?mmern sich in der Premiumvariante ausgew?hlte Partner der ARAG beispielsweise um die Beschaffung wichtiger Medikamente, aber auch um die Betreuung von Kindern und Haustieren. Dar?ber hinaus wird ein Tagegeld w?hrend der Untersuchungshaft bis zu 180 Tagen bezahlt – ein im Marktvergleich ?berdurchschnittlicher Zeitraum.

Umfassende zus?tzliche Serviceleistungen
In der Premiumvariante des ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz-Bausteins erhalten Unternehmen und Manager noch weitere hilfreiche Unterst?tzungsdienstleistungen. Diese reichen von einem professionellen Compliance-Webinar ?ber die telefonische Erstberatung in Rechtsfragen bis hin zu Beratungsleistungen in puncto Datensicherheit, IT-Sicherheitsinspektionen sowie Umweltschutzgesetzen.

ARAG Manager Rechtsschutz – ohne Wartezeit
Dynamische Karriere-Pfade erfordern flexiblen Versicherungsschutz – und das l?ckenlos. Deshalb verzichtet die ARAG auch im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz auf Wartezeiten, falls ein bestehen-der ARAG Rechtsschutzkunde zum Beispiel von seinem Angestelltenverh?ltnis in eine Managerposition oder umgekehrt wechselt. Dar?ber hinaus entf?llt die Wartezeit, wenn der Kunde eine andere T?tigkeit aufnimmt und dies der ARAG zuvor angezeigt hat. Au?erdem verzichtet die ARAG in allen drei Tarifvarianten im Anstellungs- und Verm?gensschaden-Rechtsschutz nach drei Jahren auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit.

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