Kapitalertragsteuer von 25 Prozent, plus Solidarit?tszuschlag und m?glicherweise Kirchensteuer, der Verlust von Thesaurierungs- und Reinvestitionsvorteilen, regul?re Abgaben auf Ver?u?erungsgewinne beim Unternehmensverkauf und weniger Flexibilit?t bei der Nachfolgeplanung? „Aus steuerlicher Sicht ist in Sachen Rechtsform f?r viele Unternehmen eine Holding-Struktur die geeignete Alternative zur GmbH“, wei? Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Warum also nicht aus der operativen GmbH mit Mitarbeitern und Gewinnvortr?gen der letzten Jahre in nur vier Schritten eine Holding machen und von Steuervorteilen profitieren?
#1 Holding steueroptimiert gr?nden
„Eine Umwandlung von einer GmbH in eine Holding klingt komplizierter, als es wirklich ist“, unterstreicht der Steuerprofi. Im Prinzip gibt es zwei M?glichkeiten. „Bei Variante A wird eine Holding-GmbH gegr?ndet, die den Zweck hat, die Anteile an einer operativen GmbH zu halten“, so Juhn. „Dazu braucht es zun?chst eine normale GmbH, die zuk?nftig als Holding-GmbH fungiert und lediglich die Beteiligung an der operativen Tochtergesellschaft h?lt.“ Sie bleibt also dauerhaft leer, wobei 12.500 Euro Stammkapital eingezahlt werden m?ssen, um die Gr?ndung abzuschlie?en. „Sobald die Holding-GmbH im Handelsregister eingetragen ist, folgt ein zweiter Notartermin“, erkl?rt Juhn. „Hier wird eine Kapitalerh?hung um mindestens einen Euro vorgenommen, um die ?bertragung der Anteile der operativen GmbH auf die Holding steuerneutral durchzuf?hren, wobei dieser Euro notwendig ist, um die steuerliche Neutralit?t sicherzustellen.“
Bei Option B geht die Holding-Gr?ndung nicht nur schneller, sondern auch ohne eine Einzahlung von 12.500 Euro. Nicht zuletzt auch, weil bei dieser Variante nur ein Notartermin n?tig ist. „Anstatt Bargeld einzuzahlen, wird die operative GmbH als Sacheinlage in die neue Holding-GmbH eingebracht“, erl?utert der Steuerberater. Sie muss dabei einen Wert von mindestens 25.000 Euro haben, was man durch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftspr?fers nachweisen muss.
#2 Gewinnvortr?ge steuerfrei an die Holding aussch?tten
Um im n?chsten Schritt die Gewinne der letzten Jahre und alle zuk?nftigen steuerlich optimiert aus der operativen GmbH herauszuholen, erfolgt eine Gewinnaussch?ttung von der GmbH an die Holding. „Das geht nahezu steuerfrei“, betont der Professor. „Auf der Ebene der Holding werden Aussch?ttungen lediglich mit 1,5 Prozent Abgaben belastet.“ ?brigens: Das gilt sowohl f?r Gewinne, die nach der Gr?ndung der Holding anfallen, als auch f?r bereits in der operativen GmbH vorhandene Gewinnvortr?ge.
#3 Gewinne steuerfrei aus der Holding herausholen
Normalerweise w?rden 25 Prozent Kapitalertragsteuer f?llig, wenn eine Holding Gewinne an eine Privatperson aussch?ttet. Das l?sst sich jedoch durch ein besonderes Modell verhindern. „Bei der Gr?ndung der urspr?nglichen GmbH sind gewisse Anschaffungskosten entstanden, beispielsweise 25.000 Euro oder mehr, falls die GmbH aus einem Einzelunternehmen hervorging“, f?hrt Juhn aus. „F?r die ?bertragung von Gewinnen auf die private Ebene spielt dieser Betrag eine wichtige Rolle, weil er eine steuerfreie R?ckzahlung der Anschaffungskosten erlaubt.“
#4 Deadline beachten
Wer zeitnah von der Umwandlung profitieren m?chte, muss jetzt t?tig werden und die Holding bis zum 31. Dezember 2024 gr?nden. Warum ist diese Frist relevant? „Das h?ngt mit der Gewerbesteuer zusammen“, wei? der Experte. „Nur wer noch in diesem Jahr eine Holding gr?ndet, kann ab Januar 2025 die Gewinnaussch?ttung vornehmen, ohne Gewerbesteuer zahlen zu m?ssen.“
Weitere Informationen unter https://www.youtube.com/watch?v=nCiZ1K7XAWE
Keywords:Steuern, Holding-GmbH, Gewinn, Gewerbesteuer, Gewinnaussch?ttung
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