Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für Registrierkassen

Wichtige Hinweise f?r Unternehmen: Wer ist betroffen, wie erfolgt die Meldung, Fristen und Konsequenzen bei Nichtmeldung

Zum 1. Januar 2020 wurde mit ? 146a der Abgabenordnung (AO) eine Mitteilungspflicht f?r elektronische Aufzeichnungssysteme eingef?hrt. Insbesondere der Absatz 4 dieser Regelung verpflichtet Unternehmer, der Finanzverwaltung die Nutzung entsprechender Kassensysteme mitzuteilen. Unternehmen, die elektronische oder computergest?tzte Kassensysteme verwenden, sind daher verpflichtet, diese an das zust?ndige Finanzamt zu melden.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einsetzen, m?ssen diese gegen?ber der Finanzverwaltung anzeigen. Dies gilt unabh?ngig von der Gr??e des Unternehmens oder der Branche.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldung muss elektronisch ?ber das Online-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Die ?bermittlung erfolgt ?ber das ELSTER-Portal (www.elster.de) oder einer alternativen Software mit ERiC-Schnittstelle, wo Unternehmer ein entsprechendes Formular zur Verf?gung gestellt bekommen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
-Art der verwendeten Kassensysteme
-Anzahl der eingesetzten Kassen
-Seriennummer der jeweiligen Registrierkasse
-Datum der Inbetriebnahme
-Art der verwendeten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Fristen und Konsequenzen bei Nichtmeldung
Das Mitteilungsverfahren steht seit dem 1. Januar 2025 zur Verf?gung. Unternehmen haben eine Frist vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2025, um ihre Kassensysteme ordnungsgem?? zu melden.
Die Mitteilungspflicht sollte unverz?glich nach Inbetriebnahme eines Kassensystems erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch ?bergangsfristen einger?umt. Dennoch wird dringend empfohlen, die Meldung zeitnah vorzunehmen, um m?gliche Sanktionen zu vermeiden.
Unternehmen, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, m?ssen mit steuerlichen Nachteilen oder Sanktionen rechnen. Das Finanzamt kann bei Verst??en gegen die Mitteilungsverpflichtung Bu?gelder verh?ngen.
Weiterf?hrende Informationen
F?r weiterf?hrende Informationen stehen die Finanz?mter sowie das ELSTER-Portal zur Verf?gung. Zudem gibt es regelm??ig aktualisierte FAQ-Seiten auf den Internetauftritten der Finanzverwaltungen der Bundesl?nder.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erf?llen, um steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Eine fr?hzeitige Registrierung und die ordnungsgem??e F?hrung der elektronischen Kassensysteme tragen zu einer reibungslosen Abwicklung der steuerlichen Pflichten bei.

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