BFH-Urteil bestätigt kürzere Restnutzungsdauer bei AfA und klärt Bedeutung von Nießbrauchsrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 23. Januar 2024 (Az. IX R 14/23) zwei wesentliche Streitpunkte im Bereich der Geb?udeabschreibung (AfA) und des Nie?brauchsrechts gekl?rt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob eine verk?rzte Restnutzungsdauer f?r Geb?ude geltend gemacht werden kann und ob der Wert eines Nie?brauchsrechts zu den Anschaffungskosten z?hlt, die die Bemessungsgrundlage f?r die AfA erh?hen.

**Streitgegenstand und Ausgangslage**
Die Kl?gerin, die das Nie?brauchsrecht an einem vermieteten Grundst?ck von ihrem verstorbenen Lebensgef?hrten geerbt hatte, ging zun?chst von einer Restnutzungsdauer von sechs Jahren f?r das mit B?ro- und Lagergeb?uden bebaute Grundst?ck aus. Das Finanzamt hingegen setzte den standardisierten AfA-Satz von 2 % bei einer typisierten Nutzungsdauer von 50 Jahren an.
Die Kl?gerin erhob Klage, unterst?tzt durch ein Gutachten eines Sachverst?ndigen, das eine Restnutzungsdauer von 19 Jahren festlegte. Zudem argumentierte die Kl?gerin, dass der Wert des Nie?brauchs den Anschaffungskosten zuzurechnen sei, wodurch sich die Bemessungsgrundlage f?r die AfA erh?hen w?rde.

**BFH best?tigt verk?rzte Restnutzungsdauer**
Der BFH entschied, dass die verk?rzte Restnutzungsdauer von 19 Jahren revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Das Gericht folgte der Einsch?tzung des Sachverst?ndigen, der die tats?chliche Restnutzungsdauer basierend auf der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt hatte. Damit bekr?ftigte der BFH seine Rechtsprechung, dass Steuerpflichtige zur Begr?ndung einer k?rzeren Nutzungsdauer sachverst?ndige Gutachten heranziehen k?nnen, sofern diese methodisch fundiert sind.

**Nie?brauchsrecht erh?ht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage**
Im zweiten Streitpunkt, der Frage, ob der kapitalisierte Wert des Nie?brauchsrechts die Anschaffungskosten erh?hen und somit die AfA-Bemessungsgrundlage beeinflussen kann, hob der BFH die Entscheidung des Finanzgerichts auf. Der BFH stellte klar, dass das Nie?brauchsrecht, das der Kl?gerin ein lebenslanges Nutzungsrecht am Grundst?ck einr?umte, nicht als Bestandteil der Anschaffungskosten gewertet werden kann. Der Wert eines Nie?brauchsrechts darf demnach nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einflie?en.

**Konsequenzen f?r die Praxis**
Dieses Urteil des BFH hat weitreichende Folgen f?r Steuerpflichtige und Finanz?mter. Es stellt klar, dass sachverst?ndige Gutachten zur Bestimmung einer k?rzeren Restnutzungsdauer auch weiterhin als Grundlage f?r die AfA-Anerkennung dienen k?nnen. Gleichzeitig wird der Versuch, den Wert eines Nie?brauchsrechts in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen, abgelehnt.

Viele Finanz?mter, die entsprechende Einspr?che von Steuerpflichtigen ruhend gestellt hatten, d?rften nun positive Entscheidungen treffen und eine verk?rzte Restnutzungsdauer anerkennen. Dies best?tigt, dass die Finanz?mter nur in Ausnahmef?llen gutachterlich fundierte Nachweise ablehnen k?nnen.
Dieses Urteil schafft Klarheit in einem wichtigen Bereich der Immobilienbesteuerung und st?rkt die Rechte der Steuerpflichtigen bei der Geltendmachung realistischer Abschreibungss?tze.

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