EUDR – Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Neue Frist 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt seit ihrer Verabschiedung im 2023 f?r viel Diskussionsstoff. Jetzt wurde die Frist zur Umsetzung verschoben.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt seit ihrer Verabschiedung im April 2023 f?r viel Diskussionsstoff. Eigentlich sollte die ?bergangsfrist Ende 2024 enden und die EUDR in Kraft treten. Auf Grund von massiven Einw?nden der Unternehmen und noch immer fehlender Umsetzungsausf?hrungen wurde die Umsetzung auf den 1. Januar 2026 verschoben.
Der Rat der Europ?ischen Union hat am 16.10.2024 der Verschiebung der European Deforestation Regulation (EUDR) zugestimmt, das Europ?ische Parlament wird voraussichtlich Ende November 2024 die Verschiebung genehmigen.

Was bedeutet das f?r Unternehmen?

Zuerst einmal: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Die EUDR kommt, und Unternehmen sollten die zus?tzliche Zeit nutzen, um sich vorzubereiten.

Was ist die EUDR?
Die EUDR soll verhindern, dass Produkte, die mit Entwaldung oder Waldsch?digung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Das betrifft eine breite Palette von Produkten, darunter:
-Soja
-Palm?l
-Rindfleisch
-Holz
-Kakao
-Kaffee
-Kautschuk

F?r wen ist die EUDR relevant?
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die die genannten Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Das gilt sowohl f?r gro?e Konzerne als auch f?r kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Warum wurde die EUDR verschoben?
Die EU-Kommission hat die Verschiebung mit der Komplexit?t der Verordnung und dem Bedarf an mehr Zeit f?r die Umsetzung begr?ndet. Viele Unternehmen und auch einige EU-Mitgliedsstaaten hatten sich f?r eine Verschiebung ausgesprochen, da sie sich nicht ausreichend vorbereitet f?hlten.

Was m?ssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 erf?llen?
Ab dem 1. Januar 2026 m?ssen Unternehmen nachweisen k?nnen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldsch?digung in Verbindung stehen. Dazu m?ssen sie eine Sorgfaltspflichtpr?fung durchf?hren und umfangreiche Informationen ?ber ihre Lieferketten sammeln.

Konkret bedeutet das:
-Risikobewertung: Unternehmen m?ssen das Risiko von Entwaldung und Waldsch?digung in ihren Lieferketten bewerten.
-Risikominderung: Wenn ein Risiko besteht, m?ssen Unternehmen Ma?nahmen ergreifen, um dieses zu minimieren.
-Dokumentation: Unternehmen m?ssen die Ergebnisse ihrer Sorgfaltspflichtpr?fung dokumentieren und der zust?ndigen Beh?rde auf Anfrage vorlegen. Hierzu wird eine sogenannte Referenznummer f?r jede Lieferung vergeben.

Wie k?nnen sich Unternehmen vorbereiten?
Die Verschiebung der EUDR gibt Unternehmen die M?glichkeit, sich intensiv auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
-Informationen einholen: Informieren Sie sich ?ber die EUDR und die damit verbundenen Anforderungen.
-Lieferketten analysieren: Analysieren Sie Ihre Lieferketten und identifizieren Sie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldsch?digung.
-Sorgfaltspflichtpr?fung einf?hren: Implementieren Sie ein System zur Sorgfaltspflichtpr?fung und zur Verkn?pfung der Referenznummer mit der Lieferung, das den Anforderungen der EUDR entspricht.
-Mit Lieferanten zusammenarbeiten: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um die Einhaltung der EUDR sicherzustellen. Kl?ren Sie insbesondere, wie Sie den Nachweis der Sorgfaltspflichtenpr?fung bzw. die Referenznummer erhalten und pr?fen k?nnen.

Fazit:
Die Verschiebung der EUDR bietet Unternehmen eine wichtige Atempause. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Denn eines ist klar: Die EUDR wird kommen, und Unternehmen, die nicht vorbereitet sind, riskieren hohe Strafen.
Die care-impuls GmbH bietet im Rahmen der Praxis-Seminare ein online Webinar zur Umsetzung der EUDR an. Dieses Webinar wird st?ndig an ?nderungen in der Entwaldungs-Verordnung angepasst.

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