Steuerfalle Ruhestand?

So klappt’s mit der Unternehmensnachfolge

Einen Nachfolger ernennen, das unternehmerische Lebenswerk in guten H?nden wissen und selbst die wohlverdiente Rente genie?en – so simpel diese Vorstellung f?r Unternehmerinnen und Unternehmer klingt, so schwierig gestalten sich oft die konkreten R?ckzugspl?ne. Neben einer Kandidatenflaute bem?ngeln sie dabei vor allem die enorme Regulierungsdichte – unter anderem in Steuerfragen. „Um den Fortbestand des eigenen Lebenswerks zu sichern, m?ssen die n?tigen Vorbereitungen rechtzeitig in Angriff genommen werden“, erkl?rt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor f?r Steuerrecht an der FOM Hochschule und gesch?ftsf?hrender Partner der Kanzlei JUHN Partner. Dann wird der Machtwechsel an der Spitze auch kein Ritt auf der Rasierklinge.

Bleibt es in der Familie?

Herangehensweisen an die Nachfolgethematik sehen unterschiedlich aus. „Es gibt Betriebe, die aktuell an einer ?bergabe feilen und lediglich noch die Details der Verm?gensnachfolge kl?ren m?ssen“, wei? der Steuerprofi. Daneben finden sich Firmen, die noch ganz am Anfang stehen. Nachwuchs aus den eigenen Reihen zu rekrutieren, wird dabei zwar favorisiert, gestaltet sich aber zunehmend schwierig. „Jungen Menschen stehen heute beruflich mehr M?glichkeiten offen als vor 10 oder 20 Jahren“, erkl?rt Prof. Dr. Juhn, „folglich f?llt das Interesse an der ?bernahme des elterlichen Betriebs h?ufig eher gering aus.“ Kein Wunder, dass sich Inhaber verst?rkt extern orientieren. Allerdings sto?en sie auch hier auf Hindernisse – allen voran in puncto B?rokratie und Finanzierung.

Hier verdient der Fiskus mit

„Welche Abgaben konkret anfallen, kommt im Einzelfall auf die Art der ?bergabe an“, betont der Steuerexperte. Soll ein Betrieb unentgeltlich, innerhalb der Familie an die n?chste Generation gehen, gewinnt die Erbschaftsteuer an Relevanz. Sie wird beim Tod einer Person erhoben und f?llt f?r die Erben auf den Verm?gens?bertrag an. Abh?ngig vom Verwandtschaftsverh?ltnis zwischen Erbenden und Erblassenden gibt es Freibetr?ge, die genutzt werden k?nnen. „Bei Kindern betr?gt er aktuell 400.000 Euro, bei Eheleuten 500.000 Euro und bei Enkelkindern 200.000 Euro. F?r andere Verwandte und Nichtverwandte gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro“, erg?nzt Juhn. Werden Unternehmen bereits zu Lebzeiten familienintern ?bertragen, kann die Schenkungsteuer relevant werden. Analog zur Erbschaftsteuer existieren auch hier Freibetr?ge. Diese setzen sich alle 10 Jahre zur?ck. Verkaufen Unternehmer ihren Betrieb, erhebt der Staat Ertragsteuern – Einkommensteuer oder K?rperschaftsteuer und Gewerbesteuer. „Besonders bei Personengesellschaften gibt es einiges zu beachten. Denn Verm?gen, das den Gesellschaftern und nicht dem Betrieb geh?rt, aber betrieblich genutzt wird, gilt als Sonderbetriebsverm?gen“, wei? der Profi. „Steuerliche Konsequenzen hat das dann, wenn etwa eine an die Firma vermietete Immobilie im Eigentum des Gesellschafters zur Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven f?hrt.“

Spielraum f?r Optimierung nutzen

Im Hinblick auf Abgaben erlaubt der Gesetzgeber einigen Freiraum. „Die optimale Steuergestaltung h?ngt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie den Zielen der Personen, die ihr Unternehmen ?bertragen wollen, und der Rechtsform ihres Unternehmens“, so Juhn. Selbst wenn die ?bergabe familienintern erfolgen soll, gilt es Versorgungsleistungen, etwa in Form einer monatlichen Rente oder einer Abschlagszahlung, zu kl?ren. Au?erdem kann es sein, dass die Unternehmensleitung sich auch k?nftig ein Mitspracherecht sichern m?chte, sodass keine komplette Verm?gens?bertragung stattfinden soll. „Um Gestaltungsr?ume auszusch?pfen, m?ssen neben solchen ?berlegungen zudem noch bestimmte Fristen ber?cksichtigt werden – insbesondere die Behaltensfrist und die Lohnsummenregel“, betont der Experte. Wird ein mittelst?ndischer Betrieb (Verm?genswert h?chstens 26 Millionen Euro) mit einem rein operativen Verm?gen an die n?chste Generation verschenkt oder vererbt, kann das nach den ?? 13a und 13b ErbStG steuerbeg?nstigt oder sogar steuerneutral geschehen, wenn die Person, die die Unternehmensnachfolge antritt, das Unternehmen und die bisherige Lohnsumme f?nf beziehungsweise sieben Jahre weiterf?hrt. Auch beim Thema Rechtsform spielt eine Sperrfirst von sieben Jahren eine entscheidende Rolle. „Handelt es sich beim Verkauf der Firma um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, hat das unterschiedliche steuerliche Auswirkungen“, so Juhn, „Schlimmstenfalls werden circa 50 Prozent Steuern f?llig, wohingegen im Best-Case-Szenario nach einer Umstrukturierung und unter Einhaltung der Fristen kaum Steuern an den Fiskus flie?en. Entsprechend wichtig ist es, ?bergaben gut und von langer Hand zu planen.

Keywords:Unternehmensnachfolge, Steuerrecht, ?bergabe, Erbschaftssteuer,

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