Wer in Deutschland mindestens 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erh?lt durchschnittlich eine monatliche Rente von knapp 1.700 Euro. Doch viele Senioren f?hlen sich auch nach dem Erreichen des Rentenalters oft noch viel zu fit, um sich mit dem wohlverdienten Rentnerdasein zu begn?gen. Bei anderen hingegen reicht die Rente schlichtweg nicht aus, um sorgenfrei das Alter zu genie?en. Aus welchem Grund auch immer: Viele Rentner entscheiden sich, Geld hinzuzuverdienen. Die ARAG Experten informieren, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen.
Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen f?r Rentner?
Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente gibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente k?nnen Rentner ihre vorgezogene Altersrente daher unabh?ngig von der H?he eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet, dass sie so viel zu ihrer Rente hinzuverdienen k?nnen, wie sie m?chten oder schaffen – ohne dass Rentenleistungen gek?rzt werden. Den Nebenjob und den Verdienst m?ssen Rentner ihrem Rentenversicherungstr?ger daher auch nicht melden. Anders sieht es nach Auskunft der ARAG Experten bei Erwerbsminderungsrenten aus. F?r diese gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die seit Januar 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro betr?gt. Die H?he des Hinzuverdienstes muss hier der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Was z?hlt zum Hinzuverdienst?
Was als Zuverdienst zur Rente wegen Erwerbsminderung gilt, regelt das Sozialgesetzbuch 6 (Paragraf 96a Absatz 2). Dort hei?t es: „Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu ber?cksichtigen.“ Nicht als Hinzuverdienst gelten laut Gesetzgeber derweil Entgelte, die „eine Pflegeperson von der pflegebed?rftigen Person erh?lt“. Laut ARAG Experten fallen darunter auch Entgelte, die behinderte Menschen f?r eine T?tigkeit von einer anerkannten Werkstatt erhalten. In diese Kategorie fallen zudem steuerfreie Aufwandsentsch?digungen aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des ?ffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld.
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Wie viel d?rfen Rentner dazuverdienen, ohne besteuert zu werden?
Grunds?tzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstst?ndigen. Die Einkommensh?he, die auf der Steuererkl?rung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Keine – beziehungsweise sehr geringe – Steuern f?r die zus?tzlichen Einnahmen fallen laut ARAG Experten nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 538 Euro monatlich (ab 2025: 556 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser H?he z?hlen n?mlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entf?llt. Damit der Hinzuverdienst zur Rente 2024 steuerfrei bleibt, k?nnen Rentner also j?hrlich bis zu 6.456 Euro (ab 2025: 6.672 Euro) verdienen.
Tipp f?r Pflegende: Teilrente kann sich lohnen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rentner, die einen Angeh?rigen nicht erwerbsm??ig h?uslich pflegen, mit einem kleinen Trick auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente erh?hen k?nnen. Wenn pflegende Rentner eine Teilrente von 99,99 Prozent w?hlen, zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin die Beitr?ge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grunds?tzlich werden Beitr?ge ansonsten nur bis zum Erreichen der Vollrente ?bernommen. Allerdings kann sich die Wahl einer Teilrente auf eine eventuell vorhandene Betriebsrente auswirken. Hier sollten sich Rentner vorab beim Arbeitgeber oder der Renteneinrichtung informieren.
Rente im Ausland
Spanien, Italien oder S?dafrika? Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, hat die freie Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen m?chte. Insgesamt ?berweist die Deutsche Rentenversicherung derzeit Renten in ?ber 150 L?nder. Liegt der gew?hlte Altersruhesitz innerhalb der Europ?ischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, spielt es auch keine Rolle, ob Rentnerinnen oder Rentner nur vor?bergehend oder dauerhaft dort leben: Sie erhalten ihre volle Rente ohne Abz?ge ausgezahlt. Das gleiche gilt f?r L?nder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also f?r l?nger als sechs Monate im Jahr, in einem Land au?erhalb der EU und ohne ein solches Abkommen verbringen, m?ssen sie mit Abz?gen bei ihrer Rente rechnen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/privatrecht-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h?ren? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
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