Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 Teil I

Essen – Roland Franz, Gesch?ftsf?hrender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert ?ber den h?heren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, den vollst?ndigen Ausgleich der kalten Progression und ?ber zahlreiche steuerliche und weitere ?nderungen, die zum 01.01.2025 in Kraft treten.

F?r B?rgerinnen und B?rger

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression
Zum vollst?ndigen Ausgleich der kalten Progression, so das Bundesministerium f?r Finanzen, werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten Reichensteuer die Tarifeckwerte im Umfang der ma?geblichen Inflationsrate f?r 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).

Zudem wird das Kindergeld zum 01.01.2025 von bisher 250 Euro um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erh?ht.

Anhebung der Freigrenzen beim Solidarit?tszuschlag

Erh?hung des Sonderausgabenabzugs f?r Kinderbetreuungskosten
„Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen f?r Kinderbetreuung, h?chstens 4.000 Euro je Kind, f?r Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen geh?renden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder aus anderen Gr?nden, als Sonderausgaben ber?cksichtigt werden“, erl?utert Steuerberater Roland Franz und f?hrt fort: „Als familienpolitische Ma?nahme wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der H?chstbetrag der als Sonderausgaben abzugsf?higen Kinderbetreuungskosten auf 4.800 Euro je Kind erh?ht.“

Steuerbefreiung f?r bestimmte Photovoltaikanlagen
F?r Photovoltaikanlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die f?r die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zul?ssige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit f?r alle Geb?udearten vereinheitlicht.

Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung f?r Bonusleistungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten

Wohngemeinn?tzigkeit, verg?nstigte Vermietung an hilfsbed?rftige Personen

Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschr?nkung bei Termingesch?ften und Forderungsausf?llen
„Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises f?r Termingesch?fte und der betragsm??igen Beschr?nkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausf?llen wurde dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer mehr Geltung verschafft.“ (Bundesministerium f?r Finanzen)

Erbschaftsteuer
Der bisherige Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro wird auf 15.000 Euro angehoben.

Quelle: BMF online, Meldung v. 27.12.2024 (il)
Fundstelle(n): NWB BAAAJ-82362

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